Ziele des kantonalen Bezugssystems
- Unterstützung der Digitalisierung der Prozesse sämtlicher Organe des Staats auf eine organisationsübergreifende Art und Weise;
- Bereitstellung einer Informatikinfrastruktur zur Datenbearbeitung mit einer zentralen Governance;
- Bereitstellung von qualifizierten und aktuellen Daten über Personen und Organisationen, die mit den staatlichen Behörden in Interaktion und/oder in direkter Beziehung stehen; diese Daten können mit den öffentlichen Organen des Kantons Freiburg oder mit natürlichen oder juristischen Personen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, geteilt werden;
- Einheitliche Anwendung neuer Regeln und neuer Bearbeitungen im Zusammenhang mit mit der Identifizierung, der Verfügbarkeit, der Qualität, der Übereinstimmung, der Sicherheit der Daten, die im System enthalten sind, und mit dem Zugriff zu diesen Daten.
Daten des kantonalen Bezugssystems
- Aufbau aus einem gemeinsamen Datensatz, der mehreren Anwendungen und/oder Informationssystemen gemeinsam ist. Diese Daten erleichtern die Interoperabiltiät (standardisierte Austauschformate);
- hauptsächlich Referenzdaten, mit dem Ziel der Identifizierung, der Erfassung, der Lokalisierung, des Kontakts und der Vertretung der Person oder Organisation;
- Bezugssysteme, die hauptsächlich mit standardisierten Daten aus den Registern der datenliefernden Organe des Staates und der Gemeinden und mit Referenzdaten aus den amtlichen Registern des Bundes gespeist werden:
- Daten von natürlichen Personen, die im Kanton Freiburg wohnhaft sind oder Beziehungen zum Staat unterhalten, die ihre Eintragung rechtfertigen;
- Daten von juristischen Personen und weiteren anerkannten Organisationen, die ihren Sitz im Kanton Freiburg haben oder Beziehungen zum Staat unterhalten, die ihre Eintragung rechtfertigen;
- Daten aus Verzeichnissen und andere für die Verwaltung nützliche Merkmale (Codes, Abkürzungen, standardisierte Bezeichnungen und Klassifikationskriterien ...);
- Referenzstammdaten: enthalten die Mindestangaben, die zur Identifizierung einer Person oder Organisation und ihrer Kontaktdaten erforderlich sind, werden zum Zwecke der Harmonisierung laufend überprüft und aktualisiert. Die betroffene Person oder deren Stellvertretung können in gegenseitigem Einvernehmen und auf freiwilliger Basis weitere Daten zur Verfügung stellen.
Datenbearbeitung
- gemäss den gesetzlichen Grundlagen und in Übereinstimmung mit der E-Government-Strategie des Staates Freiburg;
- systematische Zuordnung einer User-ID;
- systematischer Vergleich der Referenzdaten, die von den Informationssystemen der datenliefernden Organe stammen;
- siehe hierzu auch den Anhang 3 der Verordnung SGF 184.16.
Governance der Daten des kantonalen Bezugssystems
- Verantwortlicher für die Datenbearbeitung: Kommission für die Governance der Referenzdaten. Die Zusammensetzung der Kommission kann sich im Laufe der Zeit und je nach Bedürfnissen und Prioritäten ändern. Ihre Zusammensetzung, die vom Staatsrat besschlossen wird, kann unter folgendem Link eingesehen werden fr.ch/kommissionen.
- Die Governance der Daten wird gemeinsam mit dem Ausschuss für die Datenqualität (Aufsicht SDA) und dem Ausschuss für die bestimmungsgemässe Verwendung der Referenzdaten (Aufsicht SK) überwacht. eVerschiedene Partner-Verwaltungseinheiten sind darin aktiv. Siehe hierz auch den Anhang 1 der Verordnung RSF 184.16.
- Die zentrale Datenverwaltung erfolgt koordiniert mit dem ITA, das die Integration der Daten, die Sicherheit des Informationssystems, die nötigen Ressourcen für die technische Umsetzung des kantonalen Bezugssystems und dessen Nutzung sicherstellt.
Implementierung des kantonalen Bezugssystems und Datenzugriff
- schrittweise Integration von Funktionalitäten und datenbereitstellenden und -nutzenden Organen;
- die Quellen, der Umfang und der Katalog der Daten werden während der Pilotphase je nach den ermittelten Bedürfnissen und Prioritäten schrittweise angepasst und aktualisiert;
- während der Pilotphase wird die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDSMB) regelmässig zur Entwicklung der Implementierung und des Betriebs des kantonalen Bezugssystems konsultiert.
Organisation während der Pilotphase
Siehe dazu den Anhang 2 der Verordnung RSF 184.16.
