Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren
Der Gewerbsmässige Umgang mit Tieren wird durch den folgenden rechtlichen Rahmen geregelt:
Gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder oder Hufpflege für Pferde
Wer die gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder oder Hufpflege für Pferde durchführen will, ohne über eine fachspezifische Berufs- oder Hochschulausbildung oder eine berufs- oder Hochschulausbildung mit einer fachspezifischen Weiterbildung zu verfügen, benötigt eine kantonale Bewilligung.
Documents
- Personen mit einer Bewilligung zur gewerbsmässigen Klauen- und Hufpflege im Kanton Freiburg PDF, 161.62k
- Verfahren für die Bewilligung für die gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege im Kanton Freiburg PDF, 131.99k
- Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege DOCX, 72.49k
- Bestätigungsformular der praktischen Erfahrung in der Klauenpflege für Rinder PDF, 255.09k
Eidgenössische Gesetzesgrundlagen