Beitragsgesuche müssen von einem Sportklub oder Sportverband gestellt werden. Sie werden über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg durchgeführt, zu dem Sie weitergeleitet werden. Bitte denken Sie daran, sich auf die Richtlinien und Rechtsgrundlagen in den folgenden Kapiteln zu beziehen, bevor Sie einen Antrag auf einen Beitrag stellen.
LoRo-Sport
Die Kantonale LoRo-Sport Kommission ist verantwortlich für die Analyse der verschiedenen Gesuche.
Vorgehensweise
- Vorgehen – Anmeldung in eGov
- Für Sportveranstaltungen benötigen die Klubs die Empfehlung des Kantonalverbands der jeweiligen Sportart, die unten heruntergeladen werden kann:Empfehlung des Kantonalverbands für Sportveranstaltungen
- Für Beitragsgesuch für Spitzensportler oder Talente ist die Empfehlung des Kantonalverbands der jeweiligen Sportart (oder des nationalen Verbandes, wenn kein Kantonalverband existiert) notwendig. Die Empfehlung kann hier unten heruntergeladen werden:Empfehlung des Kantonalverbands für Sportveranstaltungen
- Vorgehen - Beitragsgesuch für Spitzensportler oder Talente einreichen
- Erklärungen zur Nutzung des virtuellen Schalters durch juristische Personen
Richtlinien
Die Kantonale LoRo-Sport Kommission, ernannt durch den Staatsrat, ist verantwortlich für die Analyse der verschiedenen Gesuche. Die Bedingungen für ein mögliches Unterstützungsgesuch sind in den Richtlinien der Kommission aufgeführt.
Die Richtlinien gelten für die folgenden Bereiche:
- Richtlinien - Sportbauten PDF, 777.76k
- Richtlinien - Interregionale, nationale oder internationale Sportveranstaltungen PDF, 120.64k
- Richtlinien - Kantonale Sportveranstalgungen PDF, 858.27k
- Richtlinien - Kurse Lager Freizeitsport PDF, 87.81k
- Richtlinien - Spitzensportler PDF, 874.02k
- Richtlinien - Kantonale Trainingszentren PDF, 783.45k
- Richtlinien - Teilfinanzierung einer Geschäftsstelle eines Sportvereines PDF, 796.86k
- Richtlinien - Leistungs- und Freizeitsport PDF, 86.45k
- Richtlinien - Ausserordentliche Aktionen PDF, 859.93k
- Richtlinien - Aktionen LoRo-Sport PDF, 778.37k
- Richtlinien - Aktion Olympische Spiele PDF, 783.26k
- Richtlinien - Material PDF, 747.22k
Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung, welche durch den Staatsrat am 9. Dezember 2020 in Kraft gesetzt wurde, regelt die Verteilung des Anteils des Kantons Freiburg am Nettogewinn der Gesellschaft der Loterie Romande zugunsten des Sports.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Beitragsgesuche sind in folgenden Dokumente erwähnt:
Spezialaktionen
Die LoRo-Sport-Kommission startet regelmässig zeitlich begrenzte Spezialaktionen.
Die aktuelle Spezialaktion ist die BoxUp Aktion, um Selbstbedienungs-Sportgeräte im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen.
Logos
Die Logos "Loterie Romande" sind verfügbar in PDF-Format hier unten. Sollten Sie ein anderes Format benötigen, nehmen Sie bitte mit dem Sekreteriat der LoRo-Sport-Kommission Kontakt (lorosport@fr.ch).
Adresse der Kommission
LoRo-Sport-KommissionCh. des Mazots 21701 FribourgTél. : 026 305 44 95
Beispiele von Gesuchstellern
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Gesuchsteller und deren Beitragsanfragen:
- Sport-Klubs
- Sportbauten
- Materialeinkauf
- Interregionale, nationale oder internationale Sportveranstaltungen
- Ein Klub kann keine Beiträge für die regulären Aktivitäten des Klubs (Training, Lager, Ausbildung) beantragen.
- Kantonale Verbände
- Alle Beitragsgesuche, die ein Sportverein stellen kann
- Kantonale Sportveranstalgungen
- Fort- und Ausbildungskurse
- Kantonale Lager
- Aufgeteilte Trainings
- Freizeitsport (Sport für alle)
- Mitglider der FVS (kantonale Verbände und Einzelvereine)
- Leistungs- und Freizeitsport (ordentlicher Beitrag)
- Spitzensportler oder Talente
- Gesuch für Spitzensportler oder Talente / NLA- und NLB-Klubs
- Anträge werden einmal im Jahr bearbeitet und müssen bis zum 15. Februar jedes Jahres eingehen.
- Voraussetzungen (nicht abschliessend): regionale und nationale Swiss Olympic Talentkarte oder Mitglied eines vom nationalen Verband anerkannten Nationalkaders. Die Talentkarte muss im vergangenen Jahr ausgestellt worden sein.
- Der Antragsteller muss der Freiburger Verein sein, dem der Athlet angehört, die Bankverbindung kann die des Athleten sein.
- NLA und NLB Klubs
- Alle Beitragsgesuche, die ein Sportverein stellen kann
- Gesuch für Spitzensportler oder Talente / NLA- und NLB-Klubs (Frist: 15. Februar jedes Jahres)
- Gesuch für eine Teilfinanzierung einer Geschäftsstelle
- Kantonale Ausbildungszentren, die vom kantonalen Amt für Sport (SpA) anerkannt sind
- Jährlicher Beitrag (erfolgt automatisch nach dem jährlichen Treffen mit dem kantonalen Amt für Sport)
- Gesuch für eine Teilfinanzierung einer Geschäftsstelle
Liste der Verteilungen
- Verteilung 2025 PDF, 64.64k
- Verteilung 2024 PDF, 1.08MB
- Verteilung 2023 PDF, 1.07MB
- Verteilung 2022 PDF, 1.05MB
- Verteilung 2021 PDF, 686.53k
- Verteilung 2020 PDF, 77.18k
- Verteilung 2019 PDF, 286.88k
- Verteilung 2018 PDF, 190.87k
- Verteilung 2017 PDF, 270.52k
- Verteilung 2016 PDF, 319.06k
- Verteilung 2015 PDF, 112.33k
- Verteilung 2014 PDF, 171.6k
- Verteilung 2013 PDF, 125.12k
- Verteilung 2012 PDF, 130.38k
- Verteilung 2011 PDF, 186.2k
Mitglieder der LoRo-Sport-Kommission
Präsident:
- Baeriswyl Henri
Mitglied:
- Bapst Pierre-Noël
- Conus Anne
- Marbach Christian
- Widmer-Comment Line
- Clerc Pierre-Alain
- Gisler Benoît
Sekretärin:
- Güdel Christine
Herausgegeben von Amt für Sport
Letzte Änderung: 25.11.2025