Planung, Umfang, Kataloge und Erstbenutzerinnen und -benutzer (Partner der Organisation, Projektphase).
Bezugssystem der Nomenklaturen
Realisiert/geplant | Perimeter/Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
---|---|---|
1. bis 4. Quartal 2020 | Allgemeine Informationen der Gemeinden, Bezirke, Kantone, Länder | Organe des Staates (ausschliesslich) |
Adressen der Post |
> Je nach Rollen Benutzer/innen mit eingeschränktem Nutzungsrecht > Datenqualitätsverantwortliche |
|
Aufzählungen | ||
Öffentliche Daten: Adressen, Gebäude und Wohnungen | ||
2. Quartal 2022 | MADD-Funktionen (Anpassungen GWR) | Zus. Fachbereich: GemA |
Bezugssystem natürlicher Personen (NP)
Realisiert/geplant | Perimeter/Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
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1. Quartal 2021 bis 3. Quartal 2022 |
Daten zur Identität (NP): in den Einwohnerregistern verzeichnete Bevölkerung |
> Je nach Rollen Benutzer/innen mit eingeschränktem Nutzungsrecht aus ermächtigten Fachbereichen > Datenqualitätsverantwortliche > Testteilnehmer/innen |
1. bis 4. Quartal 2021 | Plattform für die Datenqualität der Referenzdaten |
Erweitertes Netzwerk der Datenqualitätsverantwortlichen der datenliefernden Bereiche > Vorsteher/innen der Einwohnerkontrollen (Pilotgemeinden) |
4. Quartal 2021 | Analyse- und Nutzungswerkzeuge zur Rückverfolgbarkeit (Zugriffsprotokollierung) | Datenschutzbeauftragte |
2. Quartal 2022 | Erweiterung der verwalteten Incident-Arten | Zentrale Governance und datenliefernde Bereiche |
3. Quartal 2023 | Inbetriebnahme Zugriff auf Bildschirme und Schnittstellen Neues Austauschformat |
Von der Kommission für die Governance der Referenzdaten priorisierte Bereiche BA - kantonaler Auszug (AJ) |
1. bis 4. Quartal 2024 |
Integration der ZEMIS-Daten Monitoring der Datenquellen Ergänzungen zu den Benutzerfunktionen, zur Bearbeitung der Anzeigen und zur Verbreitung der User-IDs Gemeindezusammenschlüsse |
Benutzer/innen der ermächtigten Fachbereiche je nach Rollen > Datenqualitätsverantwortliche > Testteilnehmer/innen Von der Kommission für die Governance der Referenzdaten und den ermächtigten Organen priorisierte Bereiche |
1. Quartal 2025 | Umfangreiche technische Migration | |
Integration von datenempfangenden Ämtern | KSVA |
Bezugssystem für Betriebe und Unternehmen (BU)
Realisiert/geplant | Perimeter/Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
---|---|---|
1. Quartal 2023 | Beginn der Vorbearbeitungen für die Qualiät der BU-Daten | Erweitertes Netzwerk der Datenqualitätsverantwortlichen in der Staatsverwaltung Freiburg |
1. bis 3. Quartal 2024 |
Bearbeitungen von Daten zur Identität (BU): identifizierte Unternehmen in den kantonalen Registern und im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) Realisierung des Bezugssystems (MVP) Erweiterung des Perimeters der Daten |
Benutzer/innen aus den ermächtigten Bereichen Netzwerk der Datenqualitätsverantwortlichen (Qualitätstests) KSTV, FinV (SAP), virtueller Schalter, KAA, BBA, AMA |
4. Quartal 2023 | Werkzeuge zur Analyse und fachliche Tests | SDA, SK |
1. Quartal 2025 | Event Monitoring Umfangreiche technische Migration |
ITA |
Werkzeug zur Analyse- und Kontrolle von Zugriffen (Protokollierung) Fertigstellung und Inbetriebnahme der Basisversion |
Benutzer/innen der priorisierten Bereiche und KSVA > Datenschutzbeauftragte |
Offizielle von der Verwaltung verifizierte Personenidentifikationsdaten
Bei den Behörden wurde eine allgemeinere Kontrolle der erfassten Identifikationsdaten durchgeführt, und sie wirdgemäss den Zielen bei der Umsetzung des Once-only-Prinzips im Rahmen des E-Governments fortgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bearbeiteten Personendaten, insbesondere die im kantonalen Bezugssystem gespeicherten, mit den amtlichen Daten und denjenigen des Zivilstandsregisters und des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) sowie mit denjenigen des Betriebs- und Unternehmensregisters übereinstimmen.
