Politische Organisationen, die sich an Wahl- und Abstimmungskampagnen beteiligen, sind solche, die sich über einen bestimmten Zeitraum intensiv um die Beeinflussung der Ergebnisse des Urnengangs bemühen und zu diesem Zweck Mittel von Dritten erhalten.
Politische Organisationen sind verpflichtet, ihre Budgets und Wahlkampfabrechnungen zu veröffentlichen, wenn die geplanten Ausgaben für eine kantonale Wahl oder Abstimmung 10 000 Franken übersteigen.
Ausserdem sind politische Organisationen, die im Register der politischen Parteien aufgeführt sind, verpflichtet, ihre Jahresrechnungen zu veröffentlichen. Politische Organisationen, die nicht im Register aufgeführt sind, dürfen das aber auch.
Informationen, die der Staatskanzlei übermittelt werden müssen
Urnengang vom 30. November 2025
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Abgabe des Kampagnenbudgets | 10.10.25 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 10.10.25 |
| Veröffentlichung von Budgets und Spenderinnen und Spendern | 31.10.25 |
| Abgabe der Kampagnenabrechnung | 25.05.26 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 25.05.26 |
| Veröffentlichung der Abrechnungen und der Spenderinnen und Spender | 24.07.26 |
Urnengang vom 8. März 2026
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Abgabe des Kampagnenbudgets | 23.01.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 23.01.2026 |
| Veröffentlichung von Budgets und Spenderinnen und Spendern | 9.02.2026 |
| Abgabe der Kampagnenabrechnung | 8.09.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 8.09.2026 |
| Veröffentlichung der Abrechnungen und der Spenderinnen und Spender | 6.11.2026 |
Urnengang vom 26. April 2026
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Abgabe des Kampagnenbudgets | 13.03.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 13.03.2026 |
| Veröffentlichung von Budgets und Spenderinnen und Spendern | 30.03.2026 |
| Abgabe der Kampagnenabrechnung | 26.10.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 26.10.2026 |
| Veröffentlichung der Abrechnungen und der Spenderinnen und Spender | 24.12.2026 |
Urnengang vom 14. Juni 2026
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Abgabe des Kampagnenbudgets | 1.05.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 1.05.2026 |
| Veröffentlichung von Budgets und Spenderinnen und Spendern | 18.05.2026 |
| Abgabe der Kampagnenabrechnung | 14.12.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 14.12.2026 |
| Veröffentlichung der Abrechnungen und der Spenderinnen und Spender | 12.02.2027 |
Urnengang vom 27. September 2026
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Abgabe des Kampagnenbudgets | 14.08.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 14.08.2026 |
| Veröffentlichung von Budgets und Spenderinnen und Spendern | 31.08.2026 |
| Abgabe der Kampagnenabrechnung | 26.03.2027 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 26.03.2027 |
| Veröffentlichung der Abrechnungen und der Spenderinnen und Spender | 26.05.2027 |
Urnengang vom 29. November 2026
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Abgabe des Kampagnenbudgets | 16.10.2026 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 16.10.2026 |
| Veröffentlichung von Budgets und Spenderinnen und Spendern | 2.11.2026 |
| Abgabe der Kampagnenabrechnung | 28.05.2027 |
| Abgabe der Liste der Spenderinnen und Spender | 28.05.2027 |
| Veröffentlichung der Abrechnungen und der Spenderinnen und Spender | 28.07.2027 |
Budgets für die kantonalen Wahlen 2026 (8. und 29. November 2026)
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
|
Frist für die Einreichung der Budgets bei der SK Art. 9.1.a: sechs Wochen vor den Wahlen |
25.09.2026 |
|
Frist für die Veröffentlichung der Budgets Art. 13 Abs. 2: spätestens beim Versand der Wahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler |
29.10.2026 - Donnerstag |
Abrechnungen der kantonalen Wahlen 2026 (8. und 29. November 2026)
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
|
Frist für die Einreichung der Abrechnungen bei der SK Art. 9 Abs. 1.b: sechs Monate nach dem Wahl- oder Abstimmungstag |
7.05.2027 - Freitag |
|
Frist für die Veröffentlichung der Abrechnungen Art. 13 Abs. 2 : spätestens 2 Monate nach Einreichen bei der SK |
7.07.2027 - Mittwoch |
Einkommen der gewählten Personen
Mitglieder des Grossen Rates: Sie erhalten das Formular über das Sekretariat des Grossen Rates.Mitglieder des Staatsrats und Oberamtspersonen: Sie erhalten das Formular über die Staatskanzlei.
| Name des Dokuments | Frist |
|---|---|
| Liste der Einkommen aus dem politischen Mandat | 31. August des folgenden Jahres |
Die gewählten Personen erhalten das Formular zur Vervollständigung mehrere Wochen vor dem Fristablauf.
Jahresrechnung der politischen Organisationen
Nur die politischen Organisationen, die im Register der politischen Parteien eingetragen sind, müssen jedes Jahr ihre Rechnung veröffentlichen.Für die Jahresrechnung der politischen Parteien, die im kantonalen Register eingetragen sind: Frist = 30. Juni des folgenden Jahres
Ähnliche Dokumente
Die Budgets, Kampagnenabrechnungen, jährlichen Rechnungen ebenso wie die Einkommen der gewählten Personen sind per E-Mail an finpol@fr.ch einzureichen.