Die kantonalen Behörden sind sich zwar der Problematik der Niedriglöhne bewusst, sind jedoch der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung des Lohndumpings, Investitionen in die Ausbildung und eine verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft wirksamere Mittel sind, um gegen prekäre Löhne vorzugehen und einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Die Gesetzesinitiative «Für einen Mindestlohn» wurde diesen Sonntag in einer Volksabstimmung mit 53,5% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Initiative schlug vor, das Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt zu ändern und darin einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde zu verankern.
Der Staatsrat und der Grosse Rat zeigten sich sensibel für die Frage der Niedriglöhne und vertraten die Ansicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben können müssen. Dennoch empfahlen sie, diesen Gegenstand abzulehnen, da er Risiken für das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft mit sich gebracht hätte. Die in der Initiative vorgesehenen Ausnahmen waren insbesondere lückenhaft, und die Einführung eines Mindestlohns hätte die berufliche Eingliederung von Jugendlichen und gering qualifizierten Personen bremsen können.
Für den Staatsrat und den Grossen Rat sind eine verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft, Instrumente zur Bekämpfung von Lohndumping und Investitionen in die Ausbildung wirksamere Mittel, um angemessene Löhne und einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt zu gewährleisten.