Dieses Dossier präsentiert die Sicherheitsmassnahmen in Form von Richtlinien und Empfehlungen, die für die Bewegungserziehung und Bewegungsförderung an der Schule gelten – sei es während des Turn- und Sportunterrichts, in Lagern, an Sporttagen oder im Rahmen des freiwilligen Schulsports.
Angelehnt an das Konzept der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) verfolgen diese Richtlinien das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zur Sicherheit zu erziehen, indem sie befähigt werden, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, gleichzeitig jedoch gesunde, vielfältige und lehrreiche sportliche Aktivitäten auszuüben.
Alle sportlichen Aktivitäten ausserhalb der Turnhalle müssen den zuständigen schulischen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Eltern sind rechtzeitig und angemessen über die geplanten Aktivitäten zu informieren, und die Gemeinden tragen Verantwortung für allfällige logistische und finanzielle Aspekte.
Der Einbezug schulexterner Personen (Kursleiter/innen, Begleitpersonen, Eltern usw.) setzt voraus, dass diese über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen, diese Richtlinien kennen und über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Die Gesetze bestimmen den allgemeinen Rahmen und die Grundsätze. Sie werden vom Grossen Rat verabschiedet, bei einem Referendum entscheidet das Volk :
Die Reglemente und Verordnungen führen aus, wie die in einem Gesetz festgelegten Elemente konkret umgesetzt werden müssen (Vollzug). Sie werden vom Staatsrat genehmigt :
Die Richtlinien und Weisungen können den Vollzug der Gesetze ergänzend zum Reglement noch ausführlicher erläutern. Die Richtlinien werden vom Staatsrat genehmigt und die Weisungen von den Amtsvorsteherinnen und Amtsvorstehern :
Alle gesetzlichen Bestimmungen zum Sport können auf der folgenden Seite eingesehen werden: