Kindesanerkennung
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf eine Kindesanerkennung über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg beantragen.
Was sind die Bedingungen, um ein Kind anzuerkennen?
Wenn Sie nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, müssen Sie das Kind bei einem Zivilstandsamt anerkennen, damit Ihre Vaterschaft rechtlich anerkannt ist. Diese Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Der Erklärende muss der biologische Vater des Kindes sein.
- Er muss über die Handlungsfähigkeit verfügen. Wenn Sie minderjährig sind oder unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, ist die Zustimmung Ihrer Eltern, Ihrer gesetzlichen Vertreterin oder Ihres gesetzlichen Vertreters oder Ihres Vormunds erforderlich.
- Der Vater kann sein Kind auch dann anerkennen, wenn er mit einer anderen Person verheiratet ist.
- Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, gilt der Ehemann von Gesetzes wegen als Vater des Kindes. Diese Vaterschaft muss durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden, bevor der biologische Vater das Kind anerkennen kann.
- Wir empfehlen Ihnen, die Anerkennung des Kindes vor der Geburt vorzunehmen. Sie können dies jedoch auch jederzeit nach der Geburt tun.
- Es kann vorkommen, dass es dem Erklärungswilligen nicht möglich ist, das Zivilstandsamt persönlich aufzusuchen. Dies kann aufgrund einer aussergewöhnlichen Situation (z. B. wegen vorübergehender Schliessung unserer Büros, wenn unsere Büros Sie nicht schnell genug empfangen können oder sie aufgrund besonderer Massnahmen geschlossen sind), aus beruflichen oder persönlichen Gründen geschehen. In diesem Fall ist es ratsam, ausnahmsweise eine testamentarische Kindesanerkennung vorzunehmen.
Schritte, um einen Online-Antrag auf Eröffnung eines Dossiers zur Kindesanerkennung zu stellen
Vorbereitung
Dokumente
Um eine Kindesanerkennung vorzunehmen, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
- Amtlicher Identitätsausweis der antragstellenden Person
- Ausländerausweis der antragstellenden Person (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Amtlicher Identitätsausweis der Partnerin oder des Partners
- Ausländerausweis der Partnerin oder des Partners (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Online-Zahlungsmittel (TWINT, Visa, Mastercard, PostFinance)
- Wohnsitzbestätigung (optional bei Antragstellung, darf nicht älter als 6 Monate sein, kann Ihr Verfahren beschleunigen)
Konto auf dem virtuellen Schalter
Um den Antrag online durchführen zu können, müssen Sie über ein persönliches Konto im virtuellen Schalter verfügen. Falls Sie keines haben, müssen Sie dieses erstellen.
Online-Antrag auf Eröffnung eines Dossiers zur Kindesanerkennung stellen
Um auf diese Online-Dienstleistung zugreifen zu können, müssen Sie Ihr zuvor erstelltes persönliches Konto im virtuellen Schalter verwenden (Schritt 1).
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um die Kindesanerkennung zu starten.
Kosten
Ein Kostenvorschuss von CHF 75.00 muss direkt online im virtuellen Schalter bezahlt werden.
Bearbeitung des Dossiers durch das Zivilstandsamt
Wenn das Zivilstandsamt den Antrag auf Eröffnung des Dossiers und die erforderlichen Dokumente erhalten hat, wird es den Antrag prüfen. Bei der Bearbeitung des Antrags gibt es drei Möglichkeiten:
- Das Dossier ist unvollständig: Das Zivilstandsamt wird Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter auffordern, die fehlenden Dokumente einzureichen.
- Das Dossier ist vollständig: Das Zivilstandsamt wird Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter einladen, einen Termin in dem bei der Antragstellung ausgewählten Zivilstandsamt zu vereinbaren.
- Das Dossier ist nicht zulässig: Über eine Nachricht im virtuellen Schalter werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.
Abschluss des Verfahrens
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Zivilstandsamt Sie über eine Nachricht im virtuellen Schalter darüber informieren.