Die im Rahmen des PSKF vorgesehenen Massnahmen sind unterschiedlicher Natur. Für die Gemeinden werden einige dieser Massnahmen zu weniger Aufwand oder mehr Ertrag führen, andere wiederum werden sich genau umgekehrt auswirken. Sie unterscheiden sich auch aufgrund der Behörde, die für ihre Annahme zuständig ist: zum einen der Staatsrat, dessen Beschlüsse bereits als feststehend betrachtet werden können; zum anderen der Grosse Rat, der in der Oktobersession 2025 (vom 7. bis 10. Oktober) über die Massnahmen in seiner Zuständigkeit beschliessen wird. Die Beschlüsse des Parlaments, mit eventuellen Änderungen zu den Vorschlägen des Staatsrats, werden danach dem fakultativen Referendum unterstellt. Die nachstehenden Informationen werden unter Vorbehalt der kommenden Beschlüsse übermittelt.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der vom Staatsrat vorgeschlagenen Massnahmen, die die Gemeinden betreffen, geordnet nach Kategorien, mit Angabe der betroffenen Funktionen und einer Schätzung der finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinderechnungen. Die Auswirkungen der Massnahmen des PSKF, die die Gemeinden betreffen, führen unter dem Strich zu einer Zunahme des Aufwands in Kombination mit einem Rückgang des Ertrags und können auf CHF 5,148 Mio. geschätzt werden.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, den Auswirkungen des PSKF, die einen Einfluss auf die Gemeindebudgets haben dürften, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In den Informationen, die die staatlichen Ämter in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Gemeinden zustellen werden, werden die Auswirkungen des PSKF bereits enthalten sein.
Zuständigkeit des Staatsrats
| Aufwandsminderung oder Ertragserhöhung |
Betroffene Funktionen |
Auswirkungen auf die Gemeinderechnungen 2026 (KCHF) |
|---|---|---|
| Aufstockung der Zahl der Steuereinschätzer/innen bei der KSTV für verstärkte Steuerprüfungen |
910x |
1 200 |
| Hinauszögerung von Investitionen und Erneuerungsarbeiten in den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen |
5230 |
321 |
| Einfrieren der Betriebskostenbeiträge (ohne Löhne) an die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen |
5230 |
298 |
| Höhere Kostenbeteiligung der Eltern bei Internatsunterbringung in sonderpädagogischen Einrichtungen |
2200 |
29 |
| Total |
1 848 |
| Aufwandserhöhung oder Ertragsminderung |
Betroffene Funktionen |
Auswirkungen auf die Gemeinderechnungen 2026 (KCHF) |
|---|---|---|
| Kürzung der Subventionen für Mobilitätsinfrastrukturen in den Agglomerationen |
6220 |
-2 500 |
| Kürzung des Subventionssatzes für multimodale Plattformen |
6340 |
-360 |
| Fakturierung der Projektleitungsmandate für städtebauliche Aspekte zulasten der Gemeinden |
Verschiedene Funktionen |
-200 |
| Kürzung der Subventionen für nachhaltige Entwicklung |
7790 |
-10 |
| Total |
-3 070 |
Zuständigkeit des Grossen Rats
| Aufwandsminderung oder Ertragserhöhung |
Betroffene Funktionen |
Auswirkungen auf die Gemeinderechnungen (KCHF) |
|---|---|---|
| Kein Ausgleich der kalten Progression |
9100 |
22 560 |
| Kein Teuerungsausgleich |
Verschiedene Funktionen (2,4) |
4 900 |
| Verringerung des Steuerabzugs für Fahrkosten |
9100 |
4 320 |
| Aufschub der Lohnstufengewährung |
Verschiedene Funktionen (2,4) |
3 334 |
| Erhöhung der den in einem Heim untergebrachten Personen fakturierten Pflegekosten auf 23.-/ |
4120 |
1 368 |
| Total |
36 482 |
| Aufwandserhöhung oder Ertragsminderung |
Betroffene Funktionen |
Auswirkungen auf die Gemeinderechnungen (KCHF) |
|---|---|---|
| Beendigung der Übergangsregelung der Übernahme des Gemeindeanteils an den AHV/IV-Ergänzungsleistungen durch den Kanton |
5220 / 5320 |
-28 944 |
| Anpassung der Gemeindebeteiligung an der Abgeltung des regionalen Personenverkehrs |
6220 |
-3 382 |
| Änderung und Vereinfachung der Subventionsaufteilung im Bereich der Sozialhilfe |
57xx |
-3 324 |
| Anpassung der Gemeindebeteiligung an der Abgeltung des lokalen Personenverkehrs |
6220 |
-3 118 |
| Verschiebung auf die Gemeinden der Unterhaltskosten für die Abschnitte des kantonalen Velowegnetzes auf Gemeindestrasse |
6150 |
-1 050 |
| Weiterverrechnung der kantonalen Aufträge der Pflegeheime an die Gemeinden |
4120 |
-450 |
| Kürzung der waldbaulichen Subventionen |
8200 |
-140 |
| Total |
-40 408 |