Wichtige Ereignisse
Büro für Information (BfI)
Das Büro für Information unterstützt die Staatskanzlei bei der Information über die Angelegenheiten des Staatsrats des Kantons Freiburg. Es ist der Ansprechpartner für die Medien. Es gewährleistet die allgemeine Koordination der Aktivitäten der Verwaltung im Bereich der Information der Öffentlichkeit, unterstützt und berät die Direktionen und ihre Einheiten bei diesen Aktivitäten, sorgt für die Qualität der Informationen, die vom Staatsrat und seiner Verwaltung verbreitet werden, sowie für die Einheitlichkeit der Informationspolitik innerhalb des Staates Freiburg. Schliesslich übernimmt es die allgemeine Koordination des staatlichen Portals und der Websites der Verwaltungseinheiten, fungiert als Kompetenzzentrum für Social Media und ist Ansprechpartner für Fragen zur Corporate Identity.
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Das BfI hat 2025 seine Kontakte mit den Mitgliedern der kantonalen Verwaltung und mit den Medienschaffenden fortgeführt und gepflegt. Die jährliche Kommunikationsweiterbildung für Führungskräfte des Staates konnte am 5. Juni organisiert werden. Die jährliche Sitzung mit den Medienvertreterinnen und -vertretern und den Ansprechpersonen zum Thema Information in den Direktionen der Staatsverwaltung fand am 8. Januar statt. Am 23. September organisierte das BfI zudem das Forum für digitale Kommunikation. Dies war ein Tag, welcher der Weiterbildung und dem Austausch der Redaktorinnen und Redaktoren der Website fr.ch gewidmet war. Das Hauptthema war Barrierefreiheit, begleitet von einem Fokus auf neue Trends in sozialen Netzwerken.
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Wie jedes Jahr hat das BfI täglich einen Medienspiegel der wichtigsten Artikel aus den audiovisuellen Medien, der Printpresse und den Online-Medien erstellt. Dieser Medienspiegel, der sich insbesondere an Führungskräfte des Staates richtet, wird im Intranet veröffentlicht und ermöglicht einen schnellen Überblick über alle Themen, die täglich in den Medien zum Staat Freiburg behandelt werden.
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Das BfI ist damit beauftragt, je nach den von den Informationsverantwortlichen der Direktionen geäusserten Bedürfnissen Kommunikationsmittel ausserhalb von fr.ch zu untersuchen, welche die Kommunikationsarbeit der verschiedenen Organe des Staates Freiburg auf fr.ch oder ausserhalb verbessern können.
Die Staatskanzlei hat mehrere Ämter bei Projekten zur vollständigen Neugestaltung ihrer Webpräsenz begleitet. Diese Arbeiten, die noch im Gange sind, zielen darauf ab, die Kohärenz und Qualität der Online-Informationen des Staates zu verbessern.
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Im Jahr 2025 wurde das Intranet des Staates von den Direktionen in den regulären Betrieb übernommen und ist nun ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags.
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Das BfI betätigt sich auch als «Community Manager» für die Social Media, auf denen der Staat präsent ist, namentlich Facebook, LinkedIn, YouTube und Instagram. Das BfI hat sein Angebot im Bereich der Social Media konsolidiert, indem es auf die Präsenz des Staates auf X verzichtet und seine Zusammenarbeit mit den Direktionen und Ämtern fortsetzt. Dieser Ansatz ermöglicht es, unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auf den verschiedenen Plattformen anzusprechen.
Aussenbeziehungen
Der Sektor Aussenbeziehungen (AB) der Staatskanzlei unterstützt den Staatsrat bei den Beziehungen zwischen dem Kanton Freiburg und seiner externen Umgebung. Dazu gehören die Beziehungen zu den anderen Kantonen, zum eidgenössischen Parlament, zum Bund und zum Ausland. So führen die Aussenbeziehungen Überwachungsarbeiten durch und intervenieren bei Bedarf in prioritären und themenübergreifenden Dossiers des Bundes, wobei sie mit den verschiedenen betroffenen Direktionen zusammenarbeiten. Darüber hinaus koordiniert der Sektor AB die Beziehungen des Staatsrats und der Kantonsverwaltung in interkantonalen Konferenzen wie der KdK, der WRK oder im Rahmen von Arbeitstreffen mit den Kantonsregierungen.
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Der Sektor AB ist für die Koordinierung der Vernehmlassungen auf Bundesebene zuständig. Er verteilt die Vernehmlassungen nach Themen an die zuständigen Direktionen und sorgt für die Einhaltung der Fristen. Im Jahr 2025 hat der Kanton Freiburg auf 110 Vernehmlassungen des Bundes geantwortet. Einige davon sind von besonderer Bedeutung, wie beispielsweise die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 und die Vernehmlassung zum Abkommenspaket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU», die besondere Koordinationsanstrengungen erforderten, da sie alle Ämter und Direktionen betrafen.
