Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
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Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können beantragen, dass ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Die Umwandlung ist nicht obligatorisch und kann jederzeit erfolgen.
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Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen
KontaktinformationHerausgegeben von Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen
Letzte Änderung: 14.11.2023