Der Staatsrat hat drei Verordnungen verabschiedet, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden: die Verordnung zur Sanierung der Kantonsfinanzen, die Verordnung über den Tarif in den Bereichen Kulturgüterschutz und Archäologie sowie die Verordnung über die Kosten der Kantonspolizei.
Dreizehn Massnahmen mit einem finanziellen Verbesserungspotenzial von rund 1,6 Millionen Franken für das Jahr 2026 können somit umgesetzt werden. Diese Massnahmen wurden im Rahmen des PSKF festgelegt, dessen Ziel es ist, das Wachstum der Ausgaben zu bremsen, aber auch die Einnahmen zu steigern. Sie fallen in die Zuständigkeit des Staatsrats und sind daher nicht vom Referendum zum Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen (SKfG) betroffen, das die Massnahmen umfasst, die in die Zuständigkeit des Grossen Rates fallen.
Die Gebühren – von denen die meisten seit Langem nicht mehr angepasst worden waren – dienen dazu, die Kosten für die individuellen Dienstleistungen der kantonalen Behörden zu decken. Im Allgemeinen wurden die Gebühren, die von den drei Verordnungen betroffen sind, unter Berücksichtigung der Teuerung angepasst. Im Rahmen der Bau- und Raumplanungsverfahren tragen die neuen Tarife auch zur Harmonisierung der Abrechnung der Leistungen der verschiedenen staatlichen Stellen bei, die bei der Prüfung der Anträge hinzugezogen werden. Insbesondere ist vorgesehen, eine Gebühr für die Bearbeitung von Vorprüfungen einzuführen.
Die Tariferhöhungen betreffen beispielsweise sowohl die Nutzung der öffentlichen Sachen als auch die Schulgelder für die Sekundarstufe 2, die Beglaubigung notarieller Urkunden, bestimmte Fischereipatente sowie Leistungen der Polizei im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und nicht genehmigten Veranstaltungen.
Die von diesen Verordnungen betroffenen Massnahmen stellen nur einen Teil der im PSKF festgelegten Massnahmen dar, die in die Zuständigkeit des Staatsrats fallen, da einige davon ohne regulatorische Anpassungen umgesetzt werden können. Die insgesamt 62 Massnahmen, die in die Zuständigkeit des Staatsrats fallen, dürften bis 2026 zu Gesamtverbesserungen von über 30 Millionen Franken führen.