Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung
- des Gesetzes vom 14. November 2025 zur Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 fest;
- des Dekrets vom 12. November 2025 über eine Bürgschaft zugunsten der Kantonalen Anstalt für die aktive Bodenpolitik (KAAB) und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 fest;
- des Gesetzes vom 12. November 2025 zur Änderung des Gesetzes über die aktive Bodenpolitik und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 fest.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates den Dekretsentwurf über die Einbürgerungen.
Er ändert das Reglement über Gesundheitsförderung und Prävention.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst veröffentlicht.