• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion
  • Amt für Berufsbildung
  • Während der Lehre
  • Während der Lehre

Überbetriebliche Kurse

Lead

Ueberbetriebliche Kurse

Ueberbetriebliche Kurse dienen - ergänzend zur Bildung in beruflicher Praxis und in schulischer Bildung - der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Ob im entsprechenden Beruf ein überbetrieblicher Kurs erforderlich ist, beurteilen die Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Dies wird in der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Die Verantwortung über die überbetrieblichen Kurse tragen in der Regel die Berufsverbände.

Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Beiträge der Lehrbetriebe, Subventionen des Bundes, Beiträge der Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Kostenübernahmen durch die Vereinigung des Bildungszentrums.

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch. Unser Amt kann auf Gesuch des Lehrbetriebs hin die lernende Person von der Kurspflicht befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer Lehrwerkstätte vermittelt werden.

Der Lehrbetrieb trägt die Kosten, die der lernenden Person aus dem Besuch der überbetrieblichen Kurse und vergleichbarer dritter Lernorte entstehen.

Der Lehrbetrieb kann sich einen Teil der finanziellen Lasten, die durch einen ausserkantonalen Kursbesuch entstehen, zurückerstatten lassen.

Alle nützlichen Informationen über die Subventionierung der überbetrieblichen Kurse finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK)

  • Amt für Berufsbildung
  • Berufsbildungsgänge in Grangeneuve
  • Berufsbildungszentren
  • Für Lehrbetriebe
  • Lehrvertrag
  • Plattform Jugendliche
  • Welche Berufsbildung ?

Verlinkte Seiten

  • Die Berufslehre: ein neuer Lebensabschnitt beginnt !
  • Beruflicher Unterricht
  • Lehraufsichtskommissionen
  • Qualifikationsverfahren - Prüfungen
  • Qualifikationskommissionen und Experten/innen
  • Prävention und Schwierigkeiten
  • Feiern zur Übergabe der Titel
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Berufsbildung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Berufsbildung

Letzte Änderung: 11.10.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche