Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
In seiner Sitzung vom 24. Juni 2024 bewilligte der Staatsrat die Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorentwurf, mit dem die kantonale Gesetzgebung über E-Government angepasst wird, um die dauerhaften Bestimmungen über die Verwendung des kantonalen Bezugssystems zu integrieren. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2024.
Veröffentlicht am 05. Juli 2024 - 08h12
Das kantonale Bezugssystem ist eine Austauschplattform, die den Organen der Gemeinwesen des Kantons Freiburg Referenzdaten über Personen, Organisationen und Nomenklaturen zur Verfügung stellt. Sie ermöglicht es, Informationen aus den wichtigsten Registern mit Personendaten und Daten von Organisationen von Bund, Kanton und Gemeinden zentral zu sammeln und eine den aktuellen Standards entsprechende Datenqualität unter Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten. Das kantonale Bezugssystem ist mit einer zentralen Governance ausgestattet und unterstützt die Digitalisierung von Prozessen aus einer bereichsübergreifenden Perspektive.
Gemäss den geltenden Vorschriften sind die gesetzlichen Grundlagen für die Entwicklung des kantonalen Bezugssystems in der Verordnung des Staatsrats vom 24. Juni 2019 enthalten. Sie müssen in einem vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetz formalisiert werden, um den Betrieb der Plattform dauerhaft zu sichern.
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauert bis zum 31. Oktober 2024.
Dokumente
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 05.07.2024 - 16h51