Der Kanton bewilligt im Sinne einer Notmassnahme aufgrund der aktuell herrschenden Trockenheit Abweichungen in den Bereichen RAUS und Weidebeitrag.
Die Bestimmung nach RAUS besagt, dass der tägliche Trockensubstanzbedarf bei Tieren der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung zu einem wesentlichen Anteil des durch Weidefutter gedeckt werden muss. Es müssen mindestens 4 Aren Weidefläche pro GVE zur Verfügung stehen. Beim Weidebeitrag müssen die Tiere einen besonders hohen Anteil ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz, also mindestens 70%, durch Weidefutter decken können. In begründeten Fällen, wie infolge Futtermangel, müssen diese Bestimmungen nicht erfüllt werden. Der Auslauf auf einer Weide kann durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Insgesamt müssen weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen und mit «Futtermangel» begründet werden.
Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Ausnahmeregelung für das RAUS-Programm und den Weidebeitrag gilt nur so lange, wie die ausserordentliche Situation anhält.
Anderweitige Anträge für Ausnahmebewilligungen müssen direkt an Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft, Sektor Direktzahlungen gestellt werden. Allfällige andere Ausnahmebewilligungen, wie zum Beispiel für Biodiversitätsförderflächen, für die Suissebilanz und die Futterbilanz für das Programm graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion GMF, werden fortlaufend, jedoch bis spätestens Ende September 2026 kommuniziert.
Der Staat Freiburg ist seit vielen Jahren, besonders jedoch seit den letzten extremen Trockenperioden 2018, 2022 und 2023, proaktiv bei der langfristigen Planung von Wasserversorgungsprojekten. So wurden mehrere Wasserversorgungen von Sömmerungsbetrieben unterstützt und mehrere Bewässerungsprojekte begleitet. Bei Interesse stehen die Mitarbeitenden der Sektion Landwirtschaft von Grangeneuve gerne zur Verfügung.
Grangeneuve, Sektion Landwirtschaft, Sektor Direktzahlungen