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Der Sektor AB hat die Aufgabe, die verschiedenen laufenden Geschäfte auf Bundesebene zu verfolgen, insbesondere während deren Behandlung durch das Bundesparlament. Diese Überwachung von etwa dreissig Geschäften ermöglicht es, die Position Freiburgs zu diesen verschiedenen Gesetzesentwürfen darzulegen und ihre potenziellen Auswirkungen detailliert zu beschreiben. So trifft sich der Staatsrat viermal jährlich mit den Mitgliedern der Freiburger Delegation in den eidgenössischen Räten, um die Position des Kantons in Bundesbern zu vertreten.
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Im Jahr 2025 wurde Nationalrat Pierre-André Page zum Präsidenten des Nationalrats für das Jahr 2026 gewählt. Zu diesem Anlass begab sich der Staatsrat nach Bern, um dem höchsten Schweizer des Landes für das Jahr 2026 zu gratulieren. Es wurde ein offizieller Empfang organisiert, mit verschiedenen Stationen in Flamatt, Bulle und schliesslich in Romont. Der neu gewählte Präsident konnte so die Bevölkerung und die lokalen Behörden Freiburgs treffen.
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Der Staatsrat unterhält regelmässige Kontakte mit den Regierungen der anderen Kantone. Im März 2025 reiste er in den Kanton Uri, um seine Beziehungen zur Kantonsregierung zu stärken. Im Juni 2025 traf sich der Staatsrat mit seinen Amtskollegen aus dem Kanton Neuenburg und tauschte sich über die Bereiche Eisenbahninfrastruktur, Bildung und Asylwesen aus. Im August 2025 reiste der Staatsrat in den Kanton Wallis, um sich mit der Regierung auszutauschen. Die Gespräche drehten sich rund um die Entlastungsmassnahmen des Bundes, die Zweisprachigkeit, die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie die Bildung.
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Im Jahr 2025 empfing der Kanton Freiburg eine Delegation aus der Region Grand Est, mit der er Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft und Kultur unterhält. Am 21. Februar 2025 haben der Kanton Freiburg und die Region Grand Est ihre Kooperationsvereinbarung erneuert. Dieses Treffen, das vom Sektor AB organisiert wurde, bot Gelegenheit, verschiedene Themen wie Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft zu diskutieren und verschiedene Unternehmen im Kanton zu besuchen. Der Sektor AB stellte zudem an zwei Podiumsdiskussionen, die am Rande der Generalversammlung der Versammlung der Regionen Europas stattfanden, Best Practices des Kantons Freiburg in den Bereichen Bioökonomie und nachhaltiger Tourismus vor.
Sektor Übersetzung
Der Sektor Übersetzung prüft die deutschen Übersetzungen der Texte, die vorgelegt werden, auf ihre inhaltliche und sprachliche Richtigkeit. Er fertigt Übersetzungen für die Staatskanzlei, für das Sekretariat des Grossen Rates und wenn nötig für das Staatsratspräsidium und die Direktionen an und koordiniert die Übersetzungen Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch in der Kantonsverwaltung..
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2025 übersetzten die Mitarbeitenden des Sektors neben den üblichen Arten von Texten einige sehr umfangreiche Texte, als Beispiel die verschiedenen Tätigkeitsberichte, Übersetzungen für das E-Government, verschiedenste interne und externe Dokumente für Wahlen und Abstimmungen sowie Handbücher für staatsinterne und -externe Anwendungen. Zudem fertigte der Sektor weitere Übersetzungen für die Treffen mit der Freiburger Vertretung in den eidgenössischen Räten und in diesem Jahr speziell für den Empfang des Nationalratspräsidenten für das Jahr 2026, Pierre-André Page, an. Die Zahl der Aufträge für externe Übersetzungen vom Deutschen ins Französische nahm ab: 16 Aufträge gegenüber 42 im Jahr 2024.
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Der Sektor nahm die Titel der neuen Erlasse in die interne Terminologiedatenbank auf und leitete sie auch an die Bundeskanzlei weiter. Diese nahm sie in Termdat, die Terminologiedatenbank des Bundes, auf. Ein Mitarbeitender des Sektors hat die Terminologie aus der neusten Freiburger Gesetzgebung und Terminologie im Bereich Künstliche Intelligenz, Klima und in diversen weiteren Bereichen erfasst. Die Terminologie des Staates Freiburg steht ab sofort unter der Adresse https://friterm.fr.ch zur Verfügung. Der Sektor hat an den Arbeiten des Interkantonalen Organs für terminologische Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich (CoTerm) aktiv mitgewirkt. 2025 fanden eine Sitzung des Organs im Haus der Kantone in Bern und eine per Videokonferenz statt.
