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Fischerei

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Lead

Um im Kanton Freiburg fischen zu dürfen, müssen Sie im Besitz eines geeigneten Fischereipatents sein. Weitere Informationen finden Sie untenstehend.

AKTUELLES

Änderung der Fischereivorschriften in kantonalen Gewässern sowie im Murten- und Neuenburgersee

 

Ab dem 1. Januar 2025 treten mehrere wichtige Änderungen der Fischereivorschriften in Kraft. Diese Anpassungen sollen den Schutz der Fischbestände verbessern und eine ethischere und tierfreundlichere Fischerei fördern.

 

Wichtigste Änderungen in den kantonalen Gewässern

  • Überarbeitete Gestaltung: Das Reglement wurde neu formuliert, um die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
  • Mindestalter für den Erwerb eines Patents: Neu auf 12 Jahre festgelegt (statt 10 Jahre).
  • Erhöhung der Wiederbevölkerungstaxe.
  • Verkauf von Wochenpatenten: Neu das ganze Jahr über möglich.
  • Obligatorischer SaNa-Ausweis: Für Halbjahres- und Jahrespatente ist eine SaNa-Nummer erforderlich, die nur vom Netzwerk Angleraufbildung ausgestellt wird.
  • Obligatorische Ausrüstung beim Fischen: Im Reglement neu präzisiert.
  • Lebende Köderfische: Deren Verwendung ist ab 2025 verboten.
  • Fangbegrenzung in Seen: Auf 75 Fische pro Jahr festgelegt.
  • Fangfenster für Bachforellen in Flüssen: Neue Einschränkungen eingeführt.
  • Fischereisaison für Äschen in der Saane 0: Verlängert.
  • Harmonisierung der Schonzeiten im Greyerzer- und Schiffenensee.
  • Schonzeiten für den Montsalvens- und Lussy-See: Neue Regelungen eingeführt.
  • Fangfenster für Bachforellen: Für den Schwarzsee und Montsalvens-See eingeführt.
  • Alle Einschränkungen im Zusammenhang mit PCB wurden aufgehoben.

 

Wichtigste Änderungen für den Neuenburgersee

  • Aufhebung vom Fangmindestmass für Egli: Jedes gefangene Egli muss behalten werden.
  • Fangverbot für Seesaibling: Diese Art darf nicht mehr gefangen werden.
  • Maximale Anzahl Haken pro Kunstköder: Auf 3 Haken begrenzt.
  • Lebende Köderfische: Deren Verwendung ist ab 2025 verboten.
  • Neue tägliche Höchstfangzahlen: 8 Felchen und 3 Forellen pro Tag.
  • Aufhebung vom Fangmindestmass für Egli: Jedes gefangene Egli muss behalten werden.
  • Lebende Köderfische: Deren Verwendung ist ab 2025 verboten.

 

Wichtigste Änderungen für den Murtensee

  • Aufhebung vom Fangmindestmass für Egli: Jedes gefangene Egli muss behalten werden.
  • Lebende Köderfische: Deren Verwendung ist ab 2025 verboten.
  • Maximale Anzahl Ruten: Neben Gambe (Hegene), Wurfangel (Spinnrute) und Schleppangel dürfen maximal 3 Ruten verwendet werden.
  • Höchstfangzahl für Zander: Auf 5 pro Tag und 50 pro Jahr festgelegt.

Fischereistatistiken

Informationen zu den Fischereistatistiken

Gesetzesbestimmungen zur Fischerei

Wichtigste Gesetzliche Bestimmungen zur aquatischen Fauna und Fischerei

Berufsfischerei

Die Berufsfischerei (Netzfischerei) im Kanton Freiburg wird nur im Murten- und Neuenburgersee ausgeübt.

Sportfischerei

Um im Kanton Freiburg die Sportfischerei auszuüben, muss man im Besitz von mindestens einem der folgenden Fischereipatente sein:

  • Ein Kurzzeitiges Fischereipatent;
  • Ein kantonales Patent für die Seen und Flüsse des Kantons Freiburg, die für die Patentfischerei geöffnet sind;
  • Eine Patent für den Murtensee (interkantonales Gewässer VD und FR);
  • Ein Patent für den Neuenburgersee (interkantonales Gewässer NE, VD und FR);
  • Pächter eines verpachteten Fischereiloses sein;
  • ein Fischereipatent für private Gewässer (Stiftung Schnorf für einen Teil des Broyekanals, Gemeinde Haut-Intyamon für die Neirivue).

