Außerdem muss bei einer Kontrolle durch einen Mitarbeiter des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Herkunft der Produkte und Zutaten sowie die Kontaktdaten der Wiederverkäufer der betreffenden Produkte angegeben werden können.
Die entsprechenden Unterlagen werden im Selbstkontrollkonzept gesammelt und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Anforderungen sind dieselben, egal ob das Produkt auf dem Bauernhof oder in einem Unternehmen verkauft und verarbeitet wird.
Warte nicht, bis du eine Verwarnung oder sogar eine Geldstrafe bekommst, um die Vorschriften zu erfüllen. Hier findest du ein Musterdokument , das dir bei der Erstellung deines Selbstkontrollkonzepts helfen kann.
Wir können dir auch bei der Erstellung deines Selbstkontrollkonzepts helfen. Dazu reicht eine individuelle Beratung bei dir zu Hause oder in Grangeneuve von etwa 2 bis 3 Stunden. Mit Hilfe unseres Leitfadens und der Checklisten musst du nur noch ein paar kleine Anpassungen vornehmen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
Wenn du Fragen hast, ruf einfach unter 026 305 58 00 an oder schick eine E-Mail an grangeneuve-agriculture@fr.ch.
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