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  • Zwischenschritt in der Revision des Sachplans Materialabbau (SaM): Rechtliches Gehör für die Gemeinden

Zwischenschritt in der Revision des Sachplans Materialabbau (SaM): Rechtliches Gehör für die Gemeinden

  • Medienmitteilung

Die laufende Revision des Sachplans Materialabbau kommt voran: Nach der öffentlichen Vernehmlassung und Gesprächen zwischen den antragstellenden Gemeinden und einer Delegation des Staatsrates sowie nach dem Entscheid des Grossen Rates über einen Mindestabstand zu bewohntem Gebiet liegt nun ein Vorschlag mit Anpassungen vor, zu dem sich alle Gemeinden des Kantons bis Ende August äussern können.

Veröffentlicht am 13. Juni 2025 - 08h23

Staatsratspräsident Jean-François Steiert, Direktor für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU), informierte am Freitag an einer Medienkonferenz über den aktuellen Stand der Arbeiten. Dabei erläuterte er die aktuell vorgeschlagenen Anpassungen am Entwurf, gemeinsam mit Urs Hauswirth, dem Gemeindeammann von Düdingen, der als Vertreter der Gemeinden im Lenkungsausschuss zur Revision des SaM einsitzt. Die Gemeinden, für welche die vom Staatsrat ins Auge gefassten Anpassungen am Entwurf ganz unmittelbare Änderungen mit sich bringen, waren bereits am Vorabend im Rahmen von Informationsveranstaltungen informiert worden. Alle Gemeinden des Kantons haben nun Gelegenheit, bis Ende August zu diesen Anpassungen Stellung zu nehmen, im Rahmen der Gewährung eines rechtlichen Gehörs.

An der Medienkonferenz wurde in Erinnerung gerufen, dass es Ziel der Revision sei, den langfristigen Rohstoffbedarf des Kantons mit grösstmöglicher Rücksicht auf Umwelt, Landschaft und Lebensqualität zu sichern. Die vorliegenden Anpassungen seien Ausdruck einer ausgewogenen Interessenabwägung und berücksichtigten sowohl fachliche als auch politische Rückmeldungen.

Die Anpassungen 

Konkret schlägt der Staatsrat namentlich folgende Anpassungen vor, womit er auf die in der öffentlichen Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen eingeht:

  • Eine Senkung des geschätzten kantonalen Bedarfs an neuen Materialien um 10 Prozent. Diese Senkung, die in vielen Stellungnahmen angeregt wurde, erweist sich als möglich aufgrund neuerer Studien des Amtes für Umwelt im Zusammenhang mit der laufenden Revision der kantonalen Abfallplanung. Diese zeigen auf, dass durch eine Optimierung der Verwendung von Recyclingmaterial für die Betonproduktion und eine bessere Verwertung von Aushubmaterial ein grösserer Teil des Baustoffbedarfs im Kanton gedeckt werden dürfte.
  • Die Einführung eines Mindestabstands von 100 Metern zur Bauzone und 50 Metern zu grösseren Gebäudegruppen ausserhalb der Bauzone. Damit setzt der Staatsrat eine kürzlich vom Grossen Rat teilweise angenommene Motion um, deren Ziel es ist, die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons noch stärker vor Immissionen durch den Materialabbau in Kiesgruben zu schützen.
  • Die Streichung der Kriterien «Bahnanschluss und Dekarbonisierung der Flotte» sowie «Nähe zu urbanen Zentren». Der Nutzen beider Kriterien war in der Vernehmlassung in Frage gestellt worden, und der Staatsrat kann sich dieser Sichtweise anschliessen.
  • Die stärkere Gewichtung des Kriteriums «Gute landwirtschaftliche Böden». Dieses Kriterium, das dem Schutz von Fruchtfolgeflächen dient, dessen Wichtigkeit in der Vernehmlassung betont wurde, wird nun mit einem Faktor 5 anstatt 3 gewichtet.
  • Die Aufnahme verbindlicher Projektblätter für die prioritären bzw. vorrangig abbaubaren Sektoren im kantonalen Richtplan. Dies war vom Bundesamt für Raumentwicklung gefordert worden. Damit wird noch mehr Transparenz und Klarheit geschaffen.

Weniger prioritäre Sektoren 

Haupteffekt dieser Anpassungen ist die Reduktion der Zahl der im Sachplan bzw. Richtplan definierten vorrangig abbaubaren Sektoren, in denen künftig Kiesgruben-Projekte geprüft werden können, wenn die aktuellen Kiesgruben dereinst nicht mehr genügen sollten. Statt 18 solcher Sektoren sind es nun noch deren 14. Es handelt sich dabei um die folgenden zehn Sektoren, die bereits im Entwurf von 2024 enthalten waren: «Les Vernettes» (Cugy), «Bois Brûlé» (Ménières, Cugy), «Les Planbus» (Haut-Intyamon), «La Chenauda» (Haut-Intyamon), «Le Motau» (Corbières), «La Grangette» (Marly), «En la Tailla» (Gibloux), «Sunnenberg» (Kerzers), «Allmend-Limbach» (Plaffeien), «Beniwil» (Tafers). Dazu kommen aufgrund der Anpassungen neu die folgenden vier Sektoren: «Le Marais» (La Roche), «Pra de Neirivue» (Grandvillard), «Le Chaney – Forêt» (Gibloux) sowie «Guma» (Tafers).

Die folgenden zwei Sektoren, die im Entwurf 2024 als prioritäre Sektoren eingestuft waren, werden aus dem Plan gestrichen, weil sie aufgrund der Anpassungen der Kriterien das minimale Abbauvolumen nicht mehr erreichen: «Champ-Vuarin» (Botterens) und «Zirkelshubel» (Schmitten). Folgende sechs bisher prioritäre Sektoren werden herabgestuft zu Sektoren mit zu erhaltenden Ressourcen, weil deren Bewertung aufgrund der Anpassungen der Methodik gesunken ist: «Verdière» (Les Montets, Ménières, Cugy), «La Combe» (Bulle), «La Chenaletta» (Bas-Intyamon), «Les Indévis» (Gibloux), «Le Chaney – Gros Chêne» (Gibloux) und «Ober Zirkels» (Schmitten). 

Das weitere Vorgehen 

Bis Ende August haben die Gemeinden nun Gelegenheit, zu den vom Staatsrat geplanten Anpassungen Stellung zu nehmen. Je nach Rückmeldungen der Gemeinden könnten ab Ende Sommer neue Gespräche zwischen diesen und einer Delegation des Staatsrats stattfinden.

Wie in Vernehmlassungsverfahren üblich, wird die RIMU dem Staatsrat dann einen Bericht mit der Auswertung der Vernehmlassung unterbreiten, mit dem der Staatsrat zu den Bemerkungen und Vorschlägen aus der Vernehmlassung Stellung nimmt, zudem auch die neue Version des SaM und des entsprechenden Teils des Richtplans sowie einen Bericht für den Grossen Rat, den der Staatsrat diesem gemäss Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) zur Information vorzulegen hat. Nach ihrer Verabschiedung durch den Staatsrat werden alle diese Dokumente veröffentlicht, voraussichtlich vor Ende Jahr. 

Beilage

Präsentation SaM PDF, 8.83MB
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SaM
SaM © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
  • Agglomerationspolitik
  • Klima im Kanton
  • Nachhaltiges Freiburg: Kantonale Strategie
  • Neues Vergaberecht
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 13.06.2025 - 19h01

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