E-Government zielt auch darauf ab, die Verwaltung zu modernisieren und den Informationsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu vereinfachen. Dank automatisierten Standardverfahren, zentraler Verfügbarkeit der Information und genormtem Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten kann die Verwaltung administrative Doppelspurigkeiten vermeiden, wird sie von Routinetätigkeit entlastet und effizienter.
Es zielt auch darauf ab, dass Bürgerinnen- und Bürger-Angelegenheiten auf einfache Art, schnell und unabhängig von zeitlichen und geografischen Sachverhalten und mit Kommunikationstechnologien.
Der virtuelle Schalter
Indem sich die Benutzerinnen und Benutzer mit dem virtuellen Schalter verbinden, haben sie Zugriff auf alle Leistungen des Staates, die bereits vollständig digitalisiert sind.
Der virtuelle Schalter funktioniert auf einem Smartphone, auf einem Tablett und auf dem Computer. Er ermöglicht es, über eine Zugangsplattform zu verfügen, über die eine Vereinheitlichung der elektronischen Datenerfassung möglich ist, Personen identifiziert werden können, die mit dem Staat interagieren, über die eine zentrale elektronische Zahlungsmöglichkeit angeboten wird, und vor allem, dient die Plattform dazu, die elektronische Beziehung mit den verschiedenen staatlichen Stellen zu vereinfachen. Alle Bürgerinnen und Bürger können online ein Konto einrichten und verfügen über einen persönlichen Bereich namens «Meine Dokumente», in dem sich die elektronischen Dokumente im Zusammenhang mit den Leistungen, die über den virtuellen Schalter bezogen werden, befinden.
Zugang zum Login des virtuellen Schalters
Die Leistungen im elektronischen Schalter
Folgende Leistungen können im virtuellen E-Government-Schalter abgerufen werden:
Leistungen für die Bevölkerung:
- Betreibungsregisterauszüge;
- Handelsregisterauszüge;
- Fischereipatent für kurze Dauer (in der Fischfangsaison);
- Zivilstandsdokumente.
- eUmzug
- Betreibungsbegehren
- Familienwappen
- Akkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten
- Registrierung einer juristischen Person
- Elektronisches Identifizierungsmittel SwissID
Verwaltungsinterne Leistungen:
- die Gehaltsabrechnungen der Staatsangestellten und der Mitglieder des Grossen Rates;
- die Bekanntgaben zu den Weinen des Staats Freiburg.
Der virtuelle Schalter des Staates Freiburg basiert auf der Anwendung iGovPortal.
Andere Online-Dienstleistungen
Grunddienste des E-Governments
Mit den Grunddiensten können in standardisierter Form E-Government-Dienstleistungen zusammengebaut werden. Sie ermöglichen Skaleneffekte und können auch innerhalb der Anwendungssysteme des Staates eingesetzt werden. In diesem Sinne entsprechen sie dem Konzept der Wiederverwendbarkeit, das in der E-Government-Strategie des Staates Freiburg festgehalten wird. Die folgenden Basisdienste sind derzeit implementiert:
- die frID, die es Ihnen erlaubt, blitzschnell Ihr Login anzulegen;
- das Identifikationsbüro, das dazu dient festzustellen, ob eine virtuelle Person tatsächlich ist, wer sie vorgibt zu sein;
- ePayment, eine entkoppelte und einfache Lösung für Online-Zahlungen, auch mit TWINT;
- eForms, ein Dienst der es erlaubt, schnell Formulare zu kreieren und online zu stellen;
- eAuthenticity, Dienst zur Kontrolle der Echtheit von Dokumenten.
- eCase, die generische Lösung für die Verwaltung von Geschäftsvorfällen, die eine schnelle Digitalisierung ermöglicht
- ePub, das einfache Werkzeug, mit dem Gemeinden schnell digitale Leistungen einrichten können
- eInt, die Lösung, welche die Integration von kommunalen ERP-Systemen ohne Medienbruch ermöglicht
Kantonales Bezugssystem
Zur allgemeinen Unterstützung der Digitalisierung aller Geschäftsprozesse aller Organe des Staates wird eine neue digitale Infrastruktur für die Datenbearbeitung bereitgestellt. Sie trägt die Bezeichnung kantonales Bezugssystem. Das Pilotprojekt läuft derzeit. Mehr Infos hier.
