Hinweis
Die Preise der Tagespatente für die Flussfischerei wurden erhöht. Diese neuen Tarife traten im Jahr 2026 in Kraft.
Um im Kanton Freiburg fischen zu dürfen, müssen Sie im Besitz eines geeigneten Fischereipatents sein.
Die Preise der Tagespatente für die Flussfischerei wurden erhöht. Diese neuen Tarife traten im Jahr 2026 in Kraft.
Die Berufsfischerei (Netzfischerei) im Kanton Freiburg wird nur im Murten- und Neuenburgersee ausgeübt.
Um im Kanton Freiburg die Sportfischerei auszuüben, muss man im Besitz von mindestens einem der folgenden Fischereipatente sein:
Jede Person, die ein Fischereipatent für mehr als 30 Tage erwerben möchte, muss über einen Sachkundenachweis SaNa verfügen. Dieser Nachweis wird nach einer Schulung über den Tierschutz und die Fischerei ausgestellt.
Ab 2025 werden nur noch Ausweise anerkannt, die vom Schweizerischen Netzwerk Anglerausbildung ausgestellt wurden. Einige ausländische Ausweise (Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Tirol) können in den Schweizer SaNa-Ausweis umgetauscht werden, ohne dass die Erfolgskontrolle abgelegt werden muss. Dazu muss lediglich das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Karte an das Sekretariat des Netzwerks Anglerausbildung gesandt werden (25 Franken).
Seit 2019 können kurzzeitige Fischereipatente (1 Tag oder 7 Tage) online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg bezogen werden.
Bestellen eines kurzzeitigen PatentsDas Patent kann sofort heruntergeladen und muss ausgedruckt werden, damit es den Wildhütern-Fischereiaufsehern falls nötig vorgewiesen werden kann. Ausserdem sind die elektronischen Patente vorfrankiert, sodass Fischerinnen und Fischer am Ende des Fangtages ihre Statistik kostenlos zurückschicken können.
Es ist auch möglich, über die externen Verkaufsstellen ein Tages- oder Wochenpatent zu lösen.
| Patent | Beschreibung |
|---|---|
| A (Seen und Wasserläufe) | Tages-, Wochen-, Halbjahres- oder Jahrespatent |
| B (Wasserläufe) | Halbjahres- oder Jahrespatent |
| C (Seen) | Halbjahres- oder Jahrespatent |
| D (Wasserfahrzeug) | Zusatzpatent, berechtigt von einem Wasserfahrzeug aus zu fischen |
| F (Grosser Kanal (Bibera) und Broyekanal) | Spezialpatent nur gültig in einem Teil des Grossen Kanals und im Broyekanal |
| G (Gast) | Zusatzpatent, welches die Inhaber von Jahrespatenten A, B oder C berechtigt, einen Gast mitzunehmen |
Die Preise sind in dem Anhang 3 des Reglements über die Ausübung der Patentfischerei aufgeführt.
Das Fischen ohne Patent ist für Minderjährige vor vollendetem 14. Altersjahr unter Einhaltung der in Artikel 11 des kantonalen Fischereigesetzes und Artikel 7 der Verordnung über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetze anwendbar.
Die Fischereipatente werden von allen Oberämtern der jeweiligen Bezirke ausgestellt:
Es ist auch möglich, ein Tages- oder Wochenpatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg oder in bestimmten externen Verkaufsstellen wie Angelgeschäften oder Tourismusbüros zu erwerben.
Die Karte der Seen und Wasserläufe, die für die Patentfischerei geöffnet sind, ist auf dem Portal Online-Karten des Kantons Freiburg verfügbar.
Blei gehört zu den Schwermetallen und verschmutzt unsere Wasserläufe. Seine intensive Verwendung beim Angeln ist ein Problem. Mit Rücksicht auf die Natur sollten Alternativen so weit wie möglich bevorzugt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
| Patent | Beschreibung |
|---|---|
| C (mit Schleppangel) | Tages- oder Jahrespatent, das zur Schleppangelfischerei berechtigt |
| D (ohne Schleppangel) | Tages- oder Jahrespatent ohne Schleppangelfischerei |
Die Preise sind im Anhang 1 und 2 des Ausführungsreglements zum Konkordat aufgeführt.
Das Fischen ohne Patent ist gemäss den in Artikel 8 des Ausführungsreglements zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetzte anwendbar.
Fischereipatente für den Neuenburgersee werden nur vom Oberamt des Broyebezirks ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Tagespatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg zu beziehen.
Eine vereinfachte Version des Reglements in Form eines Flyers über das Fischen im Neuenburgersee ist verfügbar. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee .
| Patent | Beschreibung |
|---|---|
| C (mit Schleppangel) | Tages- oder Jahrespatent, das zur Schleppangelfischerei berechtigt |
| D (ohne Schleppangel) | Tages- oder Jahrespatent ohne Schleppangelfischerei |
Die Preise sind im Anhang 1 des Ausführungsreglements zum Konkordat aufgeführt.
Das Fischen ohne Patent ist gemäss den in Artikel 8 des Ausführungsreglements zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee in den Jahren 2025, 2026 und 2027 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetze anwendbar.
Fischereipatente für den Murtensee werden nur vom Oberamt des Seebezirks ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Tagespatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg oder in bestimmten externen Verkaufsstellen zu beziehen.
Eine vereinfachte Version des Reglements in Form eines Flyers zur Fischerei im Murtensee ist verfügbar. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee .
Das Recht, in einem verpachteten Los zu fischen, kann nach einem der beiden folgenden Systeme ausgeübt werden:
Pächter/in, Pachtteilhaber/in und Gastfischer/innen müssen über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie über die Einhaltung des Tierschutzes bei der Ausübung der Fischerei verfügen (SaNa-Sachkundenachweis) .
Ein Fischereilos ist ein versteigerter Wasserlauf, der von natürlichen Personen für einen Zeitraum von sechs Jahren gepachtet wird.
Ansprechperson: Manuel Pompini
Amt für Wald und NaturSektion Fauna, Jagd und FischereiRoute du Mont Carmel 51762 Givisiez
Tel. 026 305 23 43Email
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 26.02.2026