Die Umfahrungsstrasse ergänzt die bestehende Teilumfahrung und ermöglicht eine gezieltere Führung des Durchgangs- und Schwerverkehrs. Ziel ist es, die Verkehrsbelastung im Ortszentrum zu reduzieren, was mehr Verkehrssicherheit und mehr Lebensqualität bedeutet. Erwartet werden Verbesserungen bei der Luftqualität, beim Lärmschutz und bei der allgemeinen Wohnqualität. Darüber hinaus können damit Handlungsspielräume für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt und günstige Voraussetzungen für die künftige Entwicklung der Region geschaffen werden.
Entlastung des Ortszentrums
Kerzers befindet sich an einer bedeutenden regionalen Verkehrsachse zwischen dem Norden des Kantons Freiburg und der Region Aarberg-Lyss. Trotz der bestehenden Teilumfahrung wird das Ortszentrum weiterhin von Durchgangsverkehr belastet. Die geplante Umfahrungsstrasse ergänzt die heutige Südwestumfahrung durch eine Verbindung zwischen dem Westen und dem Norden von Kerzers.
Die Umfahrungsstrasse soll künftig insbesondere den Verkehr aus Richtung Lyss, Fräschels. Dadurch werden vor allem die Fräschelsgasse, die Murtenstrasse und die die Moosgasse entlastet. Durch die Verkehrsverlagerung, die mit der Umfahrungsstrasse angestrebt wird, entstehen neue Möglichkeiten für die Aufwertung des Ortszentrums und des öffentlichen Raums. Langfristig können zusätzliche Massnahmen geprüft werden, etwa Verkehrsberuhigungen, Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr, Aufwertungen des öffentlichen Raums, neue Nutzungen im Ortskern.
Vorgeschichte des Projekts
Die Frage einer Umfahrungsstrasse für Kerzers wurde im Rahmen der kantonalen Analysen zu Umfahrungsprojekten geprüft. Im Jahr 2016 beschloss der Grosse Rat, die Umfahrungsstrasse Kerzers in das Dekret über den Verpflichtungskredit für Studien und Landerwerb für kantonale Umfahrungsstrassen aufzunehmen.
Anschliessend wurden die Projektstudien weitergeführt. Im Jahr 2018 entschied der Staatsrat gestützt auf die Empfehlungen des Lenkungsausschusses zur Priorisierung der Umfahrungsstrassen, die Vorprojektstudien für Kerzers zu starten.
Weiteres Vorgehen
Inzwischen sind die Arbeiten so weit gediehen, dass das Projekt voraussichtlich noch vor Ende dieses Jahres aufgelegt werden kann. Die Projektunterlagen berücksichtigen inzwischen auch die Anforderungen des Klima-, Energie- und Landschaftsschutzrechts.
Die öffentlichen Auflageunterlagen können während der gesetzlichen Auflagefrist eingesehen werden. Betroffene Personen und Organisationen werden dann die Möglichkeit haben, die Unterlagen zu prüfen und im Rahmen des ordentlichen Verfahrens Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage und der Behandlung allfälliger Einsprachen werden die weiteren Projekt- und Realisierungsschritte festgelegt. Ein Termin für den Baubeginn kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden, angestrebt werden ein Baubeginn 2032 und eine Inbetriebnahme 2035.