Ueberbetriebliche Kurse dienen - ergänzend zur Bildung in beruflicher Praxis und in schulischer Bildung - der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, beurteilen die Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Dies wird in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Die Verantwortung über die überbetrieblichen Kurse tragen in der Regel die Berufsverbände.
Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Beiträge der Lehrbetriebe, Subventionen des Bundes, Beiträge der Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Kostenübernahmen durch die Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums (VKBZ).
Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch. Unser Amt kann auf Gesuch des Lehrbetriebs hin die lernende Person von der Kurspflicht befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer Lehrwerkstätte vermittelt werden.
Gemäss Artikel 21, Absatz 3, der eidgenössischen Verordnung über die Berufsbildung (BBV ) trägt der Lehrbetrieb die Kosten, die durch die Teilnahme der Lernenden an überbetrieblichen Kursen (ÜK) und an anderen vergleichbaren Ausbildungsorten entstehen. Der Besuch der überbetrieblichen Kurse verursacht somit keine zusätzlichen Kosten für die Lernenden. Folglich dürfen die Kursgebühren und die damit verbundenen Kosten nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung überwälzt werden.
Der Lehrbetrieb kann sich die Reise- und Unterkunftskosten, welche seinen Lernenden beim Besuch von überbetrieblichen Kursen ausserhalb unseres Kantons entstehen, erstatten lassen. Im Verlauf des ersten Semesters stellt unser Dienst dem Betrieb ein Formular zur Verfügung, um sich an den Kosten der ausserkantonal organisierten überbetrieblichen Kurse zu beteiligen.
Alle nützlichen Informationen zur Subventionierung der überbetrieblichen Kurse finden Sie auf der Website der Schweizerischen Konferenz der Berufsbildungsämter (SKBB ). Das Abrechnungsformular wird den freiburgischen Berufsverbänden per E-Mail zugestellt.
Für weitere Auskünfte betreffend die Subventionierung der überbetrieblichen Kurse oder die Rückerstattung der Reisekosten für ausserkantonal durchgeführte Kurse wenden Sie sich bitte an den Dienst für Berufsbildung unter der Adresse SFP-BBA-CIE-UK@edufr.ch.