• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Zivilstandsurkunden
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Handelsregister
  • Grundbuch
  • News
  • Organisation des Staates
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • FR
  • DE ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Fauna und Biodiversität
  • Aquatische Lebensräume
  • Aquatische Lebensräume

Sanierung der Wasserkraft

Lead

Die Nutzung von Wasserkraft, sei es für die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft oder für mechanische Zwecke (Mühlen, Sägewerke), erfordert typischerweise die Umleitung oder den Aufstau von Wasser aus natürlichen Flüssen.

Obwohl die erzeugte Energie "grün" ist, in dem Sinne, dass ihre Produktion keine CO2-Emissionen verursacht, können sich Anlagen zur Nutzung der Wasserkraft auf verschiedene Weise auf Flüsse und die Wasserfauna auswirken:

  • Hindernisse für die Fischwanderung: Die mit Wasserkraftwerken verbundenen Umleitungs- oder Stauanlagen stellen oft unüberwindbare Hindernisse für die aquatische Fauna dar und fragmentieren so die aquatischen Lebensräume und die darin lebenden Populationen. Diese Thematik fällt in den Zuständigkeitsbereich des WNA. 
  • Schwall und Sunk: Künstliche Abflussschwankungen unterhalb von Staudämmen können bestimmte Tiere wegschwemmen, sie dauerhaft daran hindern, sich im Wasserlauf anzusiedeln, das Risiko von Strandungen erhöhen oder auch Brutstätten destabilisieren. Diese Thematik fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amts für Umwelt (AfU), Sektion Gewässer..
  • Geschiebedefizit: Die Sedimente und der Kies, die sich am Grund der Staubecken absetzen, fehlen unterhalb der Staudämme und Wehre, wo sie normalerweise als Substrat für Laichplätze und als Erosionsschutz dienen. Diese Thematik fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amts für Umwelt (AfU), Sektion Seen und Wasserläufe.
  • Restwassermenge: Damit Flüsse ihre natürlichen Funktionen erfüllen können, muss nach jeder Wasserentnahme eine Mindestwassermenge im Flussbett verbleiben. Das Gewässerschutzgesetz legt fest, welche Mindestwerte gelten. Diese Thematik fällt in den Zuständigkeitsbereich des Amts für Umwelt (AfU), Sektion Gewässer. 
  • Mangelnde Dynamik: Stauwehre haben oft die Fähigkeit, Hochwasser in den Stauseen zu absorbieren. Infolgedessen sind die Abschnitte unterhalb dieser Staudämme nicht mehr von diesen natürlichen Abflussschwankungen betroffen, die jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Dynamik von Flusssystemen sind. Ohne Hochwasser verschlechtern sich die Lebensbedingungen für die Wasserfauna zunehmend: Algen vermehren sich, das Flussbett neigt zur Verfestigung (Pflasterung, Kolmatierung), die Vegetation wächst auf den Schwemmterrassen und das Geschiebe wird durch den Mangel an ausreichend hohen Abflüssen behindert (siehe Video unten). Diese Problematik wird im Rahmen der Restwasser- oder Geschiebesanierung (siehe oben) je nach Hochwasserziel angegangen.

Nützliche Links zur Sanierung der Wasserkraft :

Gewässerrenaturierung - BAFU: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bearbeitet alle Fragen zum Thema Renaturierung auf Bundesebene, entwickelt Vollzugshilfen, begleitet die Kantone in ihrem Vorgehen und verwaltet den Fonds zur Finanzierung der Sanierung der Wasserkraft. Link

Die Wasseragenda 21: Das Forum und Netzwerk der Akteure der Wasserwirtschaft in der Schweiz. Die Wasser-Agenda 21 vernetzt Organisationen, die im Bereich der Wasserwirtschaft auf Schweizer Ebene tätig sind, und unterstützt die Organisationen bei der Identifizierung, Bewertung und Entwicklung von Schwerpunktthemen. https://wa21.ch/

Die Plattform Renaturierung: Ein Ort für den Austausch und die Weitergabe von Informationen, Wissen und Erfahrungen, der für Spezialisten der Gewässerrenaturierung und für Fachleute, die sich mit dem Thema befassen, geschaffen wurde. Der Inhalt der Website wird von der Wasser-Agenda 21 vorgeschlagen und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) finanziert. https://plattform-renaturierung.ch/

 

Kontakt zum Thema

 

Ansprechperson: Vanina Heinrich

Amt für Wald und Natur
Sektion Wald und Naturgefahren
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 43
Email

Hauptbild
Künstliches Hochwasser am Hongrin-Staudamm (VD) am 01.10.2020. Obwohl sich der Staudamm im Kanton Waadt befindet, ist der Hongrin ein Wasserlauf, der später auf Freiburger Gebiet fließt und in den Lessoc-See mündet.
Künstliches Hochwasser am Hongrin-Staudamm (VD) am 01.10.2020. Obwohl sich der Staudamm im Kanton Waadt befindet, ist der Hongrin ein Wasserlauf, der später auf Freiburger Gebiet fließt und in den Lessoc-See mündet. © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - WNA
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Andere Seiten des Amts

  • Renaturierung der Gewässer
  • Fischwanderung
  • Aquatische Lebensräume
  • Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Amt für Wald und Natur
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 24.04.2023

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Medienzentrum
Folgen Sie uns auf: