Volksabstimmung vom 30. November 2025: kantonale Initiative «Für einen Mindestlohn»
Am 30. November 2025 stimmt die Freiburger Bevölkerung über eine kantonale Initiative mit dem Titel «Für einen Mindestlohn» ab. Der Staatsrat, der Grosse Rat und die Arbeitgeberverbände empfehlen, die Initiative abzulehnen. Sie könnte das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft beeinträchtigen und die Eingliederung von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt behindern.
In Kürze
Die Gesetzesinitiative «Für einen Mindestlohn» schlägt eine Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt vor, um einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde festzuschreiben. Der Mindestlohn soll für alle Personen gelten, die im Kanton arbeiten, mit Ausnahme der Jugendlichen unter 18 Jahren, der Lernenden und gewisser Kategorien von Praktikantinnen und Praktikanten. Für die Landwirtschaft kann ein anderer Mindestlohn festgelegt werden.
Der Staatsrat, der Grosse Rat und die Arbeitgeberverbände empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Argumente des Initiativkomitees
Gemäss den Initiantinnen und Initianten verdient heute eine bedeutende Zahl von Angestellten nicht genug, um ein würdiges Leben zu führen. Mit der Einführung eines Mindestlohns soll sichergestellt werden, dass jede Person, die Vollzeit arbeitet, von ihrem Lohn leben kann, ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
Argumente der Behörden
Der Staatsrat und der Grosse Rat empfehlen, die Initiative abzulehnen. Ihrer Meinung nach ist sie zu radikal. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns birgt Risiken für einen funktionierenden Arbeitsmarkt und eine funktionierende Wirtschaft. Sie erschwert die Eingliederung von jungen und gering qualifizierten Personen in den Arbeitsmarkt. Das beste Mittel, um existenzsichernde Löhne zu gewährleisten, ist eine verantwortungsbewusste Sozialpartnerschaft.
Präsentation der Vorlage
Das Volk stimmt über die kantonale Gesetzesinitiative «Für einen Mindestlohn» ab. Die Initiative schlägt vor, im Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt einen Mindestlohn festzulegen. Der gesetzliche Mindestlohn soll für alle Personen gelten, die im Kanton arbeiten, mit Ausnahme der Lernenden, der Jugendlichen unter 18 Jahren und gewisser Kategorien von Praktikantinnen und Praktikanten.
Höhe des MindestlohnsDer von der Initiative vorgeschlagene Mindestlohn beträgt 23 Franken pro Stunde. Wird während den Ferien und Feiertagen kein Lohn bezahlt, werden zusätzlich zu diesem Basisstundenlohn Entschädigungen gezahlt. Die Initiative sieht ebenfalls vor, dass der Staatsrat einen anderen Mindestlohn für die Landwirtschaft festlegen kann.
Bedingungen für die Anpassung des MindestlohnsDie Initiative legt die Bedingungen fest, die eine Anpassung des Mindestlohns an die Preisentwicklung ermöglichen. Es ist vorgesehen, dass der Mindestlohn auf der Grund-lage des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) jährlich automatisch indexiert wird. Dies bedeutet, dass bei einem Anstieg des LIK der Mindestlohn entsprechend erhöht wird.
Vorrang vor der SozialpartnerschaftIn vielen Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen sind ebenfalls Mindest-löhne festgelegt. Laut dem Initiativtext soll der gesetzliche Mindestlohn Vorrang vor den Mindestlöhnen haben, die in diesen Verträgen festgelegt sind. Der gesetzliche Mindestlohn gilt damit auch für Angestellte, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, der einen niedrigeren Mindestlohn festlegt, sowie für Personen, die in einer Branche mit einem Normalarbeitsvertrag tätig sind.
KontrollmechanismenDie Initiative nennt die Massnahmen, mit denen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrolliert werden kann, und legt Verwaltungsmassnahmen für den Fall fest, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wird.