Änderung der Gesetzgebung
Meilensteine des E-Governments
E-Government wird in verschiedenen Etappen umgesetzt. Der Staat Freiburg hat sich entschieden, sich dafür mit anderen Kantonen zusammenzutun, um eine interkantonale Plattform zu implementieren.
2022
Dieses Jahr beginnt mit einer wichtigen Änderung, nämlich dem Wechsel des elektronischen Identifizierungsmittels. Der Staatsrat wünschte, das Leben der Bevölkerung zu vereinfachen, indem er eine einheitliche Lösung verwendet, die langfristig für alle öffentlichen Online-Leistungen genutzt werden kann.
2021
Die Geschäftsstelle E-Government arbeitete mit der Informatikplanungseinheit des Bundes und der Bundeskanzlei zusammen, um die zukünftige IT-Architektur zu definieren, die für die Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen des Föderalismus notwendig ist. Wir wurden auch gebeten, den virtuellen Schalter und seine Basisdienste als Beispiel für nationale Überlegungen zu E-Government-Portalen zu präsentieren. In dieser Funktion haben wir an allen Workshops teilgenommen, die zur Erstellung der Agenda für die neue Digitale Verwaltung Schweiz geführt haben.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden über den Freiburger Gemeindeverband machte zufriedenstellende Fortschritte. Der DIGI-FR-Ansatz wurde den Freiburger Gemeinden Anfang des Jahres im Rahmen eines Webinars vorgestellt. Die Mehrheit der Gemeinden war von der Vorgehensweise sehr überzeugt oder überzeugt, was es ermöglichte, die Arbeiten zur Bereitstellung des virtuellen Schalters und seiner Basisdienste für die Freiburger Gemeinden fortzusetzen. Anschliessend wurde zwischen dem Staat Freiburg und dem FGV eine Vereinbarung unterzeichnet und am 7. Juli präsentiert. Diese Vereinbarung legt den Rahmen für die Zusammenarbeit und die Finanzierung zwischen den Gemeinden und dem Staat fest. Die Gruppe Leistungen konnte eine Roadmap erstellen und erste Umsetzungen wie eUmzug und die Wohnsitzbescheinigung auf den Weg bringen. Grundlegende Basisdienste wie das Publishing Tool (ePub), mit dem eine Gemeinde digitale Leistungen einrichten kann, ohne etwas bei sich installieren zu müssen, oder eInt, das die Integration kommunaler ERP-Lösungen ermöglicht, um eine medienbruchfreie Digitalisierung zu erreichen, wurden den Anbietern von Gemeindesoftware vorgestellt und stiessen auf grossen Zuspruch. Eine Plattform zur Unterstützung der 128 Gemeinden des Kantons und zur Koordinierung von Informationen und Supportaktivitäten für die Bevölkerung wurde ebenfalls eingerichtet und bewährt sich mit den ersten Leistungen. Der Staatsrat gewährte den Gemeinden auch eine finanzielle Unterstützung, damit sie die Umsetzung von Leistungen im Laufe des Jahres 2022 weiterführen können, bis eine Finanzierungsstruktur durch den FGV implementiert ist.
Die Version 6.0 des virtuellen Schalters, die Verbesserungen beim Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Registrierung von juristischen Personen und Institutionen umfasst, ist in Produktion gegangen. Die Überprüfung der Benutzererfahrung mit dem Ziel, die Entwicklung von Leistungen zu industrialisieren, war ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Jahres 2021 und führte zur Einrichtung eines Digital Styleguide. Es handelt sich gewissermassen um einen Leitfaden, der beispielsweise die standardisierten Schritte zur Erstellung einer Leistung, die Komponenten und ihr Verhalten sowie Beispiele zusammenfasst, die es langfristig ermöglichen, die Zahl der Leistungserbringer der interkantonalen Lösung iGovPortal zu erhöhen. Die Funktion zur Verwaltung von Einwilligungen wurde ebenfalls konzeptualisiert und wird im Laufe des Jahres 2022 implementiert. Auf technischer Ebene verläuft die Umstellung auf die Microservice-Architektur weiterhin wie geplant. Mit der Version 6 wurden auch die Arbeiten abgeschlossen, welche die Integration des elektronischen Identifikationsmittels für den Kanton Freiburg ermöglichen. Mit dem Einzug der Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden im Rahmen des Projekts DIGI-FR werden auch einige Änderungen entwickelt, um die Benutzererfahrung sowohl für die Gemeinden als auch für die staatlichen Leistungen anzupassen. Im Bereich der Basisdienste wurde ePub, ein einfaches Tool, mit dem Gemeinden schnell eine digitale Leistung einrichten können, realisiert. So ist es jeder Gemeinde möglich, ab 2022 und im Anschluss an die Pilotphasen Leistungen einzurichten und Anfragen direkt im Veröffentlichungstool zu bearbeiten. Dieser Basisdienst ermöglicht es, das aus dem Antrag hervorgehende Dokument zurückzusenden und automatisch einen QR-Code zur Authentifizierung hinzuzufügen. eInt hingegen ermöglicht die durchgehende Digitalisierung zwischen der Anwendung der Gemeindeverwaltung und dem virtuellen Schalter. Da einige Städte oder Gemeinden diesen Reifegrad bei der Digitalisierung bereits erreicht haben, ergänzt er den Basisdienst ePub. Der Online-Zahlungsdienst ePay wurde ebenfalls angepasst, damit Gemeinden ihn nutzen können. Dies ermöglicht Skaleneffekte bei seiner Nutzung, aber auch eine Reduktion der Transaktionskosten.