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Die Konferenz der Übersetzerinnen und Übersetzer des Staates Freiburg, in der die Übersetzerinnen und Übersetzer der Kantonsverwaltung sowie des freiburger spitals und des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit vereint sind, wurde 2011 geschaffen. Sie wird von der Verantwortlichen des Sektors geleitet und behandelt Fragen der Übersetzung und der Terminologie beim Staat. Sie hielt 2025 eine Sitzung ab. Dabei wurden die verschiedenen Tools diskutiert, die eingesetzt werden. Alle Übersetzerinnen und Übersetzer des Staates Freiburg nahmen an der Jahreskonferenz des «Schweizerischer Verbands für Übersetzen, Terminologie und Dolmetschen ASTTI» teil. Das Thema war: Sprachberufe im Wandel – Chancen erkennen und nutzen.
Sektor Politische Rechte
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Die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sowie die der dazugehörigen Ausführungsverordnung, die vom Bundesrat am 22. Februar 2023 lanciert wurden, waren im Jahr 2025 geprägt von zahlreichen Diskussionen und intensivem Austausch. Die Verwendung von Abstimmungsschablonen für Menschen mit Sehbehinderung wurde im Kanton Zürich getestet. Der aufgedeckte Betrug bei der Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden hat die Frage nach der elektronischen Unterschriftensammlung (E-Collecting) wieder ins Zentrum der Diskussionen gerückt. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die gesetzlichen Grundlagen im Rahmen dieser Revision insofern anzupassen, dass die elektronische Unterschriftensammlung zukünftig möglich ist. Es ist vorgesehen, dass die eidgenössischen Räte diese Revisionen in der Sommersession 2026 verabschieden werden und sie Mitte 2027 in Kraft treten werden.
Die Bundeskanzlei hat dafür Ende 2024 eine Arbeitsgruppe geschaffen. Diese soll es ermöglichen, dass verdächtige Fälle von mutmasslich strafbarem Verhalten in Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung bei eidgenössischen Volksinitiativen und fakultativen Referenden systematischer gemeldet und aufgezeichnet werden können. Nach Verbesserungsmassnahmen beim Verifizierungsprozess und nach der Übermittlung von verdächtigen Fällen an die Bundeskanzlei hatte diese Anfang Oktober 2025 eine Broschüre sowie ein überarbeitetes Vademecum an die Kantone gesendet, die für die Gemeinden bestimmt sind.
Der Grosse Rat hat am 27. März 2025 eine wichtige Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte verabschiedet. Diese Revision bringt eine grundlegende Änderung mit sich, die sich auf alle Majorzwahlen auswirkt: Die Wahllisten werden durch einen einzigen amtlichen Wahlzettel ersetzt. Die Fristen und gewisse Grundsätze des 2. Wahlgangs der Majorzwahlen wurden ebenfalls stark angepasst. Der Staatsrat hat gefordert, dass das Reglement über die Ausübung der politischen Rechte anschliessend revidiert wird, damit das Gesetz und das Reglement am 1. Juli 2026 in Kraft treten können.
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Das System für die Verwaltung von Wahlen und Abstimmungen (SyGEV), das seit Juni 2015 von allen Gemeinden, Oberämtern und vom Kanton für Wahlen und Abstimmungen verwendet wird, wurde umfassend aktualisiert. Dabei wurden vor allem Updates von Komponenten durchgeführt, bei denen 2025 wichtige Tests anstanden. Diese Version wurde im Herbst 2025 erfolgreich bereitgestellt.
Der Ersatz der SyGEV-Testwerkzeuge war mit viel Arbeit verbunden und anspruchsvoller als erwartet. Das Projekt wird 2026 konsolidiert und Anfang 2027 finalisiert.
Das kantonale Stimmregister (KSR), das die Generierung und das Speichern von Stimmrechtsausweisen bei Wahlen und Abstimmungen ermöglicht, wurde konsolidiert. Ende 2025 nutzten 32 Gemeinden das KSR für Wahlen und Abstimmungen.
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Die detaillierten Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen sind im Internet abrufbar .
Im Folgenden werden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen des Jahres 2025 aufgelistet.
9. Februar 2025:
- Eidgenössische Vorlage
- Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
- Kantonale Vorlage
- Kredit für den Bau eines interinstitutionellen kantonalen Lagers für Kulturgüter (SIC)
28. September 2025:
- Eidgenössische Vorlagen
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
- Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise
- Kantonale Vorlagen
- Verfassungsinitiative vom 14. Dezember 2022 «Für die Erhaltung des Greyerzersees und seiner Ufer»
- Kredit für den Bau eines neuen Zentralgefängnisses am Standort Bellechasse
30. November 2025:
- Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
- Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
- Kantonale Vorlage
- Kantonale Initiative «Für einen Mindestlohn»
Die detaillierten Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://sygev.fr.ch/resultate
- Eidgenössische Vorlage
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2025 wurden keine kantonalen Initiativen eingereicht.