Die Abstimmungsvorlage—Initiative «Für einen Mindestlohn», Abstimmungstext im PDF-Format
Die Argumente des Initiativkomitees
Damit die Arbeit zum Leben reicht. Ja zum Mindestlohn!Am 30. November haben wir die einzigartige Chance, die Lebensbedingungen von Tausenden Arbeitnehmenden zu verbessern. Mit einem Ja zum Mindestlohn ermöglichen wir allen, von ihrer Arbeit zu leben.
Eine Vollzeitanstellung sollte zum Leben reichenMorgens früh aufstehen, zur Arbeit gehen, manch mühevolle Aufgabe erledigen, nach Hause kommen und am nächsten Tag wieder von vorne beginnen. In unserem Kanton ist das für viele Menschen Alltag. Doch für einen Teil von ihnen ist es damit nicht getan: Rechnungen bezahlen, den Kindern Freizeitaktivitäten ermöglichen oder Einkäufe erledigen ist schwierig. Es ist inakzeptabel, wenn eine Person zu 100 % arbeitet, aber nicht von ihrer Arbeit leben kann!
4000 Franken sind das MinimumDie Initiative fordert einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde, was etwa 4000 Franken pro Monat entspricht. Dies betrifft alle Erwerbstätigen im Kanton, ausgenommen Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Landwirtschaft. Vorgesehene Kontrollen sollen die Einhaltung der Regelung sicherstellen. Bereits in mehreren Kantonen hat sich ein Mindestlohn bewährt und zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Menschen beigetragen.
6500 BetroffeneMit dem Mindestlohn verbessern sich die Einkommen von rund 6500 Arbeitnehmenden im Kanton Freiburg. Diese Personen arbeiten in der Gastronomie, im Detailhandel, in Coiffeurgeschäften, in Heimen, in der Kinderbetreuung oder im Reinigungsbereich.
Armut verringernAuch im Kanton Freiburg sind Menschen von prekären Lebenslagen betroffen. Viele müssen jeden Rappen umdrehen, verzichten auf Arztbesuche oder haben Mühe, sich gut zu ernähren. Einen Mindestlohn einzuführen, verringert Armutsrisiken wirkungsvoll.
Positive Effekte in anderen KantonenIn den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Basel-Stadt und Tessin wurde erfolgreich ein Mindestlohn eingeführt. Für Genf zeigt eine Studie der Hochschule für Wirtschaft, dass die Arbeitslosenquote nicht gestiegen ist und Frauen leichter eine neue Stelle gefunden haben. In Neuenburg wurden in den Jahren nach der Einführung des Mindestlohns mehr neue Arbeitsplätze geschaffen.
Ja zum Mindestlohn am 30. November! Weitere Informationen: www.salaire-minimum-fr.ch
Der Standpunkt der Behörden
Der Staatsrat ist sich der Problematik der tiefen Löhne bewusst und ist der Ansicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Lage sein sollten, ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit zu bestreiten, ohne Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Es kann nicht angehen, dass der Staat langfristig Löhne der Privatwirtschaft ausgleichen muss, die nicht zur Deckung des Existenzbedarfs ausreichen. Die Initiative «Für einen Mindestlohn» erlaubt es allerdings nicht, dieses Ziel zu erreichen. Vielmehr birgt sie Risiken für einen funktionierenden Arbeitsmarkt und schwächt die Sozialpartnerschaft.
Erschwerte berufliche EingliederungDie Initiative sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren gilt, die sich nicht in Ausbildung befinden. Wenn die Initiative angenommen wird, werden junge Menschen ohne Berufserfahrung grössere Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden. Der gesetzliche Mindestlohn kann auch gering gebildeten Personen, z.B. Personen ohne abgeschlossene Berufslehre, den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren. In Anbetracht der internationalen Lage ist es nicht sinnvoll, die Bedingungen für die Unternehmen noch mehr zu verschlechtern.