Auf der Ebene der realisierten Leistungen umfasst dies Weiterentwicklungen bestehender Leistungen. Während der aktuellen Periode der Gesundheitskrise konnten wir feststellen, dass sie eher angenommen wurden, da die meisten Menschen zumindest während bestimmter Schlüsselperioden zu Hause bleiben mussten. Auch die Zahl der Benutzerinnen und Benutzer ist stark angestiegen und liegt derzeit bei über 90 000 aktiven Personen.
Auf Gemeindeebene hat die Integration der Dienstleistung eUmzugCH in den virtuellen Schalter die Teams in diesem Jahr ebenfalls stark beschäftigt. Der Kanton Freiburg war nämlich Vorreiter bei den Aspekten des Datenschutzes und der informierten Einwilligung, die in die nationale Lösung integriert wurden. Im Anschluss an diese Arbeiten konnten die Pilotgemeinden im Oktober 2021 die ersten Tests durchführen, und die ersten Pilotgemeinden sind seit dem 1. Dezember in Produktion. Erste Tests wurden auch mit der Bereitstellung von Wohnsitzbescheinigungen durch die Pilotgemeinden durchgeführt und haben nicht-technische Harmonisierungspotenziale aufgezeigt.
Was den Ansatz DIGI-FR betrifft, so wurde die von der Gruppe Leistungen vorgelegte Roadmap für die kommunalen Leistungen 2021-2026 im November der EGovK vorgelegt und vom Lenkungsausschuss und anschliessend vom Strategieausschuss bestätigt.
2020
Im Jahr 2020 haben wir uns mit iGovPortal.ch hervorgetan und bei den Best of Swiss Web Awards in der Kategorie Public Value Bronze gewonnen.
Das Jahr 2020 war auch geprägt von der Umsetzung der Skribble-Lösung, die wir mit diesem Startup gemeinsam geschaffen haben. Während der Covid-19-Pandemie wurde die webbasierte Lösung von der Staatsratspräsidentin und der Staatskanzlerin versuchsweise für die Unterzeichnung amtlicher Dokumente eingesetzt. Diese sichere, einfache, schnelle und effiziente Lösung ermöglichte es, den öffentlichen Dienst aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Sicherheitsabstände zu gewährleisten, die in Zeiten einer Pandemie erforderlich sind. Da sie ausgehend von der Benutzererfahrung entwickelt wurde, hat sich diese Lösung auch in der Wirtschaft schnell durchgesetzt.
Die Vereinheitlichung der Grafikcharta mit fr.ch war ebenfalls ein wichtiger Schritt, der es ermöglichte, die Seiten lesbarer zu machen, die Benutzererfahrung zu verbessern und die Zugänglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhöhen. Es wurden auch mehrere Funktionalitäten hinzugefügt, die das Leben der Menschen vereinfachen, darunter die Verwaltung von Benachrichtigungen oder die Löschung des Kontos direkt durch die betroffene Person. Die neue Version des virtuellen Schalters bereitet auch den Übergang zur Integration marktüblicher Services für elektronische Identifikationsmittel vor. Auf der Ebene der Basisdienste wurde der Dienst eStore realisiert, der es ermöglicht, Daten temporär und verschlüsselt zu speichern. Ein Dienst, der das Scannen von Dokumenten per Smartphone ermöglicht, ohne dass etwas installiert werden muss, und der sich eScan nennt, wurde entwickelt und in Betrieb genommen.
