Das Chemikalienrecht regelt Produkte wie: Klebstoffe, Farben, Duftstoffe, ätherische Öle, Entkalker, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Dünger, Biozide und Pflanzenschutzmittel. Folgende Produktkategorien werden durch das Chemikaliengesetz nicht erfasst: Kosmetika, Lebensmittel, Arzneimittel und Futtermittel.
Die kantonale Fachstelle nimmt verschiedene Kontrollaufgaben , durch Stichprobenverfahren, war, unter Anderem die Unsetzung des Chemikalienrechts:
- Überprüfung der Anmeldung der Chemikalienansprechperson;
- Entegegennahme der Meldungen bezüglich Chemikalien und Kontrolle, per Stichprobe, der Inverkehrbringung von Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen sowie der Hersteller-Angaben;
- Überprüfung, per Stichprobe, der Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe von Chemikalien an Dritte : Informationen über Schutzmassnahmen und Entsorgung, Einhaltung der Bestimmungen über Verwendung, Kennzeichnung und Verpackung;
- Markt- und Betriebskontrollen per Stichprobe (Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen, Einschränkungen und Verbote);
- Überprüfung, per Stichprobe, der Inverkehrbringung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln.
Fragen?
Weitere Informationen im Zusammenhang mit Chemikalien finden Sie auf der BAG-Homepage. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so können Sie sich per Email an unser Amt wenden saav-lchim@fr.ch.