Die Temperaturen sind kalt und die Böden tief gefroren. In den kommenden Tagen werden Niederschläge erwartet. Wir erinnern daran, dass das Ausbringen von Gülle auf gefrorenem, schneebedecktem oder wassergesättigtem Boden nicht erlaubt ist. Das Ausbringen von Mist auf tief gefrorenem, schneebedecktem oder wassergesättigtem Boden ist ebenfalls verboten.
Die milden Temperaturen Anfang Oktober 2025 haben es ermöglicht, die Güllegruben zu entleeren, um Platz für die Winterperiode zu schaffen. Zwischen Mitte Oktober 2025 und Anfang Dezember 2025 haben die Niederschläge die Böden stark durchnässt. Danach fiel wenig Regen, doch die derzeitigen durchschnittlichen Temperaturen begünstigen das Pflanzenwachstum nicht. Es ist daher angebracht, auf bessere Tage zu warten, um Hofdünger auszubringen.
Das Ausbringen von Hofdüngern im Winter unterliegt zahlreichen Einschränkungen, um Verluste in die Umwelt zu vermeiden. Zudem ist es notwendig, die Nährstoffe effizient zu nutzen und dabei die gute landwirtschaftliche Praxis einzuhalten. Um Fehler zu vermeiden, sollte die Situation unter Berücksichtigung aller Kriterien beurteilt werden.
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