Nach der Erklärung können Sie neue Ausweisdokumente mit Ihrem geänderten Geschlecht und Ihrem/Ihren neuen Vornamen ausstellen lassen. Sie sind dafür zuständig, diese Änderungen bei den entsprechenden administrativen Einrichtungen zu melden. (Link zum Bestellen von Ausweisdokumenten)
Die folgenden Institutionen werden vom Zivilstandsamt des Kantons Freiburg automatisch informiert:
- Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der betroffenen Person
- Bundesamt für Statistik
- AHV-Behörden.