Mit Beschluss vom 16. Januar 2024 hatte der Staatsrat den Steuerungsausschuss zur Überprüfung der kantonalen Windkraftplanung eingesetzt. Der breit abgestützte 15-köpfige Ausschuss, präsidiert von den Direktoren der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) und der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD), ist beauftragt, die bestehende kantonale Windkraftplanung zu erneut zu überprüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu beurteilen, ob alternative Kriterien für die Auswahl geeigneter Standorte herangezogen werden können. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde im September 2025 EBP Schweiz AG in Zürich mit einer Ergänzungsstudie beauftragt, die eine Neubewertung der ersten Etappe der kantonalen Windenergieplanung zum Ziel hat.
Die Analyse von EPB verfolgte zwei Hauptziele: Einerseits sollte geprüft werden, ob die in der ersten Planungsphase angewandten Ausschlusskriterien den damaligen rechtlichen Anforderungen entsprachen, und andererseits, ob diese Kriterien angesichts der seit 2017 auf Bundes- und Kantonsebene erfolgten regulatorischen und technologischen Entwicklungen weiterhin relevant sind.
Eine insgesamt kohärente Planung mit vorgeschlagenen Anpassungen
Zu diesem Zweck hat EBP die erste Phase der kantonalen Windenergieplanung vertieft untersucht. Diese hatte auf der Grundlage von bundes- und kantonalen Ausschlusskriterien zur Ausscheidung von 59 Windenergie-Eignungsgebieten geführt. In ihrer Studie kommt EBP zum Schluss, dass die kantonale Planung von 2017 insgesamt als kohärent betrachtet werden kann und dass sie restriktiver war, als es die damals geltenden bundesrechtlichen Vorgaben verlangten.
Die Analyse von EBP zeigt, dass die Planung von 2017 sämtliche im Windenergiekonzept des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vorgesehenen Ausschlussgebiete berücksichtigte und darüber hinaus zusätzliche Ausschlusskriterien vorsah. Vor dem Hintergrund der heutigen Rahmenbedingungen empfiehlt EBP, 22 Kriterien unverändert beizubehalten, 7 leicht anzupassen, 3 aufzuheben und 6 zusätzliche Kriterien aufzunehmen.
EBP hat keine Elemente festgestellt, die die grundsätzliche Kohärenz der kantonalen Planung infrage stellen würden. Zudem empfiehlt EBP im Einklang mit dem Windenergiekonzept des ARE, künftig zwischen absoluten Ausschlussgebieten und den übrigen im Konzept vorgesehenen Gebietskategorien zu unterscheiden. Dadurch soll ein gewisser Handlungsspielraum für die Interessenabwägung erhalten bleiben, insbesondere bei Windparks von nationalem Interesse, wie dies auch in anderen Planungen gehandhabt wird.
Die EBP-Studie bestätigt damit die Qualität der Arbeiten zur kantonalen Windenergieplanung, die 2020 vom Bundesrat genehmigt wurde. Sie zeigt zudem auf, dass der damals verfolgte vorsichtige Ansatz im Rahmen der nächsten Revision der Windenergieplanung gelockert werden könnte und dass künftig auch Standorte berücksichtigt werden könnten, die bisher nicht in die kantonale Planung aufgenommen wurden.
Fortführung der Arbeiten des Steuerungsausschusses
Darüber hinaus verlangt der Steuerungsausschuss, dass auch in Salvenach ein Messmast errichtet wird – ein Standort, der bei der Ausarbeitung des Richtplans zunächst an zweiter Stelle stand, dann aber gestrichen wurde. Die Ergebnisse dieser Messungen könnten dazu beitragen, die Anzahl der Standorte zu erhöhen, die für die Realisierung eines Windparks in Frage kommen.