Ein Schullager anmelden
Ab dem Schuljahr 2024/2025 erfolgt die Anmeldung der Schullager online über die elektronische Plattform des Kantons Freiburg eGov. Die erforderlichen Angaben entsprechen dem bisherigen Formular.
Ziel
Die finanziellen Beiträge des Staates verfolgen das Ziel, die Organisation von fakultativen schulischen Aktivitäten wie Schulsport, Lagern oder Turnieren zu fördern, das Engagement der Lehrpersonen zu stärken, den Anteil körperlich aktiver Personen langfristig zu erhöhen, die Gesundheitsförderung sowie die Lebensqualität und soziale Integration zu unterstützen und eine nachhaltige Bewegungsförderung zu ermöglichen.
Begünstigte
Unterstützt werden zusätzliche sportliche Aktivitäten, die über die obligatorischen drei Wochenlektionen hinausgehen und von Kindergarten-, Primar-, Sekundarstufe-I-, Sekundarstufe-II-Schulen sowie von spezialisierten Institutionen organisiert werden.
Bedingungen
Für Sportlager gelten die folgenden, auf Jugend+Sport (J+S) basierenden Bedingungen, die kumulativ erfüllt sein müssen:
- Sportlager können finanziell unterstützt werden, sofern sie der Dienststelle für Sport (SSpo) und J+S spätestens einen Monat vor Beginn gemeldet werden und die von J+S festgelegten Anforderungen erfüllen.
- Ein Lager umfasst sportliche Aktivitäten in der Gruppe und findet in einem gemeinschaftlichen Rahmen unter Leitung qualifizierter Leiterpersonen statt. Ein Lager dauert mindestens 4 aufeinanderfolgende Tage mit Übernachtung und umfasst täglich mindestens zwei Einheiten: am Morgen und/oder am Nachmittag oder am Abend. Insgesamt müssen die täglichen Aktivitäten mindestens 4 Stunden dauern.
- Ein Lager umfasst mindestens 12 Kinder oder Jugendliche im J+S-Alter und wird von mindestens zwei qualifizierten J+S-Leiterpersonen geführt, die zur Leitung des betreffenden Sports und der Zielgruppe berechtigt sind.
Vorgehen zur Beantragung von Subventionen
Prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind
Die Schule oder Gemeinde prüft gemäss Art. 3 der untenstehenden SSF-Richtlinien, ob die Voraussetzungen für die Subventionsvergabe erfüllt sind.
Anmeldung des Lagers bei Jugend+Sport
Der J+S-Coach der Schule oder Gemeinde meldet das Lager in der nationalen J+S-Datenbank (NDBJS) an.
Der J+S-Coach ist für den korrekten Ablauf des Lagers sowie für die ordnungsgemässe Anwesenheitskontrolle verantwortlich.
Sobald ein Lager von J+S anerkannt und subventioniert wird, ist es automatisch kantonal beitragsberechtigt.
Registrierung und Anmeldung über eGov
Validierung und Auszahlung der Beiträge
Nach Abschluss des Lagers:
- J+S prüft, ob das Lager ordnungsgemäss durchgeführt und abgeschlossen wurde, und entrichtet den Bundesbeitrag.
- Die Dienststelle für Sport (SSpo) zahlt anschliessend den kantonalen Beitrag, berechnet auf Grundlage des J+S-Betrags und des Lagerortes.
Nützliche Ressourcen
- Mobilesport - Wintersportlager
- Schulsportlager - auf der Website von Jugend+Sport
- GoSnow - die Buchungsplattform für Schneesportlager