Das Formular (pdf) von formationprof.ch herunterladen und ausfüllen, um einen Lehrvertrag abzuschliessen.
Lehrvertrag
Eine lernende Person anstellen ist nicht schwierig ! Befolgen Sie folgende Empfehlungen:
Abschliessen eines Lehrvertrags
Der Lehrbetrieb, die lernende Person und, falls diese minderjährig ist, der gesetzliche Vertreter unterzeichnen den Lehrvertrag, welcher die Anstellung regelt. Dieser Vertrag beruht auf dem Obligationenrecht sowie auf dem Berufsbildungs- und Arbeitsgesetz. Die Brochüre "Wegweiser durch die Berufslehre" gibt Ihnen viele interessante Informationen.
Einfache Verfahrensweise in 4 Schritten
1) Sie laden folgende Dokumente herunter
- den interaktiven Lehrvertrag (pdf)
- den Lehrvertrag (word)
- das Formular für die Koordinaten des/der zuständigen Berufsbildners/-in
- die Liste der Indikativlöhne, welche Sie über die Empfehlungen der Kantonalen Kommission für Berufsbildung informiert
- den interaktiven Bildungsbericht sowie dessen Erläuterungen
- den Bildungsbericht (speziell)
- das Beiblatt zum Lehrvertrag (docx), falls nötig
- die Bildungsverordnung sowie den Bildungsplan des jeweiligen Berufes herunter
2) Sie füllen den Lehrvertrag aus und beachten dabei Folgendes
Der Lehrbeginn ist zwischen dem 1. Juli und dem 1. Schultag der für den Beruf zuständigen Berufsfachschule, jedoch spätestens auf den 1. September, festzulegen. Wenn vorgängig ein überbetrieblicher Kurs stattfindet, ist der Lehrbeginn auf das Datum des Kursbeginns anzupassen. Die Daten des Schulkalenders können bei der jeweiligen Berufsfachschule eingeholt werden.
Die Namen und Vornamen, welche auf dem Lehrvertrag aufgeführt werden, müssen denjenigen auf der Identitätskarte (Schweizer) oder auf dem Ausländerausweis (Ausländer) entsprechen. Keine Anpassung ist erlaubt. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend jedem Lehrvertrag beizulegen. Zusätzliche Informationen für die Aufenthaltsbewilligung F.
Sie reichen 3 Exemplare des Lehrvertrags (5 Exemplare für die Einheiten der kantonalen Verwaltung) vor Lehrbeginn unserem Amt ein.
3) Kontrolle des Vertrags
Unser Amt überprüft den Vertragsinhalt und stellt den Lehrvertrag der jeweiligen Lehraufsichtskommission zur Genehmigung zu.
4) Entscheid des Amtes
Unser Amt wird Ihnen seinen Entscheid miteilen.
DER LEHRVERTRAG IST ERST NACH DER GENEHMIGUNG DURCH DIE KANTONALE BEHÖRDE GÜLTIG.
Allgemeine Bedingungen für eine Lehrvertragsbewilligung
Über eine Ausbildungsbewilligung für lernende Personen im betreffenden Beruf verfügen.
Je nach Anzahl lernenden Personen, muss der Lehrbetrieb über eine gewisse Anzahl ausgebildeter Berufsbildner/innen verfügen. Die entsprechenden Bedingungen sind in den Berufsbildungsverordnungen über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufes klar definiert.
Lehrvertrag ändern
Downloads
Herausgegeben von Amt für Berufsbildung
Letzte Änderung: 01.10.2024