Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat entschieden, jedem Kanton mehr Verantwortung zum Thema Herdenschutz zu übertragen. Zu diesem Zweck wird der Kanton Freiburg über einen vom BAFU festgelegten Betrag verfügen, um die unterschiedlichen Anträge für Beiträge zu finanzieren.
Wichtig zu wissen ist, dass das BAFU 50 % der Kosten für die meisten Massnahmen übernimmt. Die restlichen müssen von den Landwirtinnen und Landwirten selbst finanziert werden.
Neue Regeln für die Entschädigung bei Raubtierangriffen
Eine zweite wichtige Änderung besteht darin, dass bei einem Angriff durch ein Grossraubtier nur Tiere entschädigt werden, die als geschützt gelten Folgende Punkte müssen ebenfalls gegeben sein, damit eine Entschädigung vergütet werden kann:
1. Das Tier wird von einem Wildhüter begutachtet.2. Die Todesursache ist ein Angriff eines Grossraubtiers.3. Das Tier ist korrekt in der TVD registriert.
Negative Externalitäten, welche durch einen Angriff verursacht werden, können nach wie vor nicht entschädigt werden.
Elektrozäune: Anforderungen je nach zu schützender Tierart
Die vorgegebene Mindesthöhe des Zauns hängt von der zu schützenden Tierart ab (Art. 10c). Für Schafe, Ziegen und Weideschweine muss der Zaun eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen. Für Nachtpferche und Nachtweiden im Sömmerungsgebiet liegt die Mindesthöhe für dieselben Arten bei 105 cm. Für Neuweltkameliden ist die Mindesthöhe eines Zauns 120 cm und für Hirsche in Gehegen 180 cm. Der Zaun muss fachgerecht erstellt und unterhalten werden, sowie über eine Spannung von mindestens 3000 V verfügen.
Auch bei den Herdenschutzhunden (HSH) gibt es einige Veränderungen. Die Rassenwahl ist offen. Die HSH müssen jedoch die Einsatzbereitschafsüberprüfung (EBÜ) bestehen, um als anerkannter Herdenschutz zu gelten, was als Grundlage für die Beiträge (Art. 10d Abs. 2) dient. Ausserdem reicht ein einzelner HSH nicht für den Schutz einer Herde aus (Art. 10d Abs. 5 lit. a).
Förderantrag und Beratung: An wen kann man sich wenden?
Falls Sie Beiträge für Herdenschutzzäune beantragen möchten oder Fragen zum Herdenschutz haben, stehen Ihnen Justine Baechler (justine.baechler@fr.ch) zur Verfügung.
Kontakt
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
T +41 26 305 58 00grangeneuve-landwirtschaft@fr.ch