Ab dem vollendeten 16. Altersjahr
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der erklärenden Person
- eine Wohnsitzbestätigung der erklärenden Person
Zwischen 12 und 16 Jahren
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der erklärenden Person
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der gesetzlichen Vertretung
- eine Kopie des Nachweises über die elterliche Sorge
- eine Wohnsitzbestätigung
Zwischen 5 und 12 Jahren
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der erklärenden Person
- ein ärztliches Zeugnis über die Urteilsfähigkeit der Person, die die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgibt
- ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) der gesetzlichen Vertretung
- eine Kopie des Nachweises über die elterliche Sorge
- eine Wohnsitzbestätigung
Je nach Situation der erklärenden Person können zusätzliche Dokumente verlangt werden. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte gibt Ihnen Auskunft.