Am 20. Oktober 2025 wurde die Einreichung eines Referendumsbegehrens gegen das Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen (SKfG) angekündigt.
Im Berichtsjahr wurden der Staatskanzlei fünf Petitionen übergeben:
- Pétition - « 2 milliards pour le climat ! » / Petition – «2 Milliarden für das Klima!»
- Pétition - « Protection des mineurs : attendre dix ans pour l’octroi des moyens suffisants au SEJ ? Le Conseil d’Etat doit respecter les normes COPMA d’ici fin 2026 ! » / Petition- «Schutz von Minderjährigen: zehn Jahre auf die Bereitstellung ausreichender Mittel für das JA warten? Der Staatsrat muss die KOKES-Standards bis Ende 2026 einhalten!»
- Pétition contre le chantier désaffecté de la Crausa, Mont-Vully (parcelles 1813, 256,257) / Petition gegen die stillgelegte Baustelle in La Crausa, Mont-Vully (Parzellen 1813, 256, 257)
- Dépôt d’une pétition intitulée « Fribourg doit accueillir des enfants blessés de Gaza » ! / Einreichung einer Petition mit dem Titel «Freiburg muss verletzte Kinder aus Gaza aufnehmen!»
- Dépôt d’une pétition demandant la revalorisation des ASSC / Einreichung einer Petition zur Aufwertung der FaGe
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Eidgenössische Abstimmungsvorlagen:
Jahre Anzahl Vorlagen 2024 12 2025 5 Kantonale Abstimmungsvorlagen:
Jahre Anzahl Vorlagen 2024 3 2025 4 Eingereichte Standesinitiativen:
Jahre Anzahl 2024 0 2025 0 Eingereichte kantonale Referenden:
Jahre Anzahl 2024 0 2025 1
E-Government-Sekretariat
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2025 war der virtuelle Schalter mit mehr als 144 000 Benutzerinnen und Benutzern und 1500 nutzenden juristischen Personen oder anerkannten Organisationen ein grosser Erfolg. 57 Leistungen stehen der Freiburger Bevölkerung zur Verfügung.
Kantonales Bezugssystem
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Das kantonale Bezugssystem ist eine IT-Plattform, dank der es möglich ist, die Daten von Personen und Unternehmen, die mit den Behörden interagieren, zentral zu verwalten. Es liefert qualifizierte, kontrollierte und standardisierte Daten.
Kennzahlen
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- Personalbestand
Behörden – DirektionenKostenstellen Rechnung 2025VZÄ Rechnung 2024VZÄ AbweichungenVZÄ Exekutive – Staatskanzlei 58,03 56,39 1,64 3100/CETA Staatsrat 7,00 7,00 0 3105/CHAN Staatskanzlei 27,84 25,70 2,14 3110/ECON Amt für Drucksachen und Material 6,31 6,40 -0,09 3115/OLEG Amt für Gesetzgebung 6,18 5,98 0,20 3118/AREF Staatsarchiv 6,75 7,20 -0,45 3120/ATPD Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation 3,95 4,11 -0,16 - Personalfluktuation
Behörden – Direktionen Fluktuation 2025% Fluktuation 2024% Staatskanzlei 6,96 3,36 Staatskanzlei 12,4 7,23 Amt für Drucksachen und Material 0 0 Amt für Gesetzgebung 0 0 Staatsarchiv 8,89 0 Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation 0 0 - Ergänzende Erläuterungen zur Berechnung der Fluktuationsrate
Die Personalfluktuation wird auf folgender Grundlage berechnet:
Anzahl VZÄ (Vollzeitäquivalente), die den Staat im Laufe des Jahres verlassen haben x 100, dividiert durch / durchschnittliche VZÄ-Zahl über das Jahr
VZÄ umfassen nur Personal mit einem unbefristeten Vertrag. Die Fluktuation kann in kleinen Verwaltungseinheiten stark schwanken, ohne dass dies ein Indikator für die Funktionsweise des Amtes ist. Man sollte den Sachverhalt immer über einen Zeitraum von mehreren Jahren analysieren und Einzelfallanalysen durchführen, um die Gründe für eine hohe Fluktuation zu eruieren.
Generell gesehen führte höchstwahrscheinlich der Systemwechsel bei der Pensionskasse des Staatspersonals zum Rückgang der Fluktuation zwischen 2021 und 2022.