SaNa (Sachkundenachweis)

Jede Person, die ein Fischereipatent für mehr als 30 Tage erwerben möchte, muss über einen Sachkundenachweis SaNa verfügen. Dieser Nachweis wird nach einer Schulung über den Tierschutz und die Fischerei ausgestellt.

Ab 2025 werden nur noch Ausweise anerkannt, die vom Schweizerischen Netzwerk Anglerausbildung ausgestellt wurden. Einige ausländische Ausweise (Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Tirol) können in den Schweizer SaNa-Ausweis umgetauscht werden, ohne dass die Erfolgskontrolle abgelegt werden muss. Dazu muss lediglich das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Karte an das Sekretariat des Netzwerks Anglerausbildung gesandt werden (25 Franken).


Kurzzeitiges Patent

Seit 2019 können kurzzeitige Fischereipatente (1 Tag oder 7 Tage) online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg bezogen werden.

Bestellen eines kurzzeitigen Patents

Das Patent kann sofort heruntergeladen und muss ausgedruckt werden, damit es den Wildhütern-Fischereiaufsehern falls nötig vorgewiesen werden kann. Ausserdem sind die elektronischen Patente vorfrankiert, sodass Fischerinnen und Fischer am Ende des Fangtages ihre Statistik kostenlos zurückschicken können.

Es ist auch möglich, über die externen Verkaufsstellen ein Tages- oder Wochenpatent zu lösen.


Kantonale Patente für Seen und Flüsse

Fischereipatente

Patent Beschreibung
A (Seen und Wasserläufe) Tages-, Wochen-, Halbjahres- oder Jahrespatent
B (Wasserläufe) Halbjahres- oder Jahrespatent
C (Seen) Halbjahres- oder Jahrespatent
D (Wasserfahrzeug) Zusatzpatent, berechtigt von einem Wasserfahrzeug aus zu fischen
F (Grosser Kanal (Bibera) und Broyekanal) Spezialpatent nur gültig in einem Teil des Grossen Kanals und im Broyekanal
G (Gast) Zusatzpatent, welches die Inhaber von Jahrespatenten A, B oder C berechtigt, einen Gast mitzunehmen

Die Preise sind in dem Anhang 3 des Reglements über die Ausübung der Patentfischerei aufgeführt.

 

Freie Fischerei für Minderjährige

Das Fischen ohne Patent ist für Minderjährige vor vollendetem 14. Altersjahr unter Einhaltung der in Artikel 11 des kantonalen Fischereigesetzes und Artikel 7 der Verordnung über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetze anwendbar.

 

Ausstellung

Die Fischereipatente werden von allen Oberämtern der jeweiligen Bezirke ausgestellt:

  • Oberamt des Saanebezirks
  • Oberamt des Sensebezirks
  • Oberamt des Greyerzbezirks
  • Oberamt des Seebezirks
  • Oberamt des Glanebezirks
  • Oberamt des Broyebezirks
  • Oberamt des Vivisbachbezirks

Es ist auch möglich, ein Tages- oder Wochenpatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg oder in bestimmten externen Verkaufsstellen wie Angelgeschäften oder Tourismusbüros zu erwerben.

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Kantonales Gesetz über die Fischerei vom 15. Mai 1979
  • Verordnung über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2025, 2026 und 2027
     

Nützliche Dokumente

Die Karte der Seen und Wasserläufe, die für die Patentfischerei geöffnet sind, ist auf dem Portal Online-Karten des Kantons Freiburg verfügbar.

Blei gehört zu den Schwermetallen und verschmutzt unsere Wasserläufe. Seine intensive Verwendung beim Angeln ist ein Problem. Mit Rücksicht auf die Natur sollten Alternativen so weit wie möglich bevorzugt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


Patente für den Neuenburgersee

Fischereipatente

Patent Beschreibung
C (mit Schleppangel) Tages- oder Jahrespatent, das zur Schleppangelfischerei berechtigt
D (ohne Schleppangel) Tages- oder Jahrespatent ohne Schleppangelfischerei

Die Preise sind im Anhang 1 und 2 des Ausführungsreglements zum Konkordat aufgeführt.

 

Freie Fischerei

Das Fischen ohne Patent ist gemäss den in Artikel 8 des Ausführungsreglements zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetzte anwendbar.
 

