• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Aquatische und terrestrische Fauna
  • Aquatische Lebensräume
  • Aquatische Lebensräume

Aufzuchtbäche

Lead

Diese Bäche dienen der Forellenaufzucht vom Brütling (einige Tage nach dem Schlüpfen) bis zum Sömmerling (Individuen, die weniger als ein Jahr alt sind) oder zu Jungtieren im Alter von 1+ (Individuen, die mehr als ein Jahr und weniger als 2 Jahre alt sind).

Grundlagen

Die Brütlinge werden von Fischzuchten gekauft, abhängig vor allem vom Erzeuger des jeweiligen Einzugsgebiets und vom genetischen Ursprung.

  1. Im Frühling werden die frisch geschlüpften Brütlinge in kleinen Gewässern ausgesetzt. Sie können sich so unter optimalen Bedingungen entwickeln.
  2. Im drauffolgenden Winter werden sie wieder gefangen und in grösseren, für die Fischerei geöffneten Flüssen, ausgesetzt. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, die Verluste zwischen dem Schlüpfen und dem Juvenilstadium zu vermindern, da dies für Fische ein sehr empfindlicher Zeitraum ist. Dabei wird aber doch darauf geachtet, dass den natürlichen Instinkten, insbesondere dem der Nahrungsaufnahme, Rechnung getragen wird.
  3. In den für die Fischerei geöffneten Wasserläufen werden die Fische noch 2 bis 3 Jahre verbringen, bis sie eine Grösse von 24 cm erreichen. Von da an dürfen sie geangelt werden (mit Angelschein).

Während dieses ganzen Vorgangs wird keine zusätzliche Nahrung verabreicht; die jungen Forellen fressen nur was als Nahrung im Bach vorhanden ist. Die Aufzuchtbäche werden ausgewählt abhängig vom Erfolg zwischen den ausgesetzten Schlüpflingen und den später wiedergefangenen Jungfischen. Folgende Bäche dürfen nicht zur Aufzucht verwendet werden :

  • dort, wo die Migration und die Fortpflanzung für Forellen möglich sind ;
  • dort, wo es Populationen seltener Arten gibt, wie zum Beispiel Feuersalamander oder Flusskrebse.

Die Nutzung der Aufzuchtbäche erfordert viel Zeit und Arbeit. Sie werden entweder von Fischereiverbänden oder vom Staat bewirtschaftet. Der Staat kümmert sich normalerweise um den Besatz von Bächen, die für die Fischerei geöffnet sind, jedoch zum Beispiel verschmutzt wurden. Manchmal werden sie während mehrerer Jahre nicht befischt. Zahlreiche Aufzuchtbäche wurden in den letzten Jahren aufgegeben; nur Bäche, die keine Schwierigkeiten mit anderen Arten oder mit der natürlichen Fortpflanzung bereiten, und ausserdem eine gute Qualität aufweisen, wurden als solche beibehalten.

Formulare zum Download

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare 

  • per Mail an:            sfn.secretariat@fr.ch
  • oder per Post an:  Amt für Wald und Natur
                                    Rte du Mont Carmel 5
                                    Postfach 155 
                                    1762 Givisiez
  • Abfischungsprotokoll für Zuchtbäche (XLSX, 81.27k)
  • Anmeldung von Elektroabfischungen in den Zuchtbächen (PDF, 140.42k)

Link zu den anderen Seiten des Amts

  • Monitoring und Förderung der Naturverlaichung
  • Aquatische Lebensräume
  • Wildhüter und Fischereiaufseher
  • Hompage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Hompage des Amts für Wald und Natur (WNA)

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Sébastien Lauper

Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 33
Email

Hauptbild
Aufzuchtbäche
Aufzuchtbäche © Alle Rechte vorbehalten - Sébastien Lauper
  • Aquatische Lebensräume
    • Aufzuchtbäche

    • Fischwanderung
    • Monitoring und Förderung der Naturverlaichung
    • Sanierung der Wasserkraft
  • Terrestrische Fauna
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Autres pages du service

  • Monitoring und Förderung der Naturverlaichung
  • Aquatische Lebensräume
  • Fischbesatz
  • Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Wildhüter und Fischereiaufseher
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 16.05.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: