Ziele des kantonalen Bezugssystems
- Unterstützung der Digitalisierung der Prozesse sämtlicher Organe des Staats auf eine bereichsübergreifende Art und Weise;
- Bereitstellung einer Informatikinfrastruktur zur Datenbearbeitung mit einer zentralen Governance;
- Bereitstellung von qualifizierten und aktuellen Daten über Personen und Organisationen, die mit den staatlichen Behörden in Interaktion und/oder in direkter Beziehung stehen und die mit den öffentlichen Behörden des Kantons Freiburg oder mit privaten Personen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, geteilt werden können;
- einheitliche Anwendung neuer Regeln und neuer Bearbeitungen aufgrund der Identifizierung, der Verfügbarkeit, der Qualität, der Übereinstimmung, der Sicherheit der Daten, die im System enthalten sind, und die mit diesen und dem Zugang zu denselben verbunden sind.
Daten des kantonalen Bezugssystems
- hauptsächlich Referenzdaten, dies mit dem Ziel der Identifizierung, der Erfassung, der Lokalisierung, des Kontakts oder der Darstellung der Person oder Organisation;
- andere, durch die betroffene Person oder deren Stellvertretung im gegenseitigen Einvernehmen und freiwillig zur Verfügung gestellte Daten;
- standardisierte Daten von Personen, Organisationen und Verzeichnissen (nichtpersönliche Daten von generellem Nutzen, Postadressen, Verzeichnisse …);
- Aufbau aus einem gemeinsamen Datensatz aus verschiedenen Anwendungen und/oder Informationssystemen.
Ab Beginn des produktiven Einsatzes wird ein Katalog der Daten kommuniziert, dieser wird im Rahmen der Umsetzung laufend aktualisiert.
Datenbearbeitung
- gemäss den gesetzlichen Grundlagen und konform mit der E-Government-Strategie des Staates Freiburg.
- systematische Zuordnung einer User-ID;
- systematischer Vergleich der Referenzdaten mit den Daten der Informationssysteme der datenliefernden Organe;
- siehe auch Anhang 3 der Verordnung SGF 17.45.
Kantonales Bezugssystem
Zur allgemeinen Unterstützung der Digitalisierung aller Geschäftsprozesse aller Organe des Staates wird eine neue digitale Infrastruktur für die Datenbearbeitung bereitgestellt. Sie trägt die Bezeichnung kantonales Bezugssystem. Das Pilotprojekt läuft derzeit.
Governance der Daten des kantonalen Bezugssystems
- Verantwortlicher für die Datenbearbeitung: Kommission für die Governance der Referenzdaten. Die Zusammensetzung der Kommission kann sich im Laufe der Zeit und je nach erkannten Bedürfnissen und Prioritäten ändern. Ihre vom Staatsrat bestimmte Zusammensetzung kann wie folgt eingesehen werden www.fr.ch/kommissionen
- Die Governance der Daten wird gemeinsam mit dem Ausschuss für die Datenqualität (Supervision StatA) und dem Ausschuss für die bestimmungsgemässe Verwendung der Referenzdaten (Supervision SK) überwacht. Verschiedene Partner-Verwaltungseinheiten sind darin aktiv. Siehe auch Anhang 1 der Verordnung SGF 17.45.
- Das ITA stellt die Governance und die technische Sicherheit des Informationssystems sicher und stellt die technischen Ressourcen für die technische Umsetzung des kantonalen Bezugssystems und dessen Nutzung bereit.
Organisation während der Pilotphase
Siehe Anhang 2 der Verordnung SGF 17.45
Die Planung, der Umfang und die Kataloge und die Erstbenutzerinnen und -benutzer (Partner der Organisation, Projektphase).
Betroffene Infrastrukturen | Realisiert / geplant | Perimeter / Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
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Bezugssystem der Nomenklaturen | Erstes Quartal 2020 | Allgemeine Informationen der Gemeinden, Bezirke, Kantone, Länder Adressen der Post Aufzählungen |
Organe des Staates (ausschliesslich)
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3. Quartal 2020 | Öffentliche Daten: Adressen, Gebäude und Wohnungen |
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Bezugssystem natürlicher Personen |
1. Quartal 2021 |
Daten zur Identität: Bevölkerung, Referenz auf die Einwohnerregister | Beschränkte Zahl von Benutzerinnen und Benutzern; Datenqualitäts- verantwortliche; Referentinnen und Referenten für technische und organisatorische Belange; testende Personen autorisierter Fachbereiche |
Plattform für die Datenqualität der Referenzdaten | Erweitertes Netzwerk der Datenqualitäts- verantwortlichen in der Staatsverwaltung Freiburg | ||
3. Quartal 2021 | Analyse- und Nutzungswerkzeuge zur Rückverfolgbarkeit (Zugriffsprotokollierung) | Fachspezifische Delegierte für die bestimmungsgemässe Nutzung |
Wichtigste gesetzliche Grundlagen
SGF 17.4 Gesetz vom 02.11.2016 über den E-Government-Schalter des Staates Freiburg (E-GovSchG);
SGF 17.41 Verordnung vom 15. Mai 2017 über den E-Government-Schalter des Staates (E-GovSchV);
Inkrafttreten der Verordnung: 01.08.2019;
Beginn der Pilotphase: August 2019;
Dauer der Pilotphase: 2 Jahre, kann aufgrund eines SR-Berichts verlängert werden.
Weiterführende Links
Letzte Änderung : 06/10/2020