Namenserklärung
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf eine Erklärung zum Namen über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg beantragen.
Was sind die Bedingungen für eine Namenserklärung?
In folgenden vier Fällen können Sie Ihren Familiennamen oder den Ihres Kindes durch eine einfache Erklärung bezüglich des Namens vor dem Zivilstandsbeamten ändern lassen:
- Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft wurde aufgelöst.
- Wenn Ihre Heirat vor dem 1. Januar 2013 stattgefunden hat und Sie bei dieser Gelegenheit Ihren Namen geändert haben, können Sie jederzeit eine Erklärung abgeben, um Ihren Ledignamen wieder anzunehmen.
- Für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind: Wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben oder der Vater die alleinige elterliche Sorge ausübt, können die Eltern beantragen, dass das Kind innerhalb eines Jahres nach der Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge den Ledignamen des Vaters annimmt, wobei das Kind seine Zustimmung geben muss, wenn es älter als 12 Jahre ist.
- Für ein Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind: Verheiratete Eltern können den Namen ihres ersten Kindes bis zu einem Jahr nach der Geburt ändern, damit es den Ledignamen des anderen Elternteils annimmt. Alle künftig geborenen Kinder werden denselben Namen tragen, wodurch sich für Kinder mit Schweizer Staatsbürgerschaft auch ihr Bürgerrecht ändert.
Wenn keiner der oben beschriebenen Fälle auf Sie zutrifft, haben Sie keine andere Möglichkeit, als ein Verfahren zur Namensänderung einzuleiten.
Schritte, um einen Online-Antrag auf Eröffnung eines Dossiers zur Namenserklärung zu stellen
Vorbereitung
Dokumente
Um eine Namenserklärung abzugeben, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
- Amtlicher Identitätsausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Ausländerausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Amtlicher Identitätsausweis eines volljährigen Kindes (wenn das Verfahren ein Kind betrifft)
- Ausländerausweis eines volljährigen Kindes (wenn das Verfahren ein Kind betrifft)
- Online-Zahlungsmittel (TWINT, Visa, Mastercard, PostFinance)
- Wohnsitzbestätigung (optional bei Antragstellung, darf nicht älter als 6 Monate sein, kann Ihr Verfahren beschleunigen)
Konto auf dem virtuellen Schalter
Um den Antrag online durchführen zu können, müssen Sie über ein persönliches Konto im virtuellen Schalter verfügen. Falls Sie keines haben, müssen Sie dieses erstellen.
Online-Antrag auf Eröffnung eines Dossiers zur Namenserklärung stellen
Um auf diese Online-Dienstleistung zugreifen zu können, müssen Sie Ihr zuvor erstelltes persönliches Konto im virtuellen Schalter verwenden (Schritt 1).
Kosten
Ein Kostenvorschuss von CHF 75.00 muss direkt online im virtuellen Schalter bezahlt werden.
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um die Namenserklärung zu starten
Bearbeitung des Dossiers durch das Zivilstandsamt
Wenn das Zivilstandsamt den Antrag auf Eröffnung des Dossiers und die erforderlichen Dokumente erhalten hat, wird es den Antrag prüfen. Bei der Bearbeitung des Antrags gibt es drei Möglichkeiten:
- Das Dossier ist unvollständig: Das Zivilstandsamt wird Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter auffordern, die fehlenden Dokumente einzureichen.
- Das Dossier ist vollständig: Das Zivilstandsamt wird Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter einladen, einen Termin in dem bei der Antragstellung ausgewählten Zivilstandsamt zu vereinbaren.
- Das Dossier ist nicht zulässig: Über eine Nachricht im virtuellen Schalter werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.
Abschluss des Verfahrens und Erneuerung der Ausweisdokumente
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Zivilstandsamt Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter darüber informieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Ausweisdokumente zu erneuern und die Änderung bei allen relevanten Verwaltungseinrichtungen vorzunehmen.