• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion
  • Amt für Berufsbildung
  • Für Lehrbetriebe
  • Für Lehrbetriebe

Lehrvertrag

Lead

Eine lernende Person anstellen ist nicht schwierig ! Befolgen Sie folgende Empfehlungen:

Das Formular (pdf) von formationprof.ch herunterladen und ausfüllen, um einen Lehrvertrag abzuschliessen.

Word-Version

Lehrvertrag herunterladen (pdf)

Abschliessen eines Lehrvertrags

Der Lehrbetrieb, die lernende Person und, falls diese minderjährig ist, der gesetzliche Vertreter unterzeichnen den Lehrvertrag, welcher die Anstellung regelt. Dieser Vertrag beruht auf dem Obligationenrecht sowie auf dem Berufsbildungs- und Arbeitsgesetz. Die Brochüre "Wegweiser durch die Berufslehre" gibt Ihnen viele interessante Informationen.

Einfache Verfahrensweise in 4 Schritten

1) Sie laden folgende Dokumente herunter

  • den interaktiven Lehrvertrag (pdf)
  • den Lehrvertrag (word)
  • das Formular für die Koordinaten des/der zuständigen Berufsbildners/-in
  • die Liste der Indikativlöhne, welche Sie über die Empfehlungen der Kantonalen Kommission für Berufsbildung informiert
  • den interaktiven Bildungsbericht sowie dessen Erläuterungen
  • den Bildungsbericht (speziell)
  • das Beiblatt zum Lehrvertrag (docx), falls nötig
  • die Bildungsverordnung sowie den Bildungsplan des jeweiligen Berufes herunter

2) Sie füllen den Lehrvertrag aus und beachten dabei Folgendes

Der Lehrbeginn ist zwischen dem 1. Juli und dem 1. Schultag der für den Beruf zuständigen Berufsfachschule, jedoch spätestens auf den 1. September, festzulegen. Wenn vorgängig ein überbetrieblicher Kurs stattfindet, ist der Lehrbeginn auf das Datum des Kursbeginns anzupassen. Die Daten des Schulkalenders können bei der jeweiligen Berufsfachschule eingeholt werden. 

Die Namen und Vornamen, welche auf dem Lehrvertrag aufgeführt werden, müssen denjenigen auf der Identitätskarte (Schweizer) oder auf dem Ausländerausweis (Ausländer) entsprechen. Keine Anpassung ist erlaubt. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend jedem Lehrvertrag beizulegen. Zusätzliche Informationen für die Aufenthaltsbewilligung F.

Sie reichen 3 Exemplare des Lehrvertrags (5 Exemplare für die Einheiten der kantonalen Verwaltung) vor Lehrbeginn unserem Amt ein.

3) Kontrolle des Vertrags

Unser Amt überprüft den Vertragsinhalt und stellt den Lehrvertrag der jeweiligen Lehraufsichtskommission zur Genehmigung zu.

4) Entscheid des Amtes

Unser Amt wird Ihnen seinen Entscheid miteilen.
DER LEHRVERTRAG IST ERST NACH DER GENEHMIGUNG DURCH DIE KANTONALE BEHÖRDE GÜLTIG.

Allgemeine Bedingungen für eine Lehrvertragsbewilligung

Über eine Ausbildungsbewilligung für lernende Personen im betreffenden Beruf verfügen.
Je nach Anzahl lernenden Personen, muss der Lehrbetrieb über eine gewisse Anzahl ausgebildeter Berufsbildner/innen verfügen. Die entsprechenden Bedingungen sind in den Berufsbildungsverordnungen über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufes klar definiert.

Lehrvertrag ändern

  • Adressänderung der Lernende Person (PDF, 47.84k)
  • Adress- oder Namensänderung des Lehrbetriebs (PDF, 58.19k)
  • Antrag für Lehrvertragsänderung (PDF, 155.67k)
  • Antrag für Lehrvertragsverlängerung - Variante "KV plus" (PDF, 139.48k)
  • Antrag für Lehrvertragsauflösung (PDF, 122.85k)
  • Merkblatt - Lehrvertrags-Auflösung (PDF, 72.41k)

Downloads

  • Beiblatt (DOC, 64.5k)
  • Indikativlöhne BBA (PDF, 130.45k)
  • Bildungsbericht (speziell) (XLS, 125.5k)
  • Kontaktinformationen Berufbildner/-in (PDF, 144.62k)
  • Leitfaden für Gewährung von Massnahmen zum Nachteilsausgleich BBA (PDF, 184.27k)
  • Gesuch Nachteilsausgleich BBA (PDF, 266.1k)
  • Bildungsverordnungen und Bildungspläne für alle Berufe
  • Bildungsbericht als interaktives Formular herunterladen
  • Zu den Merkblättern der Berufsbildung
  • Merkblatt "Der Lehrvertrag und der Einzelarbeitsvertrag"
  • Wegweiser durch die Berufslehre : offizielle Broschüre herunterladen
  • Amt für Berufsbildung
  • Berufsbildungsgänge in Grangeneuve
  • Berufsbildungszentren
  • Für Lehrbetriebe
    • Jugendarbeitsschutz
    • Kurse für Berufsbildner in Lehrbetrieben
    • Lehrbetrieb werden
    • Lehrbetriebsverbünde
    • Lehrvertrag

    • Vignette für Lehrbetriebe
  • Lehrvertrag

  • Plattform Jugendliche
  • Welche Berufsbildung ?

Verlinkte Seiten

  • Eine Lehrstelle anmelden
  • Schnupperlehren - FriStages
  • Lehrbetrieb werden
  • Kurse für Berufsbildner in Lehrbetrieben
  • Jugendarbeitsschutz
  • Lehrbetriebsverbünde
  • Vignette für Lehrbetriebe
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Berufsbildung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Berufsbildung

Letzte Änderung: 20.05.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: