Rinder im Kanton Genf und Teilen der Waadt und Wallis werden gegen Lumpy-Skin-Krankheit geimpft
Seit Juni 2025 wurden in Sardinien (Provinz Nuoro), in Italien (Lombardei), und in Frankreich (Savoie, Haute-Savoie und Ain) nahe der Schweizer Grenze mehrere Fälle der Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) bestätigt. Derzeit sind in Frankreich 88 Ausbrüche von LSD bestätigt, der letzte davon am 14.10.2025 im Ain . Es handelt sich um eine hochansteckende Tierseuche (Kategorie A in Europa), die in der Schweiz noch nie aufgetreten ist und in Europa zuletzt 2015 aufgetreten ist.
Diese hochansteckende Tierseuche befällt Rinder, Büffel und Bisons und wird hauptsächlich durch stechende Insekten und Arthropoden übertragen. Sie führt zu hohen wirtschaftlichen Verlusten und verursacht grosses Tierleid (hohes Fieber, einen Rückgang der Milchproduktion, starken Gewichtsverlust, Nasen- und Mundausfluss und die Bildung schmerzhafter Knötchen um den Kopf, den Hals, die Euter, den Damm und die Gliedmassen herum, die sich jedoch über den gesamten Körper ausbreiten können). LSD ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Produkten infizierter oder geimpfter Tiere stellt für Menschen kein Risiko für die Gesundheit dar.
Aufgrund der geografischen Nähe von weniger als 50 Kilometern zu den Ausbrüchen in Frankreich haben die Kantone Genf, Wallis und Waadt eine Überwachungszone eingerichtet. Diese umfasst derzeit den Kanton Genf sowie den Bezirk Nyon im Kanton Waadt (Terre-Sainte, Arnex-sur-Nyon, Borex, Chéserex, Crans, Crassier, Eysins, Gingins, Grens, La Rippe, Nyon, Signy-Avenex und die Weide Pile Dessus in der Gemeinde St-Cergue) und die Walliser Regionen Champéry, Finhaut und Ferret . In diesen Sperrgebieten wurde eine Impfkampagne durchgeführt. Ausserhalb dieser Gebiete ist die Impfung weiterhin verboten.
Obligatorische Impfung als effektive Massnahme zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit
Um die Ausbreitung der Krankheit in der Schweiz zu verhindern, hat das BLV am 18. Juli 2025 mit einer dringlichen Verordnung Massnahmen erlassen. Für alle Rinder, Büffel und Bisons in der Überwachungszone ist die Impfgürtel gegen die Lumpy-Skin-Krankheit obligatorisch. Ziel der Gurtimpfung in der Überwachungszone ist es, einen Immunitätspuffer aufzubauen. Damit soll eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit in der Schweiz möglichst verhindert werden. Die Impfung ist die einzige wirksame Massnahme, um die Seuche zu stoppen und die Schweizer Tiere bestmöglich zu schützen.
Um eine umgehende Impfung sicherzustellen, hat das BLV bereits am 11. Juli 2025 in Absprache mit Swissmedic eine Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen regulierten Impfstoffe gegen LSD, die sich bereits bei früheren Ausbrüchen in Europa bewährt haben, importiert und angewendet werden.
Gestützt auf die Schweizer Tierseuchengesetzgebung hat das BLV zudem Einschränkungen im Tier- und Warenverke hr für die Überwachungszone verordnet.
Weiterhin wird empfohlen, die Tiere möglichst vor stechenden Insekten zu schützen und besonders auf die Biosicherheitsmassnahmen zu achten. Tierhaltende sind verpflichtet, Verdachtsfälle umgehend der Tierärztin oder dem Tierarzt zu melden.