Organisation
Die Lehrerin oder der Lehrer ist die erste Ansprechperson der Eltern. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Schulbesuch Ihres Kindes, so können Sie sich zuerst an sie oder ihn wenden.
Jede Primarschule ist einer Schulleiterin oder einem Schulleiter unterstellt, die oder der für die Organisation, den Betrieb sowie die administrative, pädagogische und personelle Leitung der Schule verantwortlich ist. Als Vorgesetzte der Lehrpersonen nimmt die Schulleitung die Rolle einer Schulbehörde wahr, die eng mit der Gemeinde zusammenarbeitet.
Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sind die direkten Vorgesetzten der Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Inspektoratskreise sind auf die gesamte obligatorische Schulzeit ausgerichtet, also die Schuljahre 1H bis 11H (1. bis 3. Zyklus): Somit werden die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten obligatorischen Schulzeit von ein und derselben Struktur betreut.
Lehrpläne
In den Lehrplänen ist der Bildungsauftrag an die obligatorische Schule kompetenzorientiert beschrieben. Die Lehrpläne legen die Bildungsziele für den Unterricht für alle Stufen der obligatorischen Schule fest. Sie dienen der Lehrperson als Grundlage, um die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler zu evaluieren.
Die beiden Sprachregionen des Kantons verfügen jeweils über einen eigenen Lehrplan.
- Der Westschweizer Lehrplan ‒ Plan d'études romand (PER) ‒ gilt im französischsprachigen Kantonsteil;
- Der Lehrplan 21 in Deutschfreiburg
Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons müssen die gleichen Grundansprüche erreichen.
Stundentafeln
Die Stundentafeln ergeben sich aus den Lehrplänen. Da jede Sprachregion ihren eigenen Lehrplan hat, gilt dies auch für die Stundentafeln. Diese Stundentafeln geben die Anzahl der wöchentlichen Lektionen für jedes Unterrichtsfach an. Für den Stundenplan einer bestimmten Klasse können Sie sich bei Ihrer Schule erkundigen.
Der wöchentliche Stundenplan des ersten Zyklus umfasst
- 12 bis 14 Lektionen in der 1H;
- 22 bis 24 Lektionen in der 2H;
- 24 Lektionen in der 3H;
- 26 Lektionen in der 4H.
Eine Lektion dauert etwa 50 Minuten. Diese Lektionen sind je nach dem Lehrplan der jeweiligen Sprachregion unterschiedlich auf die Fächer verteilt. Die Stundentafeln können hier eingesehen und heruntergeladen werden.
- Stundentafel deutschsprachiger Kantonsteil
- Stundentafel französischsprachiger Kantonsteil
Beurteilung
Die Beurteilung beschreibt die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler und erfasst den erreichten Stand ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie bezieht sich auf die in den Lehrplänen festgelegten Lernziele. Sie erlaubt es, die Eltern und die Schülerin oder den Schüler über die Lernfortschritte und den Lernstand zu informieren und ihre oder seine Stärken und Schwierigkeiten aufzuzeigen sowie eine Standortbestimmung im Hinblick auf Promotions- und Laufbahnentscheide durchzuführen.
Bedingt durch die zwei unterschiedlichen Lehrpläne werden im französischsprachigen Kantonsteil ab der 3H und im deutschsprachigen Kantonsteil ab dem 2. Semester der 4H die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anhand einer mehrstelligen Einschätzungsskala beurteilt. Die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden mit Prädikaten bewertet. Das Prädikat «Lernziele erreicht» steht für genügende Leistungen.
Massgebend für den Übertritt von einem Schuljahr ins nächste oder von einem Zyklus in den nächsten sind die schulische Arbeit, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das Alter der Schülerin oder des Schülers. Die Mehrzahl der in den Lehrplänen festgelegten Grundansprüche muss erreicht sein, damit die Schülerin oder der Schüler in die nächste Klasse übertreten kann. Stellt eine Lehrperson bei einer Schülerin oder einem Schüler Schwierigkeiten fest, schlägt sie verschiedene Unterstützungsmassnahmen vor. Reichen die Unterstützungsmassnahmen nicht aus, um den Übertritt der Schülerin oder des Schülers sicherzustellen, kann ausnahmsweise ein Wiederholen des Schuljahres vorgeschlagen bzw. der Zyklus verlängert werden.
Während der obligatorischen Schulzeit kann ein Schuljahr in der Regel nur einmal, ausnahmsweise zweimal, wiederholt werden.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg.
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H
Schulzeugnis
Das Schulzeugnis ist das offizielle Dokument zur Mitteilung der schulischen Ergebnisse der Schülerin oder des Schülers. Das Schulzeugnis gibt Auskunft darüber, inwieweit die Lernziele erreicht sind und enthält Angaben über Schullaufbahnentscheide. Es wird den Eltern zweimal jährlich, jeweils am Ende eines Semesters zugestellt. Die Eltern bezeugen mit ihrer Unterschrift, dass sie die darin eingetragenen Ergebnisse zur Kenntnis genommen haben.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg:
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H