Mehrere Leistungen, die unseren ökologischen Fussabdruck verringern, wurden verbessert, wie z. B. Gehaltsabrechnungen und Lohnausweise, Informationen der Verwaltung der Staatsreben oder andere interne Informationen, die nicht mehr ausgedruckt und per Post versandt werden müssen. Auch die Entwicklung von Leistungen wie Online-Betreibungsbegehren, Familienwappen und Akkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten wurde in Angriff genommen.
2019
Dieses Jahr ist von mehreren wichtigen Ereignissen geprägt. Erstens sind die Überlegungen auf der Ebene der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden vorangekommen. Die Herausforderungen für die Gemeinden wurden hervorgehoben und die nächsten Schritte wie die Definition der Governance sowie eine gemeinsame Roadmap in den prioritären Bereichen gehören zu den wichtigen Elementen, die weiterentwickelt werden müssen.
Im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit, insbesondere im Verein iGovPortal.ch, konnte die Geschäftsstelle E-Government in Zusammenarbeit mit den Mitgliedskantonen und durch verschiedene Treffen auf nationaler Ebene neue Kantone für unsere Lösung des virtuellen Schalters sowie für die Synergien interessieren, die der Verein bei der Entwicklung von Leistungen mit sich bringt. Mit dem Beitritt von Solothurn am 1. Januar 2019 sowie dem offiziellen Beitritt des Kantons St. Gallen, der für 2020 geplant ist, erreicht der Verein einen wichtigen Meilenstein.
Der Kanton Freiburg wurde durch seinen innovativen Ansatz im Rahmen der Bereitstellung von Zivilstandsdokumenten bei den Digital Economy Awards ausgezeichnet. Mit dem zweiten Platz[WK1] in der Kategorie Digital Transformation wurden die Bemühungen des ersten interkantonalen E-Government-Verbundes iGovPortal.ch, dessen Gründer wir zusammen mit dem Kanton Jura sind, gewürdigt und die Flexibilität der in Freiburg entwickelten Plattform und ihrer Basisdienste anerkannt. In Bezug auf die Architektur hat sich in diesem Jahr auch die Entscheidung für die Microservice-Architektur und das Prinzip der Bereitstellung der Standard-API oder API first konkretisiert, was eine grössere Flexibilität für zukünftige Entwicklungen bei geringeren Kosten ermöglicht.
Jahr 2018: die ersten Leistungen für die Bevölkerung werden ausgerollt.
Dezember 2017: Der virtuelle Schalter steht für die Mitarbeiter des Staates Freiburg bereit
Weniger als ein Jahr, nachdem das Gesetz an den Grossen Rat überwiesen wurde, stellt der Kanton Freiburg seinen ersten virtuellen Schalter online, Frucht der Umsetzung des E-Governments. Diese Dienstleistung für 19 000 interne Benutzer ermöglicht die Prüfung der Benutzerfreundlichkeit und der Robustheit der Anwendung.
Oktober 2017: Der Staat Freiburg und der Kanton Jura gründen den interkantonalen Verein für das E-Government iGovPortal.ch
Am 23. Oktober 2017 haben die Kantone Jura und Freiburg in Delsberg den ersten interkantonalen Verein im Bereich E-Government gegründet: iGovPortal.ch.
Die beiden Kantone entschieden sich, ihre Kräfte im Bereich des E-Government zu bündeln, um eine leistungsfähige Organisation und eine moderne interkantonale Plattform zu Verfügung stellen zu können.
Der Verein iGovPortal.ch, der für alle Schweizer Kantone offensteht, setzte sich zum Ziel, dass die Entwicklungskosten der Kantone und Gemeinden im Bereich E-Government geteilt werden können. Die Vereinigung ist nicht gewinnorientiert. Jeder Mitgliedskanton profitiert von den Investitionen und Erfahrungen der andern und verringert dabei seine Implementierungskosten.