Ausstellung

Fischereipatente für den Neuenburgersee werden nur vom Oberamt des Broyebezirks ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Tagespatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg zu beziehen.
 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Konkordat vom 19. Mai 2003 über die Fischerei im Neuenburgersee (Vereinbarung zwischen den Kantonen Neuenburg, Waadt und Freiburg)
  • Ausführungsreglement vom 21. Juni 2024 zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2025, 2026 und 2027 
     

Nützliche Dokumente

Eine vereinfachte Version des Reglements in Form eines Flyers über das Fischen im Neuenburgersee ist verfügbar. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee.


Patente für den Murtensee

Fischereipatente

Patent Beschreibung
C (mit Schleppangel) Tages- oder Jahrespatent, das zur Schleppangelfischerei berechtigt
D (ohne Schleppangel) Tages- oder Jahrespatent ohne Schleppangelfischerei

Die Preise sind im Anhang 1 des Ausführungsreglements zum Konkordat aufgeführt.

 

Freie Fischerei

Das Fischen ohne Patent ist gemäss den in Artikel 8 des Ausführungsreglements zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetze anwendbar.


Ausstellung

Fischereipatente für den Murtensee werden nur vom Oberamt des Seebezirks ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Tagespatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg oder in bestimmten externen Verkaufsstellen zu beziehen.
 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Konkordat vom 19. Mai 2003 über die Fischerei im Murtensee (Vereinbarung zwischen den Kantonen Neuenburg, Waadt und Freiburg)
  • Ausführungsreglement vom 21. Juni 2024 zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2025, 2026 und 2027

 

Nützliche Dokumente

Eine vereinfachte Version des Reglements in Form eines Flyers zur Fischerei im Murtensee ist verfügbar. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee. 


Verpachtete Fischereilose

Fischereirechte

Das Recht, in einem verpachteten Los zu fischen, kann nach einem der beiden folgenden Systeme ausgeübt werden:

  1. das Fischereirecht steht der Pächterin oder dem Pächter und einer einzigen von ihr oder ihm bestimmten Person (Pachtteilhaber) zu, wobei jeder von Gästen begleitet werden darf, die in ihrer Anwesenheit fischen, sowie Personen, die im Haushalt der Pächterin, des Pächters und der mitpachtenden Person leben, sofern sie deren Fischereikarte auf sich tragen;
  2. das Fischereirecht steht der Pächterin oder dem Pächter und den von ihm bezeichneten Gastfischerinnen und Gastfischern zu. Insgesamt sechs Personen (inkl. Pächterin oder Pächter).

Pächter/in, Pachtteilhaber/in und Gastfischer/innen müssen über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie über die Einhaltung des Tierschutzes bei der Ausübung der Fischerei verfügen (SaNa-Sachkundenachweis).

Ausstellung

Ein Fischereilos ist ein versteigerter Wasserlauf, der von natürlichen Personen für einen Zeitraum von sechs Jahren gepachtet wird.
 

Gesetzesbestimmungen

  • Kantonales Gesetz über die Fischerei vom 15. Mai 1979
  • Verordnung vom 23. November 2021 über die Bedingungen für die Versteigerung und die Verpachtung der Fischereilose für die Jahre 2022-2027 
     

Karten der Pachtlose

  1. Saanebezirk
  2. Sensebezirk
  3. Greyerzbezirk
  4. Seebezirk
  5. Glanebezirk
  6. Broyebezirk
  7. Vivisbachbezirk

Checkliste - Die wichtigsten Regeln zum schonenden Umgang mit Fischen

  • Zurückzusetzende Fische so wenig wie möglich anfassen und nur wenn unbedingt nötig aus dem Wasser hochheben.
  • Spinnköder und widerhakenlose Haken sind Naturködern und Widerhaken vorzuziehen.
  • Immer angepasstes Gerät verwenden, um die Drilldauer zu minimieren und Abrisse zu vermeiden.
  • Angelplätze, an denen viele untermassige Fische stehen, wenn immer möglich meiden.
  • Die Angelei auf kälteliebende Arten einschränken oder zeitweise ganz stoppen, wenn die Luft- und Wassertemperaturen sehr hoch sind.

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Manuel Pompini

Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 43
Email

Hauptbild
Äsche (Thymallus thymallus) an ihrem Laichplatz
Äsche (Thymallus thymallus) am Laichplatz © Alle Rechte vorbehalten - Manuel Pompini
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 23.05.2025

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