Hinweis
Wenn Sie eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, finden Sie hier die entsprechenden Informationen:
- Ablauf des Verfahrens
- Eröffnung eines Ehevorbereitungsverfahrens
- Validierung oder Authentifizierung der an das Zivilstandsamt übermittelten Dokumente
- Vorladung zum Zivilstandsamt, um das Vorbereitungsverfahren abzuschließen
- Eheschliessung
- Vergewissern Sie sich, dass Sie die folgenden Voraussetzungen für eine Heirat erfüllen
- Beide Personen sind mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig.
- Jede Person, die heiraten möchte, muss nachweisen, dass ihre eingetragene Partnerschaft mit einer dritten Person oder ihre frühere Ehe annulliert oder aufgelöst wurde.
- Wenn eine der Personen nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, muss sie nachweisen, dass sie sich während des Ehevorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung legal in der Schweiz aufhält.
- Die beiden Personen dürfen nicht miteinander verwandt sein
- Ehevorbereitungsverfahren
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss das Gesuch um Einleitung eines Ehevorbereitungsverfahrens an das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer oder eines der Verlobten ODER, wenn die Verlobten im Ausland wohnen, an das Zivilstandsamt des gewählten Ortes der Eheschliessung gerichtet werden, dies über die zuständige Schweizer Vertretung.
Um ein Ehevorbereitungsverfahren im Kanton Freiburg zu eröffnen, sollten Sie eine der folgenden Optionen wählen:
- Beide Verlobten sind Schweizer/innen und mindestens eine/r von ihnen ist im Kanton Freiburg wohnhaft.
- Mindestens eine oder einer der beiden Verlobten ist ausländischer Staatsangehöriger und mindestens eine oder einer der beiden ist im Kanton Freiburg wohnhaft.
Wenn eine/r der beiden Verlobten im Ausland lebt und nicht Schweizer Bürger/in ist, wenden Sie sich bitte an die Schweizer Vertretung im Wohnsitzland, die Ihnen alle Informationen über die erforderlichen Dokumente und das weitere Vorgehen geben kann.
- Eheschliessung
Am Tag der Hochzeit müssen Sie zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeugen mitbringen. Sie müssen ihren Reisepass oder Identitätskarte vorlegen. Ein Ausländerausweis oder ein Führerschein reichen nicht aus.
- Nach der Eheschließung erhalten Sie auf Wunsch einen Familienausweis oder andere Dokumente.
- Zeremonie
Die Trauungen können in einem ordentlichen Zeremonienraum eines Zivilstandsamtes oder in einem besonderen Zeremonienraum (vom Kanton zugelassener Raum) stattfinden. Um eine Reservierung vorzunehmen, könnenb Sie frühestens ein Jahr vor dem geplanten Datum telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Zivilstandsamt aufnehmen
Sie können weitere Personen einladen, an der Feier teilzunehmen. Die Anzahl der verfügbaren Plätze in den einzelnen Lokalen finden Sie auf den folgenden Seiten :
- Trauungen ohne Zeremonie
Trauungen ohne Zeremonie finden direkt nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens in einem Sitzungszimmer eines Zivilstandsamtes statt. Sie bestehen aus einem kurzen Rechtsakt ohne weitere Ansprache (nur Verlobte, Trauzeugen und die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte).
Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind, lädt Sie das Standesamt ein, einen Termin zu vereinbaren.
Sie müssen mit zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeugen erscheinen. Gäste werden aus Platzgründen nicht zugelassen.
- Trauung in einem anderen Schweizer Zivilstandsamt
Wenn Sie möchten, dass Ihre Hochzeit in einem anderen Zivilstandsamt in der Schweiz stattfindet, benötigen Sie eine Bewilligung. Die Modalitäten sind mit dem von Ihnen gewählten Zivilstandsamt zu regeln.
- Heirat im Ausland
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, müssen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden des betreffenden Landes.
Das Zivilstandsamt wird Ihnen diese Bescheinigung ausstellen, sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist. Dieses Dokument kann nur Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen ausgestellt werden.
- Eintragung einer Partnerschaft im Ausland
Die Eintragung einer Partnerschaft ist in einigen Ländern weiterhin möglich. Erkundigen Sie sich vorher bei den Behörden des betreffenden Landes.
Das Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft über die Gebühren für das Ehevorbereitungsverfahren und die Trauung. Für Eheschließungen am Samstag oder in einem besonderen Zeremonialraum wird vom Standesamt ein Zuschlag erhoben.