Der Kanton Jura hat seine Erfahrung im Bereich E-Government eingebracht, die durch die architektonischen Kompetenzen im Bereich Informatikarchitektur und die Vision zu den Basiskomponenten des Kantons Freiburg ergänzt wurden. Am 1. Januar 2019 ist auch der Kanton Solothurn dem Verein beigetreten. Auch der Kanton St. Gallen nutzt die iGovPortal-Plattform. Weitere Kantone haben bereits Interesse an der Lösung und für einen Beitritt zum Verein iGovPortal.ch gezeigt. Link zur Medienmitteilung
Der Ansatz des Vereins iGovPortal.ch war einer der Finalisten des Digital Economy Award 2019 in der Kategorie Digital Transformation. Link zur Medienmitteilung
November 2016: Der Gesetzesentwurf über den E-Government-Schalter wird an den Grossen Rat überwiesen
Der Staatsrat hat im November 2016 den Gesetzesentwurf über den E-Government-Schalter (E-GovSchG) an den Grossen Rat überwiesen. Mit dem Entwurf werden die Anforderungen der E-Government-Strategie auf Gesetzesebene konkret umgesetzt, und dank ihm können die elektronischen Mittel in den Verwaltungsverfahren schrittweise verwendet werden; ferner werden in ihm die Beziehungen zu den Gemeinden und verwaltungsexternen Leistungserbringern festgelegt. In ihm wird die Schaffung einer eindeutigen persönlichen User-ID und eines kantonalen Bezugssystems bewilligt. Diese gesetzliche Grundlage ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung von E-Government-Leistungen.
Link zum Gesetz
Link zur Botschaft des Staatsrates
Januar 2015: Organisation und Umsetzung
Während des ersten Quartals 2015 wurde die Fachkommission für E-Government ins Leben gerufen, die von der Staastkanzlerin präsidiert wird. Ihre erste Aufgabe bestand darin, die Umsetzung der Strategie mit der Steuerung des Projektfolios und der Schaffung der nötigen Voraussetzungen für diese Projekte zu koordinieren. Ein Verantwortlicher für das E-Government-Sekretariat wurde im Juni 2015 angestellt.
Dezember 2014: Die E-Government-Strategie
Der Staat Freiburg gibt sich eine E-Government-Strategie, die vom Staatsrat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2014 angenommen wurde. Mit dieser sollen in systematischer Form die Informatikprojekte, die dazu dienen administrative Abläufe zu erleichtern und zu optimieren, priorisiert werden.
Entwicklung des E-Governments als Dienstleistungs-Instrument und Verbesserung des Verwaltungsbetriebs mit Hilfe der Informatik: Das sind die beiden Ziele der Herausforderung Nr. 7 des Regierungsprogramms und des Finanzplans der Legislaturperiode 2012–2016 des Staatsrats. Die E-Government-Strategie ist eine wichtige Wegmarke bei der weiteren Modernisierung der Public Governance, denn sie erstellt zum ersten Mal das Inventar der Rahmenbedingungen und der Bedürfnisse und setzt die Richtlinien und die wichtigsten Tätigkeitsbereiche fest. Dazu kommen ein Umsetzungsplan und ein konkretes Projektportfolio. Die Strategie bezieht sich auf die E-Government-Strategie Schweiz.
Folgende Richtlinien wurden festgelegt: Der Staat dehnt die E-Administration zur Behandlung der Angelegenheiten mit Unternehmen und Bevölkerung sowie bei sich selbst weit aus. Er verstärkt die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den übrigen Kantonen und dem Bund bei E-Government, indem er sich auf Zusammenarbeitsverträge (Rahmenvereinbarungen) stützt. Die elektronische Verwaltung ist kundenorientiert und den Bedürfnissen und Lebensumständen der Unternehmen und der Bevölkerung angemessen. Link zur Medienmitteilung
Hilfe und ergänzende Informationen
Informationen zu den Leistungen des virtuellen Schalters finden Sie hier.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage zu den Leistungen des virtuellen Schalters nicht gefunden? Senden Sie uns ihre Anfrage mit Hilfe des Formulars oder kontaktieren Sie direkt das betroffene Amt.
Informationen zu anderen Online-Dienstleistungen finden Sie auch hier: www.fr.ch.
Der Kundendienst antwortet nur auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen, die im virtuellen Schalter zur Verfügung stehen:
Von Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr -18.00 Uhr, ohne Feiertage
8.30 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Vortage von Feiertagen
T +41 26 304 24 44
Definition
E-Government kann als Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung, um die Verwaltungshandlungen für die Benützerinnen und Benützer einfacher und wirtschaftlicher zu machen, definiert werden. Dank automatisierten Standardverfahren, zentraler Verfügbarkeit der Information und genormtem Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten kann die Verwaltung administrative Doppelspurigkeiten vermeiden, wird sie von Routinetätigkeit entlastet und effizienter.