Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz und ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz
Die Erklärung kann bei jeder Zivilstandsbeamtin und jedem Zivilstandbeamten in der Schweiz abgegeben werden. Sie können beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren.
Zivilstandsamt des Kantons Freiburg kontaktieren
Ist die betreffende Person weniger als 16 Jahre alt, so lädt die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte die erklärende Person sowie ihre gesetzliche Vertretung ein.
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland
Die Erklärung kann bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) abgegeben werden.