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Seine Rechte als Patient oder Patientin kennen

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Rechte der Einzelnen im Gesundheitssystem wahrzunehmen

Welche Rechte in welcher Situation?

Die Broschüre «Die Patientenrechte im Überblick» enthält wichtige Informationen über die Rechte der Einzelnen im Gesundheitssystem

Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten aufzuklären, damit sie in Kenntnis der Sachlage über die vorgeschlagene Behandlung mitbestimmen und eine angenehme Beziehung zu den Gesundheitsfachpersonen aufbauen können.

Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte

Die Kommission ist zuständig für Fragen betreffend die Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte. Sie kann entweder auf Anfrage der Direktion für Gesundheit und Soziales, auf Klage oder schriftliche Beschwerde einschreiten. Es bestehen keine einzuhaltenden Fristen, um an die Kommission zu gelangen. Die Zulassung für eine Klage erlischt aber 5 Jahre nach den zu beanstandenden Vorkommnissen.
Um mehr über die Kommission zu erfahren, oder um sich an die Kommission zu wenden: Amt für Gesundheit.

Patientenrecht in Pflegeheimen

Das Kantonsarztamt ist mit der Qualitätsüberwachung der Dienstleistungen in Pflegeheimen betraut und führt in diesem Rahmen auch Routinekontrollen durch. Im Falle einer Klage kann es mit einer spezifischen Evaluation betraut werden.

Patientenverfügung in der Psychiatrie

Mit einer Patientenverfügung legt eine Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit fest, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt, und ferner, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit in ihrem Namen über medizinische Massnahmen entscheiden soll.

In der Beziehung zwischen den von einer psychischen Krankheit Betroffenen und den Pflegefachpersonen haben Patientenverfügungen somit eine wichtige Bedeutung. Denn alle Gesundheitsfachpersonen sind an Patientenverfügungen gebunden und dürfen nur dann davon abweichen, wenn sie berechtigten Grund zur Annahme haben, dass die Patientenverfügung dem jetzigen Willen des Patienten nicht mehr entspricht oder dass ein Interessenkonflikt zwischen dem Patienten und der als therapeutischer Vertreter bezeichneten Person besteht.

Download der Broschüren

  • Broschüre « Die Patientenrechte im Überblick » (PDF, 2.89MB)
  • Zusammenfassung der Broschüre (PDF, 402.03k)
  • Patientenverfügungen in der Psychiatrie im Kanton Freiburg (PDF, 1.52MB)

Download der Broschüre in Ihrer Sprache

  • Albanais - Albanisch - Në Shqip (PDF, 522.83k)
  • Anglais - English (PDF, 715.23k)
  • Arabe - Arabisch - العربية (PDF, 2.57MB)
  • Bosniaque - Bosnisch - Bosanski (PDF, 542.13k)
  • Croate - Kroatisch - Hrvatski (PDF, 794.73k)
  • Espagnol - Spanisch - Español (PDF, 716.63k)
  • Farsi - persan (PDF, 849.16k)
  • Kurde - Kurdisch - سۆرانی (PDF, 976.25k)
  • Italien - Italienisch - Italiano (PDF, 716.52k)
  • Portugais - Portugiesisch - Português (PDF, 717.02k)
  • Roumain - rumänisch - rumeno (PDF, 766.26k)
  • Russe - Russisch - русский (PDF, 755.26k)
  • Serbe - Serbisch - Српски (PDF, 735.15k)
  • Somali - Af-Soomaali (PDF, 549.23k)
  • Tamil - Tamil (PDF, 515.02k)
  • Tigrynia - Tigrynia (PDF, 495.98k)
  • Turque - Türkisch - Türkçe (PDF, 773.23k)
Hauptbild
Foto der Broschüre Patientenrechte
Foto der Broschüre Patientenrechte © Alle Rechte vorbehalten - 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales

Letzte Änderung: 25.03.2025

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