Ein Todesfall kann von den direkten Familienangehörigen, Spitälern, Pflegeheimen oder der Kantonspolizei beim Zivilstandsamt gemeldet werden. In der Regel sind es die direkten Familienangehörigen der oder des Verstorbenen, die den Todesfall persönlich melden. Die Familie kann jedoch auch Dritte damit beauftragen (z. B. ein Bestattungsunternehmen).
Je nach Staatsangehörigkeit und Zivilstand der verstorbenen Person, müssen für die Eintragung des Todesfalls verschiedene Dokumente vorgewiesen werden.
Für Schweizerin und Schweizer
- ärtzliche Todesbescheinigung
- Wohnsitzbescheinigung
Für ledige Ausländerinnen oder Ausländer
- ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsschein der oder des Verstorbenen
- Dokument, das den Zivilstand bescheinigt
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländerausweis
- gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
Für Ausländerin oder Ausländer, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend
- ärtzliche Todesbescheinigung
- Geburtsschein der oder des Verstorbenen
- Geburtsschein des Ehegatten/bzw. der Partnerin oder des Partners
- Eheschein/Partnerschaftsurkunde
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländerausweis
- gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
Für Ausländerin oder Ausländer, verwitwet oder geschieden
- ärtzliche Todesbescheinigung
- Geburtsschein der oder des Verstorbenen
- Dokument, das den Zivilstand bescheinigt, oder Eheschein der vorhergehenden Ehe und Scheidungsurteil oder Todesschein des verstorbenen Ehegatten/ bzw. der Partnerin/des Partners
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländerausweis
- gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte)