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Roadmap Kreislaufwirtschaft des Kantons Freiburg

Lead

Die Kreislaufwirtschaft hat zum Ziel, weniger Ressourcen zu verbrauchen und die Umweltauswirkungen der Produktion zu reduzieren. Sie stützt sich auf Strategien wie Ökodesign, Teilen, Wiederverwendung, Reparieren und Reduzieren. Sie trägt nicht nur zu einer effizienten Ressourcennutzung bei, sondern auch zur Wirtschaftlichkeit.

Sections (Site Studio)

Die Kreislaufwirtschaft ist eine Wirtschaftsform, die darauf abzielt, weniger Ressourcen zu verbrauchen und die Umweltauswirkungen der Produktion zu reduzieren. Sie basiert auf einem zirkulären Ansatz und stützt sich auf Strategien wie Ökodesign, Teilen, Wiederverwenden, Reparieren, Wiederaufbereiten und Reduzieren. Auf diese Weise trägt sie nicht nur zu einer effizienten Ressourcennutzung bei, sondern auch zu Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Mit seiner Roadmap Kreislaufwirtschaft (KW) möchte der Staat Freiburg Ansätze fördern, die den Prinzipen der Kreislaufwirtschaft entsprechen. Ziel ist es, die Ressourcen besser zu nutzen, die Freiburger Wirtschaftstätigkeiten widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu machen, indem sie auch weniger ökologische Auswirkungen verursachen, was zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen und einer Verbesserung der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons führt.

Am Anfang der Idee einer solchen Roadmap stand eine Freiburger Delegation, die 2019 am World Circular Economy Forum in Helsinki teilgenommen hatte. Inspiriert von den Beispielen, die auf dieser Veranstaltung vorgestellt wurden, kehrte die Delegation mit dem Willen zurück, eine Roadmap zu diesem Thema einzuführen, wodurch Freiburg jetzt zu einem der ersten Kantone wird, der das Thema Kreislaufwirtschaft auf diese Weise angeht.

Die meisten Massnahmen der Roadmap verstärken das bestehende Engagement des Staates zugunsten der Kreislaufwirtschaft und materialisieren Impulse, die von der Strategie für nachhaltige Entwicklung oder von sektoriellen Planungen oder Programmen ausgehen, wie etwa dem kantonalen Klimaplan, der Strategie für die Land- und Ernährungswirtschaft oder der Neuen Regionalpolitik (NRP). Damit ist eine gute Verknüpfung der sektoriellen und übergreifenden Politikmassnahmen gewährleistet.

Die von der RIMU und der VWBD erarbeitete Roadmap gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Sie macht die Aktivitäten des Staates zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sichtbarer und verstärkt diese. Sie konzentriert sich auf zwei wichtige Wertschöpfungsketten für die kantonale Volkswirtschaft: die Bau- und die Nahrungsmittelindustrie, mit rund 60 geplanten Massnahmen, von denen 17 in dieser ersten Version vertieft wurden. Die Massnahmen werden vom Kanton Freiburg getragen. Sie richten sich entweder nach aussen, das heisst an Organisationen im Kanton ausserhalb der Kantonsverwaltung (z.B. Freiburger Unternehmen, die durch die neue Regionalpolitik unterstützt werden) oder an die internen Ansprechpartner innerhalb der Kantonsverwaltung (z. B. Beschaffungsverantwortliche). Die Roadmap ist iterativ angelegt: Sie kann in Zukunft durch die Aufnahme oder die Vertiefung neuer Massnahmen und/oder, falls relevant, neuer Branchen erweitert werden.

Roadmap für Kreislaufwirtschaft: Arbeitsbericht (französische Version, deutsche Kurzfassung)
Schéma Feuille de route EC_D (PDF, 281.51k)

Massnahmen nach Wertschöpfungskette

Agroalimentaire circulaire
Agroalimentaire circulaire © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Nahrungsmittel- industrie

Construction circulaire
Construction circulaire © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Bauindustrie

Circularité
Circularité © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Querschnitt

Mehr dazu

  • Agrar- und Lebensmittelsstrategie des Kantons Freiburg
  • Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg (2021-2031)
  • Circular Economy Switzerland
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Economie circulaire
Economie circulaire © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
  • Der Fortschritt in Zahlen: Beurteilung der Nachhaltigkeit
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  • Unternehmen: Einige Tools für Nachhaltigkeit
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Herausgegeben von Nachhaltige Entwicklung

Letzte Änderung: 03.04.2023

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