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  • Zweite Etappe des Sanierungsprojekts in Humilimont: Staatsrat beantragt zwei Kredite, um die Arbeiten abzuschliessen

Zweite Etappe des Sanierungsprojekts in Humilimont: Staatsrat beantragt zwei Kredite, um die Arbeiten abzuschliessen

  • Medienmitteilung

Die Sanierung von Humilimont geht weiter. Um die dringlichsten Sicherungsarbeiten der ersten Etappe abzuschliessen, beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 2,933 Millionen Franken. Für die zweite Etappe mit einer groben Sanierung der beiden Gebäude beantragt er einen neuen Verpflichtungskredit von 3,8 Millionen Franken, wie im Rahmen der Botschaft zur ersten Etappe angekündigt.

Veröffentlicht am 16. Mai 2025 - 10h51

Mit diesen Eingriffen wird ein über mehrere Jahrzehnte aufgestauter Unterhaltsrückstand aufgeholt, der heute die Funktionsfähigkeit der Gebäude an der Route d'Humilimont 30 und 60 in Marsens gefährdet. Sie begannen unverzüglich 2023, nachdem schwerwiegende Mängel entdeckt worden waren, welche die Sicherheit der Mieter in Frage stellten, mit einer ersten Etappe, welche die zwingendsten und dringlichsten Arbeiten beinhaltet. Diese erste Etappe umfasst unter anderem Brandschutzmassnahmen sowie Massnahmen zum Schutz vor herabfallenden Materialen auf die Nutzerinnen und Nutzer, zur Sicherung und Erhaltung der Gebäudehülle und zur Verlangsamung des Gebäudeverfalls, zur Sanierung von Schadstoffen und für die Anmietung von provisorischen Pavillons.

Die unumgängliche zweite Etappe  

Wie bei der Annahme des ersten Kredits durch den Grossen Rat 2023 angekündigt, sind umfangreichere Arbeiten notwendig, von denen 2023 präzisiert wurde, dass sie vom Hochbauamt nach einer eingehenden Analyse des Gebäudezustands noch zu planen seien. Nach dieser Analyse kann nun diese zweite Etappe mit den Arbeiten angegangen werden, die sich aufgrund der Sondierungen als unerlässlich erweisen – wobei der Staatsrat die Frage einer künftigen Totalsanierung oder eines Verkaufs des Gebäudes, dessen aktuelle Nutzung nicht den kantonalen Aufgaben entspricht, derzeit offenlässt.

Diese grobe Sanierung, die in der zweiten Etappe vorgesehen ist, ist notwendig, um die Gebäude in einen funktionalen und für den Mietbetrieb geeigneten Zustand zu versetzen. Die Arbeiten umfassen strukturelle Reparaturen, insbesondere an beschädigten tragenden Elementen, wie z.B. teilweise durchtrennten Balken. Sie betreffen auch Verbesserungen der Gebäudehülle, Auffrischungen im Inneren sowie technische Anpassungen, darunter die Einrichtung einer unabhängigen Trinkwasserversorgung und der Anschluss an das Fernwärmenetz.

Inbetriebnahme ebenfalls in zwei Etappen  

Die Gesamtkosten der Arbeiten in der ersten Etappe belaufen sich auf 13,433 Millionen Franken. Sie setzen sich zusammen aus dem vom Staatsrat im April 2023 bewilligten vorgezogenen Verpflichtungskredit von 1,510 Millionen sowie dem vom Grossen Rat im September 2023 einstimmig bewilligten Verpflichtungskredit und dem jetzt beantragten Zusatzkredit von 2,933 Franken. Die Kosten für die zweite Etappe werden auf 3,8 Millionen geschätzt. Die Gesamtkosten für die beiden Etappen belaufen sich auf 17,233 Millionen Franken für beide Gebäude.

Vorbehaltlich der Debatte im Grossen Rat, die voraussichtlich in der Junisession stattfinden wird, sollen die Arbeiten am Gebäude Humilimont 30 im Sommer 2026 abgeschlossen sein. Für das Gebäude 60 ist die Fertigstellung nach derzeitigem Kenntnisstand für den Sommer 2027 vorgesehen.

Beilagen

  • Botschaft Zusätzlicher Verplichtungskredit Humilimont (PDF, 844.39k)
  • Dekret Zusätzlicher Verpflichtungskredit Humilimont (PDF, 110.98k)
Hauptbild
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Humilimont © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt

Letzte Änderung: 16.05.2025 - 19h01

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