Der freiwillige Schulsport entspricht den Richtlinien der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion.
Die gewährten Beiträge müssen für nachfolgende Leistungen eingesetzt werden:
- zur Organisation freiwilliger Schulsportangebote und anderer nicht obligatorischer Aktivitäten wie Turniere, Meisterschaften, Vorführungen und andere Sport
- zur langfristigen Erhöhung des Anteils der körperlich aktiven Bevölkerung;
- zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Sport
Schulen oder Gemeinden, die noch nie freiwilligen Schulsport organisiert haben und die ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten möchten, ausserhalb der Unterrichtszeit Sport zu treiben, können sich beim Amt für Sport melden.
!WICHTIG !
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die neuen Richtlinien zum freiwilligen Schulsport am 1. August 2024 in Kraft getreten sind. Seit Beginn des Schuljahres 2024–2025 erfolgt die Anmeldung von Schullagern über die Online-Plattform eGov des Kantons Freiburg. Die Anmeldungen für den freiwilligen Schulsport erfolgen ab dem Schuljahresbeginn 2027–2028 über dieselbe Plattform.
Informationen zu den Lagern finden Sie auf der Seite Schulsport – Lageranmeldung.
Der neue Leitfaden für freiwilliger Schulsport wird bald verfügbar sein.
Der neue Leitfaden für freiwilliger Schulsport wird bald verfügbar sein.