Um die Erwartungen des Staatsrats im Zusammenhang mit der Einführung von E-Government und des kantonalen Bezugssystems zu erfüllen, wurde die Richtigkeit der Stammdaten der Register der natürlichen und juristischen Personen der verschiedenen Behörden und Verwaltungsorgane überprüft, und die Überprüfung wird systematisch fortgesetzt. Der Hauptzweck besteht darin, sicherzustellen, dass die bearbeiteten und gespeicherten Informationen (gemäss den kantonalen und eidgenössischen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien des Bundes zur Registerharmonisierung) mit den amtlichen Daten übereinstimmen. Diese Arbeit hat auch die systematische Zuweisung eines eindeutigen Identifikators zu jeder Person oder Organisation, die mit einer staatlichen Stelle interagiert, die dem kantonalen Bezugssystem Daten liefert, ermöglicht. Schliesslich erleichtert sie den Benutzerinnen und Benutzern des virtuellen Schalters auch den Abschluss und die Nachbearbeitung bestimmter digitaler Geschäftsvorfälle.
Eine der Folgen für gewisse Bürgerinnen und Bürger ist die mögliche Anpassung ihrer offiziellen Vor- und Nachnamen sowie ihrer Rufnamen an die amtlichen Daten und an die Anforderungen der amtlichen Registerführung. Die Überwachung des Standardisierungsprozesses wird im Laufe der Zeit im Rahmen von Prozessen zur Standardisierung und Bearbeitung von Diskrepanzen verstärkt, die für alle Beteiligten, den Staat, die Gemeinden und die Verwaltungsorgane gelten. Die Einwohnerregister der Gemeinden und ähnliche Daten, die innerhalb der Freiburger Kantonsverwaltung übergreifend verwendet werden, unterliegen daher der Berichtigungspflicht, hauptsächlich bei den Stammdaten.
Im Streitfall und unter Vorbehalt von beweiskräftigen Zivilstandsdokumenten kann die Bürgerin oder der Bürger die Berichtigung ihrer oder seiner Daten beantragen. Liegen diese Dokumente nicht vor, so gibt es ein gebührenpflichtiges Verfahren beim Zivilstandsamt, um aus berechtigten Gründen eine Änderung der Familiennamen und Vornamen zu beantragen. Wenn nötig erhalten Sie bei den Vorsteherinnen und Vorstehern der Einwohnerkontrollen der Gemeinden oder als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger beim Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) weitere Informationen.
Auch die Adressen von Personen und die Daten von Betrieben und Unternehmen in Registern verschiedener Organe des Staates werden weiter überprüft. Den im kantonalen Bezugssystem verzeichneten juristischen Personen und örtlichen Einheiten (Unternehmen) werden User-IDs zugewiesen, und diese Daten werden gesammelt. Das Recht auf Berichtigung und Sperrung der Datenbekanntgabe steht ihnen ebenfalls zu, wenn ihre Organe dies gemäss den Bestimmungen des DSchG verlangen.
Wir machen Vereine und Verbände darauf aufmerksam, dass sie auch beantragen können, dass sie im eidgenössischen UID-Register registriert werden, um bestimmte Bearbeitungen zu optimieren und die erneute Eingabe von Daten in Verwaltungsabläufen zu vermeiden. Vereine und Verbände, die noch nicht bei einer Behörde eingetragen sind, müssen ein Dokument vorlegen, das ihre Existenz bestätigt, in der Regel die Statuten.
Ferner gelten auch die Vorschriften zur Meldung bei den Handelsregistern, wenn Daten geändert haben, insbesondere Namen, Firmennamen und Kontaktdaten von eingetragenen Rechtseinheiten.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern und den Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen für ihre Unterstützung.
Weitere Informationen:
- Richtlinien des Bundes zu den Nomenklaturen für Personenregister (Merkmalskatalog des BfS)
- Website Staat Freiburg/BMA/ Harmonisierung Personenregister
- Website Staat Freiburg/IAEZA/Seite zur Namens- oder Vornamensänderung
- Betriebe und Unternehmen: häufig gestellte Fragen zu den User-IDs der Bundesregister
Wichtigste gesetzliche Grundlagen
- SGF 184.1 E-Government-Gesetz vom 18.12.2020 (E-GovG);
- RSF 184.13 – Verordnung vom 20.11.2023 über den virtuellen Schalter (VSV)
- SGF 184.16 Verordnung vom 24.06.2019 über das kantonale Bezugssystem von Daten von Personen, von Organisationen und von Verzeichnissen (Pilotprojekt).
Nach einer zweijährigen Testphase der Pilotprojekte wurde der experimentelle Rahmen auf der Grundlage des Evaluationsberichts an den SR beibehalten. Er endet mit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes (E-GovG), das derzeit revidiert wird