Hoher Mindestlohn im interkantonalen VergleichDer vorgeschlagene Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde ist im interkantonalen Vergleich hoch angesetzt. Es handelt sich nach demjenigen des Kantons Genf um den zweithöchsten Mindestlohn der Schweiz. Die Einführung eines Mindestlohns könnte dazu führen, dass einige Unternehmen ihre Preise anheben, um die höheren Arbeitskosten zu kompensieren, und möglicherweise Stellen abbauen.
Starrer ErhöhungsmechanismusBei Inflation müsste der Mindestlohn selbst in Zeiten einer Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit erhöht werden. Dies würde den Zielen der Initiative, nämlich dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zuwiderlaufen. Denn für die Unternehmen wäre es schwieriger, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen.
Lückenhafte AusnahmenIm Asylwesen, bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenversicherung gibt es zahlreiche Programme zur Förderung der beruflichen Eingliederung. Diese Programme richten sich beispielsweise an Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung oder sozial benachteiligte Personen. Die Initiative berücksichtigt dies nicht. Auch Sommerjobs für Studierende sind nicht von ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen.
Geschwächte SozialpartnerschaftDas System zur Regulierung der Lohn- und Arbeitsbedingungen beruht auf der Sozialpartnerschaft. Ein Vorteil dieses Systems liegt darin, dass es flexibel ist und Unterschiede zwischen den Branchen und Regionen berücksichtigt. Sollte die Initiative angenommen werden, hätten die Sozialpartner deutlich weniger Handlungsspielraum.
Wirksame Instrumente gegen LohndumpingZur Bekämpfung von Lohndumping stehen bereits mehrere Instrumente zur Verfügung. Bei wiederholtem missbräuchlichem Lohndumping in einer Branche haben die Behörden die Möglichkeit, einen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen zu erlassen. Im Kanton Freiburg gibt es beispielsweise für die Hauswirtschaft einen solchen Normalarbeitsvertrag. Zudem können die in einem Gesamtarbeitsvertrag festgelegten Mindestlöhne mit Zustimmung der Sozialpartner für eine ganze Branche allgemeinverbindlich erklärt werden.
Investitionen in Aus- und WeiterbildungDie Aus- und Weiterbildung verringert für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Risiko, einen Lohn zu erhalten, der nicht zum Leben ausreicht. Sie ist also ein wirksames Mittel gegen Armut.
SchlussfolgerungDer Staatsrat sowie die Mehrheit des Grossen Rates sind der Ansicht, dass sich die vorgeschlagene Massnahme nicht dazu eignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. Aus diesem Grund empfehlen sie, die Initiative abzulehnen. Eine verantwortungsbewusste Sozialpartnerschaft, die Instrumente zur Bekämpfung von Lohndumping und die Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sind wirksamere Mittel, um existenzsichernde Löhne und einen funktionierenden Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Die parlamentarischen Debatten
Der Grosse Rat befasste sich zweimal mit diesem Thema.
Am 1. Juli 2024 erklärte er die Gesetzesinitiative «Für einen Mindestlohn» für gültig.Am 25. Juni 2025 beschloss die Mehrheit des Grossen Rats (63 Stimmen gegen 33 Stimmen bei 1 Enthaltung), die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenentwurf entgegenzustellen.
In der parlamentarischen Debatte stellte die Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte fest, dass die Initiative Risiken für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt birgt. Kritisiert wurden die negativen Auswirkungen auf die Attraktivität der Berufsbildung und auf die Eingliederung von gering qualifizierten Personen in den Arbeitsmarkt. Nach Ansichtder Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte würde ein einheitlicher Mindestlohn die Chancen von benachteiligten Personengruppen, wie z.B. von jungen Personen ohne Berufserfahrung, Menschen mit Behinderung oder Migrantinnen und Migranten, auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich verringern. Es wurde auch die Befürchtung geäussert, dass Schwarzarbeit zunehmen könnte, falls die Initiative angenommen werden sollte.
