Der Staatsrat hält daran fest, dass der Rückzug des Voranschlags den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
Der Staatsrat ist überrascht über das Vorgehen der Mitte-Links-Partei, die in den Medien die Rechtmässigkeit des Entscheids, den Entwurf des Voranschlags 2026 zurückzuziehen, in Frage stellt. Die politische Partei wirft der Regierung vor, den Grossen Rat seiner Rechte beraubt zu haben. Sie deutet auf Grundlage eines von ihr selbst eingeholten Rechtsgutachtens an, dass das Vorgehen rechtswidrig sei, kündigt jedoch auch an, von Rechtsmitteln Abstand zu nehmen. Der Staatsrat bestreitet ein rechtswidriges Vorgehen und bekräftigt, dass er unter Einhaltung der in der Verfassung verankerten Anforderungen an einen ausgeglichenen Voranschlag gehandelt hat.
Veröffentlicht am 30. November 2025 - 11h33
Der Entwurf des Voranschlags 2026 des Staatsrates wurde unter Berücksichtigung des Inkrafttretens des Gesetzes zur Sanierung der Staatsfinanzen (SKFG) erstellt, das vom Grossen Rat in der vergangenen Oktober-Session verabschiedet wurde. Die Ankündigung eines Referendums gegen das SKFG brachte diesen Voranschlag in ein Ungleichgewicht, indem es ihm Elemente entzog, die für die Einhaltung der in der Verfassung verankerten Anforderungen an einen ausgeglichenen Voranschlag unerlässlich sind.
Nach Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen kam der Staatsrat zum Schluss, dass es seine Pflicht sei, seinen Entwurf des Voranschlags zurückzunehmen. Er ist sich der Neuartigkeit dieses Vorgehens bewusst, ist jedoch der Ansicht, dass er seine Verantwortung wahrgenommen und angesichts aller Unsicherheiten, die sich aus dem Referendum gegen das SKFG ergeben haben, pragmatisch gehandelt habe. Er bekräftigt ausserdem, wie es auch das Gesetzgebungsamt in seiner Stellungnahme bestätigt hat, dass sein Entscheid im Einklang mit den Rückzugsbestimmungen des Grossratsgesetzes steht.
Der Staatsrat möchte zudem betonen, dass sein Rückzugsentscheid in der November-Session auch die Unterstützung der Mehrheit des Grossen Rates erhalten hat. Tatsächlich lehnten die Grossrätinnen und Grossräte mit 65 zu 35 Stimmen ohne Enthaltungen einen Ordnungsantrag der Sozialdemokraten ab, den Voranschlag 2026 im Dezember zu behandeln.
Zur Erinnerung: Da der Gross Rat bis zum 31. Dezember keinen Voranschlag 2026 verabschieden wird, sieht das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHG) vor, dass der Staatsrat nur die Ausgaben tätigen darf, die für die Verwaltungstätigkeit und die Durchführung laufender Investitionen auf der Grundlage des Voranschlags 2025, d. h. des letzten vom Grossen Rat genehmigten Voranschlags, unerlässlich sind.
Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 30.11.2025 - 18h00