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  • Wiederaufnahme des E-Votings im Kanton Freiburg

Wiederaufnahme des E-Votings im Kanton Freiburg

  • Medienmitteilung

Der Staat Freiburg hat heute Vormittag vom Bundesrat die Bewilligung für die Wiederaufnahme des E-Votings mit einem neuen System erhalten. Erstmals kann E-Voting am Urnengang vom 27. November 2016 sowohl für die eidgenössische Volksabstimmung als auch für den 2. Wahlgang der kantonalen Wahlen eingesetzt werden.

Veröffentlicht am 16. September 2016 - 15h00

Nach mehreren Urnengängen, die bis Frühling 2015 mit dem Konsortium der Kantone durchgeführt wurden , kann der Staat Freiburg seinen Bürgerinnen und Bürgern im Ausland erneut die Möglichkeit, E-Voting zu benützen, anbieten. Erstmals besteht diese Möglichkeit am Urnengang vom 27. November 2016 sowohl für die eidgenössische Volksabstimmung als auch für den 2. Wahlgang der kantonalen Wahlen.

Der Anteil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die per Internet abstimmen dürfen, ist auf höchstens 30 % des Stimmvolks begrenzt. Zunächst richtet sich E-Voting nur an die Auslandschweizerinnen und -schweizer, was für den Kanton ungefähr 5000 Wählerinnen und Wählern entspricht. Freiburg hat sich für das neue E-Voting-System von Die Post Schweiz, das erstmals verwendet wird, entschieden. Diese neue Lösung ist ein E-Voting-System der 2. Generation, das die Anforderungen des Bundesrechts erfüllt und den Richtlinien, die unter anderem in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) erlassen wurden, entspricht. Das Verfahren zum Verpacken und zum Versand des Stimmmaterials wurde hingegen vom System, das mit dem Konsortium benützt wurde, übernommen.

Die Anforderungen an die Sicherheit der Abstimmungssysteme wurden im Laufe der Zeit erhöht. Im System von Die Post ist die individuelle Überprüfbarkeit enthalten, die den Stimmenden die Möglichkeit bietet, festzustellen, ob ihre Stimmabgabe auf der Benutzerplattform oder während der Datenübertragung manipuliert oder abgefangen wurde. Die Stimmabgabe wird durchgehend verschlüsselt (z. B. vom Computer des Bürgers bis zur elektronischen Urne), was für die Stimmenden eine erhöhte Sicherheit bedeutet.

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FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg

Letzte Änderung: 16.09.2016 - 15h00

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