Die Broschüre über die Patientenrechte enthält alle notwendigen Informationen und kann kostenlos beim Amt für Gesundheit bezogen werden.
Im Streitfall ist die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte die Beschwerdeinstanz.
Obwohl eine zwangsfreie Behandlung eines der Hauptziele der Ärzteschaft und des Pflegepersonals ist, können Zwangsmassnahmen manchmal nicht vermieden werden. In diesen schwierigen Situationen und zur Erfüllung der Vorgaben können die medizin-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) über die Zwangsmassnahmen in der Medizin auf der Website der SAMW heruntergeladen oder bestellt werden.
Im Streitfall ist das Friedensgericht des Bezirks, in dem die Zwangsmassnahme angeordnet wurde, die Beschwerdeinstanz.
In den Pflegeheimen gelten verschiedene Dokumente im Zusammenhang mit den Patientenrechten und in Anlehnung an den gesetzlichen Rahmen des Gesundheitsgesetzes vom 16. November 1999, des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes nach ZGB sowie des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz.
Im Rahmen der Besuche der KAA-Pflegefachpersonen in den Pflegeheimen wird ein besonderes Augenmerk auf das Beschwerdemanagement der Einrichtungen gerichtet.
- Verfahrensmodell Beschwerdebearbeitung- Word
- Verfahrensmodell Beschwerdebearbeitung
- Beschwerdemanagementprozess - Excel
- Beschwerdemanagementprozess
- Wahrung und Schutz der Integrität und der Rechte von HeimbewohnerInnen
- Rechte und Schutz von HeimbewohnerInnen
- Anwendungsrichtlinien Zwangsmassnahmne_Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Bewährte Verfahren freiwillige Sicherheitsmassnahmen
- Anwendungsprotokoll
- Freiwillige Sicherheitsmassnahme
- Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechts für die Pfelgeheim
- Zwangsmittel