Ziel dieser Teilrevision ist es, verschiedene vom Grossen Rat angenommene parlamentarische Vorstösse gesetzlich umzusetzen und so das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) punktuell zu ergänzen. Konkret verfolgt der Vorentwurf vier Ziele:
- Mindestabstand von Kiesgruben zu Wohnzonen: Im Gesetz soll neu festgehalten werden, dass Materialabbaugebiete einen angemessenen Abstand zu Wohngebieten einhalten müssen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den zuständigen Planungsbehörden überlassen, der Staatsrat wendet in seinem Sachplan Materialabbau, der sich aktuell in Revision befindet, einen Abstand von 100 Metern zur Bauzone und 50 Metern zu grösseren Gebäudegruppen ausserhalb der Bauzone an.
- Einführung der elektronischen Signatur: Die Baubewilligungsverfahren sollen vollständig digitalisiert werden. Die elektronische Signatur ersetzt künftig das Gemeindesiegel auf Papierdokumenten und erlaubt so. Zeit zu gewinnen und Papier zu sparen.
- Gebühren für Detailbebauungspläne (DBP): Grundeigentümer sollen künftig die Kosten für die Umsetzung von Elementen, die nicht unter den Begriff der Erschliessung fallen, selbst tragen. Dies dient der Einheitlichkeit der Beitragserhebungsmodalitäten und der Rechtssicherheit.
- Beiträge bei nicht realisierten Kleingärten: Gemeinden, die das möchten, erhalten die Möglichkeit, Ersatzbeiträge zu erheben, wenn vorgeschriebene Kleingärten nicht angelegt werden.
Gemeinden, Fachverbände, Organisationen und alle weiteren interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, sich bis zum 18. September zu den entsprechenden Gesetzesänderungen zu äussern. Die eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Ausarbeitung des definitiven Gesetzesentwurfs berücksichtigt, bevor dieser dem Grossen Rat unterbreitet wird.