Zudem wurde der vorgeschlagene gesetzliche Mindestlohn als zu hoch angesehen, insbesondere in Branchen, die unter Druck stehen und Mühe haben, rentabel zu arbeiten. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns könnte daher zu einem Stellenabbau führen. Ausserdem bezweifelte der Grosse Rat die Wirksamkeit der Massnahme gegen die Armut.
Für die Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte braucht es die Sozialpartnerschaft, also direkte Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, um die Situation der Personen zu verbessern, die von tiefen Löhnen betroffen sind.
Für eine Minderheit der Grossrätinnen und Grossräte ist die Einführung eines gesetzli-chen Mindestlohns eine soziale Notwendigkeit und trägt zur Menschenwürde bei. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative sind der Meinung, dass eine derartige Massnahme keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben würde. Siesind auch davon überzeugt, dass die Massnahme die Armut im Kanton verringern und den von Niedriglöhnen betroffenen Arbeitnehmenden helfen würde, sich von der Sozialhilfe zu lösen. Zudem wäre die Initiative hilfreich bei der Bekämpfung von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, da Frauen in Tieflohnbranchen in der Regel überrepräsentiert sind. In Bezug auf die Sozialpartnerschaft erinnerten die Grossrätinnen und Grossräte, die die Initiative befürworten, daran, dass der Mindestlohn nicht in allen Branchen seine Wirkung entfaltet.
Häufig gestellte Fragen
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Die Initiative schlägt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde vor. Dieser Betrag umfasst nicht die Entschädigungen, die für Ferien- und Feiertage gezahlt werden.Wer während den Ferien keinen Lohn erhält, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Diese entspricht 8,33 % des Stundenlohns bei vier Ferienwochen und 10,64 % bei fünf Ferienwochen.Die Feiertagsentschädigung für Personen, die im Stundenlohn angestellt sind, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Sechs bezahlte Feiertage pro Kalenderjahr entsprechen zum Beispiel einer Entschädigung in der Höhe von 2,36 % des Stundenlohns.Für eine angestellte Person, die Anspruch auf vier Wochen Ferien und sechs bezahlte Feiertage pro Jahr hat, entspricht der von der Initiative vorgeschlagene Mindeststundenlohn von 23 Franken somit einem effektiven Bruttostundenlohn von 25,46 Franken. Ein allfälliger 13. Monatslohn hat keinen Einfluss auf den von der Initiative verlangten Bruttostundenlohn. Denn er wäre im Stundenlohn von 23 Franken enthalten.Der gesetzliche Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde entspricht einem Monatslohn von 4186 Franken ohne 13. Monatslohn und 3864 Franken mit 13. Monatslohn. Das Berechnungsbeispiel basiert auf einer monatlichen Arbeitszeit von 182 Stunden.
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Gemäss den Ergebnissen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) verdienten im Jahr 2022 etwa 6500 Personen mit einer Vollzeitbeschäftigung weniger als 23 Franken pro Stunde. Diese Erhebung erfasst nur Unternehmen mit mindestens drei Arbeitsplätzen im Industrie- und im Dienstleistungssektor.
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Am stärksten betroffen sind Dienstleistungstätigkeiten wie Wäschereien und chemische Reinigungen, Coiffeur- und Kosmetiksalons, das Gastgewerbe sowie der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung.
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Der Begriff Sozialpartnerschaft bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerverbänden, um die Arbeitsbedingungen festzulegen.Die Gesamtarbeitsverträge sind das wichtigste Instrument der Sozialpartnerschaft. Sie enthalten in der Regel Bestimmungen zu den Löhnen, Arbeitsbedingungen, Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sowie zur Kontrolle und zum Vollzug. Im Kanton Freiburg gelten zahlreiche Gesamtarbeitsverträge.
Herausgegeben von Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion
Letzte Änderung: 31.10.2025