Die öffentliche Vernehmlassung, die vom 17. November 2025 bis zum 16. Februar 2026 stattfand, stiess auf grosses Interesse: Rund 80 Stellungnahmen von Gemeinden, Verbänden und Organisationen mit insgesamt fast 270 Anmerkungen wurden vom Staat geprüft und verarbeitet. Die Rückmeldungen bestätigten die breite Unterstützung für den strategischen Ansatz und die klare Struktur des neuen Plans.
Vier zentrale Handlungsfelder
Der neuen Plan ist kein reines Infrastrukturprogramm, sondern verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Als umfassende Velostrategie umfasst er vier zentrale Handlungsfelder:
- Im Bereich Netz und Infrastruktur sollen bestehende Lücken geschlossen und sichere Verkehrswege geschaffen werden.
- Gleichzeitig sollen Abstellmöglichkeiten und die Intermodalität verbessert werden, damit sich Velo und öffentlicher Verkehr insbesondere an Bahnhöfen besser miteinander verbinden lassen.
- Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung und Kommunikation: Durch Sensibilisierungs- und Bildungsangebote soll der «Velo-Reflex» in der Bevölkerung gestärkt werden.
- Schliesslich sieht die Strategie Massnahmen im Bereich Unterhalt und Baustellenführung vor, die eine ganzjährige Befahrbarkeit der Velowege sowie sichere Umleitungen während Bauarbeiten gewährleisten sollen.
Mehr Velowege, mehr Attraktivität
Der neue Plan ersetzt den Sachplan Velo von 2018 und bringt wesentliche Neuerungen mit sich:
- Unabhängigkeit vom Strassennetz: Im Gegensatz zum alten Plan ist das kantonale Velonetz nun rechtlich unabhängig vom kantonalen Strassennetz. Dies erlaubt es, Routen dort zu führen, wo sie am sichersten und direktesten sind, und an Kantons- oder Gemeindestrasse anschliessen.
- Erhöhte Standards: Der Fokus liegt verstärkt auf eigenständigen Velowegen. Wo immer möglich, sollen Velofahrende physisch vom motorisierten Verkehr und von Fussgängerwegen getrennt werden, um die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen, ebenso wie die Flüssigkeit des gesamten Verkehrs.
- Ein Netz für alle, in jedem Alter: Der Kanton verfolgt eine Strategie, die alle Altersgruppen anspricht. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Senioren stehen im Fokus, damit das Velo für den Schulweg, den Arbeitsweg oder Besorgungen zur echten Alternative zum Auto wird.
Ehrgeizige Ziele bis 2042
Um den Vorgaben des Bundesgesetzes über Velowege sowie des kantonalen Mobilitätsgesetzes (MobG) gerecht zu werden, hat der Kanton im neuen Plan ehrgeizige Ziele bis ins Jahr 2042 festgelegt. Angestrebt wird, jährlich durchschnittlich 14 Kilometer Veloinfrastruktur neu zu erstellen oder bestehende Anlagen nach den aktuellen Standards zu sanieren.
Gleichzeitig erhält das kantonale Velowegnetz mit einer Gesamtlänge von rund 690 Kilometern eine hohe Verbindlichkeit: Die Netzkarte ist für alle Behörden massgebend. Die Gemeinden haben sechs Jahre Zeit, eigene kommunale Velowegnetzpläne zu erarbeiten und auf die kantonale Planung abzustimmen.
Ein neues Kapitel im Plan präzisiert die Zuständigkeitsverteilung. Der Kanton Freiburg ist somit für die Planung, den Bau und den Unterhalt des kantonalen Velonetzes zuständig und trägt die entsprechenden Kosten, wobei die Kompetenz auf Antrag der Gemeinde auch an diese delegiert werden kann. Wenn die Routen über Gemeindestrassen führen, beteiligt er sich je nach den örtlichen Gegebenheiten und dem Anteil der kommunalen Einrichtungen ganz oder teilweise an den Kosten.
Der kantonale Velowegnetzplan wird durch vergleichbare Pläne ergänzt werden, die sich mit der Freizeitnutzung des Velos (Velotourismus und Mountainbike) befassen. Diese befinden sich derzeit in der Ausarbeitungs- bzw. Konsultationsphase.