Wenn die betreffende Person die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgibt, kann sie gleichzeitig auch einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.
Kontext
Lead
Gemäss dem Grundsatz von Treu und Glauben und der Aufrichtigkeit kann jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, gegenüber dem Zivilstandamt erklären, dass sie den Eintrag des Geschlechts ändern lassen will.
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Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen
KontaktinformationHerausgegeben von Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen
Letzte Änderung: 06.02.2023