Eheschliessung
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf ein Ehevorbereitungsverfahren über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um heiraten zu können?
Sie können heiraten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Personen sind mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig.
- Keine der beiden Personen ist in einer eingetragenen Partnerschaft oder verheiratet mit einer dritten Person und beide Personen können nachweisen, dass die eingetragene Partnerschaft oder frühere Ehe mit einer dritten Person annulliert oder aufgelöst wurde.
- Wenn eine der Personen nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, muss sie nachweisen, dass sie sich während des Ehevorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung legal in der Schweiz aufhält.
- Die beiden Personen dürfen nicht miteinander verwandt sein.
Schritte, um Online-Antrag auf Eröffnung eines Dossiers zum Ehevorbereitungsverfahren zu stellen
Vorbereitung
Dokumente
Um einen Antrag auf Eröffnung eines Ehevorbereitungsverfahrens vorzunehmen, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
- Amtlicher Identitätsausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Ausländerausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Amtlicher Identitätsausweis der Partnerin/des Partners
- Ausländerausweis der Partnerin/des Partners (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Online-Zahlungsmittel (TWINT, Visa, Mastercard, PostFinance)
- Wohnsitzbestätigung (optional bei Antragstellung, darf nicht älter als 6 Monate sein)
Konto auf dem virtuellen Schalter
Um den Antrag online stellen zu können, müssen Sie über ein persönliches Konto im virtuellen Schalter verfügen. Falls Sie keines haben, müssen Sie dieses erstellen.
Online-Antrag auf Eröffnung eines Ehevorbereitungsverfahrens
Um auf diese Online-Dienstleistung zugreifen zu können, müssen Sie Ihr zuvor erstelltes persönliches Konto im virtuellen Schalter verwenden (Schritt 1).
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um das Ehevorbereitungsverfahren zu starten.
Kosten
Ein Kostenvorschuss von CHF 150.00 muss direkt online im virtuellen Schalter bezahlt werden.
Bearbeitung des Dossiers durch das Zivilstandsamt
Wenn das Zivilstandsamt den Antrag auf Eröffnung des Dossiers und die erforderlichen Dokumente erhalten hat, wird es den Antrag prüfen. Bei der Bearbeitung des Antrags gibt es drei Möglichkeiten:
- Das Dossier ist unvollständig: Das Zivilstandsamt wird Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter auffordern, die fehlenden Dokumente einzureichen.
- Das Dossier ist vollständig: Das Zivilstandsamt wird Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter einladen, einen Termin in dem bei der Antragstellung ausgewählten Zivilstandsamt zu vereinbaren.
- Das Dossier ist nicht zulässig: Über eine Nachricht im virtuellen Schalter werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.
Abschluss des Verfahrens
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Zivilstandsamt Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter darüber informieren. Nach der Eheschliessung erhalten Sie, auf Wunsch, einen Familienausweis oder andere Dokumente.