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Chemikalien

Lead

Die Chemikaliengesetzgebung soll die Gesundheit der Menschen sowie die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen schützen, die Chemikalien verursachen können.

Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV)

Spätestens ab 2026 muss die Kennzeichnung von Chemikalien mindestens in einer Amtssprache des Ortes der Abgabe abgefasst sein. Die Regelung betrifft neben Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln alle gefährlichen Chemikalien wie zum Beispiel Abflussreiniger, Entkalker und Geschirrspülmittel.

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit.

Sie regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten wie Reinigungsmitteln, Waschmitteln, Klebstoffen, Farben, Lacken, Lösungsmitteln, ätherischen Ölen, Desinfektionsmitteln (Bioziden) und Pflanzenschutzmitteln. Nicht betroffen sind Kosmetika, Lebensmittel, Arzneimittel und Futtermittel.

Die kantonale Behörde nimmt verschiedene Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Chemikaliengesetzgebung wahr:

  • Überprüfen der Angaben der Herstellerinnen und Importeure;
  • Sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte (auch Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel) tatsächlich zugelassen sind;
  • stichprobenartige Überprüfung der Verpackungen, der Kennzeichnung, der Werbung, der Sicherheitsdatenblätter (SDB) sowie der Eintragung der Produkte im Produkteregister Chemikalien (RPC);
  • Gewährleisten der Einhaltung von Beschränkungen und Verboten in Bezug auf die Abgabe;
  • Sicherstellen des Niveaus der Sachkenntnis von Händlern im Rahmen der Abgabe;
  • Überprüfen, ob die Meldung der Ansprechperson den Vorschriften entspricht;
  • Beteiligung an Probenahmekampagnen;
  • Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und en übrigen kantonalen Organen.

Pflichten der Herstellerinnen, Importeure und Verkäuferinnen

Als Herstellerin, Importeur, Händlerin oder Verkäufer von Chemikalien sind Sie verschiedenen Regeln unterstellt. Alle Pflichten in Zusammenhang mit der Funktion, die Sie ausüben, finden Sie hier:

Pflichten von Herstellerinnen / Importeuren von Chemikalien

Pflichten von Händlern / Verkäuferinnen von Chemikalien

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen in Zusammenhang mit Chemikalien konsultieren Sie bitte die Rubrik Chemikalien (BAG) und die unten stehenden Websites. 

Oder senden Sie Ihre Frage per E-Mail an das LSVW (saav-lchim@fr.ch). 

Links

Chemikaliengesetz (ChemG)

Chemikalienverordnung (ChemV)

Merkblätter chemsuisse

Cheminfo

Tox Info Suisse

Anmeldestelle Chemikalien

Hauptbild
Die Photo zeigt eine Darstellung der Gefahrensymbole für Chemikalien
Gefahrensymbole Chemikalien © Alle Rechte vorbehalten - cheminfo.ch
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 07.02.2023

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