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Volksmotion

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300 stimmberechtigte Personen können eine Motion zuhanden des Grossen Rates einreichen; dieser behandelt sie wie eine Motion eines seiner Mitglieder

300 stimmberechtigte Personen können eine Motion zuhanden des Grossen Rates einreichen: es handelt sich um eine Volksmotion; dieser behandelt sie wie eine Motion eines seiner Mitglieder (s. parlamentarische Motion). 

Die Motion ist der Antrag an den Grossen Rat, den Staatsrat zu verpflichten, einen Erlassentwurf mit rechtlichen Regeln auszuarbeiten, die in der Verfassung, in einem Gesetz, in einem Dekret oder in einer Parlamentsverordnung stehen müssen.

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Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 07.02.2025

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