Es empfiehlt sich zu diesem Zeitpunkt eine Beratung zu beanspruchen. Entweder für die endgültige Auflösung der Gemeinschaft oder die Überführung in eine neue Gemeinschaft mit einem neuen Partner.
Auftragserteilung
Ein Partner kündigt die Gemeinschaft wie im Vertrag vorgesehen schriftlich oder man stellt gemeinsam fest, dass die Gemeinschaft z.B. in Folge Alterslimite aufgelöst werden muss. Die Partner einigen sich darauf, wer die Auflösung der Gemeinschaft begleiten soll und erteilen den Auftrag.
Mandat
Zu Beginn der Auflösung muss das Mandat erarbeitet werden. Dabei geht es darum den Auftrag und die Spielregeln festzulegen.
Grangeneuve begleitet die Auflösung bei folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Parteien erarbeiten ihre Lösungen selber und einvernehmlich. Sie werden dabei von Grangeneuve unterstützt.
- Die Parteien liefern die notwendigen Unterlagen und erlauben auch allfällig notwendige Besuche und Besichtigungen.
- Die Parteien arbeiten zügig, tranparent und offen zusammen.
- Inhalt und Verlauf der Verhandlungen sind vertraulich.
Weiterführung der Gemeinschaft mit neuen Partnern
Tritt an Stelle des austretenden Gesellschafters eine andere Person in die Gemeinschaft ein, müsssen auch in diesem Fall die Rahmendbedingungen der Nachfolge geklärt werden:
- Mit dem neuen Partner müssen die Grundlagen der Zusammenarbeit neu vereinbart werden. Was vorher stimmig war, ist es jetzt vielleicht nicht mehr. Der neue Partner bringt neue Ansichten ein, die in der Zusammenarbeitet beachtet werden sollten.
- Stimmen die vertraglichen Vereinbarungen betreffend Einbringen der Arbeitskraft, Regelung der Abwesenheiten usw. für die neuen Partner?
- Umgang mit den stillen Reserven: Werden die Maschinen und das Inventar zum Nutzwert übergeben, entstehen stille Reserven. Es muss festgelegt werden, wie damit umgegangen wird.
Kontakt
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
T +41 26 305 58 00grangeneuve-landwirtschaft@fr.ch